Caritas lehnt Tarifvertrag für die Altenpflege ab

Die finanzielle Aufwertung der Altenpflege ist an der Caritas gescheitert. Die Säkularen Sozialdemokrat_innen kritisieren die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht, die, wie sich nun zeigt, für Arbeitnehmer_innen weit über das kirchliche Umfeld hinaus negative Folgen haben kann.  

Die Caritas hat mit ihrer Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrags für die Pflege bewiesen, dass die Sonderstellungen der Kirchen im Arbeitsrecht negative Folgen für Flächentarifvereinbarungen und letztendlich die Beschäftigten in den sozialen Einrichtungen haben. An den Verhandlungen beteiligte Gewerkschaften kritisieren die Haltung des christlichen Wohlfahrtsverbandes scharf. Eine Einigung zwischen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften hätte ab August 2021 für Mindestentgelte und eine bessere Absicherung der Beschäftigten gesorgt.

Diese tariflichen Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in der Pflege wollte die Caritas nicht mittragen und hat damit eine bundesweite Regelung verhindert, denn gesetzlich müssen die Arbeitsrechtskommissionen der Kirchen in den entsprechenden Branchen einer einheitlichen Regelung zustimmen. Der Sonderstatus der Kirchen ist an dieser Stelle weder mit Religionsfreiheit noch Tarifautonomie zu erklären, sondern fußt auf den Privilegien im Arbeitsrecht, die Gewerkschaften und Säkulare schon seit Längerem kritisieren.

Bei ihrem Online-Bundestreffen haben die Säkularen Sozis erneut beschlossen, Seit' an Seit' mit den Gewerkschaften für eine Beendigung des kirchlichen Sonderwegs im Arbeitsrecht zu kämpfen.

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