Amtsgericht Köln

Verunglimpfung von Homosexuellen – Volksverhetzung durch zwei Priester

Am 20.05.2022 wurde am Amtsgericht Köln das Strafverfahren gegen zwei Priester wegen Volksverhetzung gegen Zahlungen in Höhe von 3.150 und 4.000 Euro eingestellt (§ 153a StPO). Der polnische Priester Dariusz Oko hatte in einem Beitrag in der Fachzeitschrift Theologisches Homosexuelle unter anderem als "Parasiten" bezeichnet und mit einem "Krebsgeschwür" verglichen. Die Anklage richtete sich auch gegen den Chefredakteur der Zeitschrift, den Theologen Johannes Stöhr.

Zuvor hatte das Amtsgericht gegen die beiden Priester Strafbefehle erlassen und Geldstrafen in Höhe von 4.800 und 9.100 Euro verhängt. Hiergegen legten die beiden Priester zwar wie dargestellt erfolgreich Einspruch ein, einen Freispruch erhielten sie jedoch zu Recht nicht.

Mit der Einstellung gegen eine Geldauflage steht aus Sicht des Gerichts nach dem Stand der Sachaufklärung die Verwirklichung des Straftatbestands der Volksverhetzung und die Schuld der Täter fest (§ 130 StGB). Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten kann das Gericht von einer Verurteilung absehen, wenn die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Zu diesem vertretbaren Ergebnis kam das Gericht vorliegend.

In der Hauptverhandlung zeigten sich nach übereinstimmenden Medienberichten die Angeklagten nämlich einsichtig; Oko entschuldigte sich und erläuterte ferner, er habe mit seinen Aussagen nicht alle Homosexuellen, sondern homosexuelle Missbrauchstäter in der Kirche gemeint und er respektiere jeden Menschen unabhängig von dessen sexueller Orientierung. Stöhr gelobte, künftig besser auf die Wortwahl der Artikel zu achten. Auch wenn die Relativierung Okos vielleicht als Schutzbehauptung anzusehen ist, war zu seinen Gunsten jedenfalls die Entschuldigung zu berücksichtigen.

Die Entscheidung ist ein wichtiges und richtiges Zeichen der hiesigen wehrhaften Demokratie, die es nicht akzeptiert, dass unter dem Deckmantel der Religion zum Hass aufgestachelt wird und Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich gemacht werden.

Dass derartige Aussagen geeignet sind, den öffentliche Frieden zu stören, versteht sich dabei von selbst, da in dem Artikel – auch wenn im Nachgang versucht wurde, die Aussagen zu relativieren – pauschal homosexuellen Menschen der sittliche und soziale Geltungswert abgesprochen wurde und sie so in ihrer Menschenwürde verletzt wurden. "Parasit" und "Krebsgeschwür" lassen keinen Deutungsspielraum.

Dass Anhänger*innen der beiden Angeklagten mit der Entscheidung unzufrieden waren und sogar während des Verlesens des streitgegenständlichen Artikels Beifall gespendet haben, weil sie das Unrecht des menschenverachtenden Verhaltens der beiden Priester nicht (ein-)sahen, dokumentiert nachdrücklich die Gefahr, die von derartigen Aussagen für den öffentlichen Frieden ausgeht, und zugleich das Erfordernis, gegen solch hetzerisches Verhalten entschieden vorzugehen. (Jessica Hamed/ifw)

Erstveröffentlichung auf der Website des ifw.

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