Zum bundesweiten internationalen Safe Abortion Day am 28. September haben sich Aktivist*innen und Organisationen mit mehr als 75 Protestaktionen in rund 50 deutschen Städten beteiligt. Unter dem Motto "Für sichere Schwangerschaftsabbrüche – Jetzt erst recht!" forderten sie, dass der Zugang und die Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland verbessert werden muss.
Prävention beginnt mit dem Gespräch: Wer hinsieht, hinhört und anspricht, kann Leben retten. Heute macht der Welttag der Suizid(versuchs)prävention unter dem Motto "changing the narrative on suicide" deutlich: Über Suizidgedanken und Suizidversuche zu sprechen, ist eine wirksame Form der Prävention. Wer auf sich selbst achtgibt, auf Familie, Freunde, Nachbarn schaut und – eben – das Schweigen bricht, schenkt Hoffnung. Und manchmal sogar ein zweites Leben.
Der Diskurs um die Homöopathie ist ein Phänomen mit bemerkenswerter Volatilität. Immer wieder flammt er auf, wird öffentlich diskutiert, medial begleitet – und ebenso regelmäßig wieder verdrängt. Für die wissenschaftsorientierte Kritik bedeutet das: permanente Wachsamkeit, ständiges Neuansetzen, immer wieder der Versuch, das Thema im politischen Bewusstsein zu halten. Nun appelliert das Informationsnetzwerk Homöopathie (INH) an die Gesundheitsministerin.
Sarah Buckel war 31 Jahre alt, als sie sich für den Tod durch Sterbehilfe entschied. Sie hatte ME/CFS, eine unheilbare Erkrankung, die als Folge einer Covid-Infektion auftreten kann. Ihr Fall hat das stille Leid der Betroffenen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Mit ihrer Entscheidung für den Tod steht Buckel nicht allein. Die Ansprechpartner für Sterbehilfe verzeichnen vermehrt Anfragen von ME/CFS-Betroffenen.
Die Praxisgebühr wurde nach acht Jahren wieder abgeschafft – nun erlebt das alte Modell unter neuem Namen eine Auferstehung. Zusammen mit einer Forderung, die das Solidarprinzip in Frage stellt.
Nach einem Schwangerschaftsabbruch erleben viele Frauen in Deutschland Stigmatisierung. Ungewollt Schwangere stoßen zudem auf erhebliche Hürden, wenn sie sich für eine Abtreibung entscheiden. Das zeigt die aktuelle ELSA-Studie. Die Untersuchung betrachtet auch die oft schwierige Situation von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Nach dem Ende der Ampelregierung und dem im Parlament knapp gescheiterten Versuch zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs herrschte große Ernüchterung in den Reihen der "Pro Choice"-Aktivist*innen. Dann aber tauchte der Fall "Joachim Volz" auf, der neuen Schwung in die bereits abgeschriebene Debatte brachte. Plötzlich erscheint wieder vieles möglich.
Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.
In Lippstadt geht heute ein Arzt vor Gericht, weil er nicht hinnehmen will, was sein neuer Arbeitsgeber verlangt: Schwangerschaftsabbrüche abzulehnen, sogar wenn sie medizinisch notwendig sind. Der Arbeitgeber: die katholische Kirche, nach einer Fusion neuer Träger der Klinik. Katholische Krankenhäuser lehnen Schwangerschaftsabbrüche ab oder führen sie nur in absoluten Ausnahmefällen durch.
Ein Sohn (60) hat jeweils aus Helium-Gasflasche, Schlauch und Maske eine Suizid-Vorrichtung für Vater (88) und Mutter (86) hergestellt, die gemeinsam sterben wollten. Am 31. Juli verhängte das Landgericht Bielefeld eine Bewährungsstrafe gegen ihn. Der Medizinrechtler Wolfgang Putz erklärt das komplizierte Rechtskonstrukt, welches dahintersteht.
Gibt es Handlungsbedarf, dass der Staat Verfahrensregeln für die Hilfe zur Selbsttötung aufstellt? In einer parteiübergreifenden Initiative wollen es Abgeordnete demokratischer Parteien nicht länger beim Status Quo belassen. Anders als vor zwei Jahren soll nur ein einziger Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
"Kirche und Medizin vertragen sich nicht", meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das "letzte Wort haben" sollten, "nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt."
Am vergangenen Mittwoch wurde in Eilenburg (bei Leipzig) der angeklagte Arzt wegen Komplikationen nach der "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Säuglings der "fahrlässigen Körperverletzung" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch schwerer wiegt wohl das Urteil, welches über unser Rechtssystem gesprochen wurde, indem die große Wirkung des im Textumfang recht überschaubaren Paragrafen 1631d BGB vor Augen geführt wurde.
Das "christliche Krankenhaus" Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele "Selbstverständlichkeiten" in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.
Seit dem 29. Mai 2025 informiert eine neue Online-Ausstellung der Organisation Terre des Femmes (TDF) über weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und den Kampf dagegen. Dabei werden Geschichten und Hintergründe aus den Ländern Sierra Leone und Deutschland erzählt.