Weibliche Genitalverstümmelung soll nach dem Willen der Europäischen Union härter bestraft werden. Doch allein Strafandrohungen reichen nicht, es braucht vor allem Ausbildung und Information, betonen Fachleute.
Der Australier Dr. Philip Nitschke ist auch in traditionellen Sterbehilfe-Kreisen hoch umstritten. Von ihm unterstützt, wird ausgerechnet in Ländern mit liberalsten Voraussetzungen versucht, neue Suizidmethoden unbürokratisch und nahezu kostenfrei anzubieten: So wie eine "Letzte-Wille-Pille" durch die Senioreninitiative CLW in den Niederlanden – nun allerdings gerichtlich gestoppt. Zeitgleich wurde im Juli eine zum Suizid nutzbare Kapsel namens "Sarco" vorgestellt – durch die Initiative The Last Resort in Zürich, eines neu gegründeten "alternativen" Freitoddienstes.
Der Australier Dr. Philip Nitschke ist auch in traditionellen Sterbehilfe-Kreisen hoch umstritten. Von ihm unterstützt, wird ausgerechnet in Ländern mit liberalsten Voraussetzungen versucht, neue Suizidmethoden unbürokratisch und nahezu kostenfrei anzubieten: So wie eine "Letzte-Wille-Pille" durch die Senioreninitiative CLW in den Niederlanden – die nun allerdings gerichtlich gestoppt wurde. Zeitgleich wurde im Juli eine zum Suizid nutzbare Kapsel namens "Sarco" vorgestellt – durch die Initiative The Last Resort in Zürich, eines neu gegründeten "alternativen" Freitod-Dienstes.
"Selbstbestimmt und frei – Suizidhilfe ist in Deutschland legal" – das ist die Botschaft der neuen Plattform. "Infopunkt.Sterbehilfe" ist jetzt online und klärt umfassend über die Selbstbestimmung am Lebensende auf. Ziel ist es, unideologisch, fundiert und verständlich über die aktuellen Möglichkeiten in Deutschland zu informieren.
Am 5. Juli 2024 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach schwangere Personen künftig stärker vor Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern geschützt werden sollen. Doctors for Choice Germany begrüßt diesen Beschluss, da somit die Rechte von Schwangeren gestärkt werden und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt verbessert wird.
Suizid ist vielerorts noch ein Tabuthema. Auch dem wohlüberlegten, frei gewählten Suizid haftet etwas Unmoralisches an. Und doch ist es in einer liberalen Gesellschaft wichtig, über dieses Thema zu diskutieren und auch rechtliche Lösungen zu finden.
Es ist ein heikles Thema: Wie verhalten sich Betreiber von Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern, die nicht mehr leben möchten? Und in ihrem Zimmer in der Einrichtung die Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person in Anspruch nehmen wollen, die ihnen das dafür erforderliche Medikament beschafft?
Die beiden Urteile gegen Dr. Spittler und Dr. Turowski haben insbesondere im ärztlichen Bereich für Verunsicherung gesorgt. Beide wurden wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In mittelbarer Täterschaft deshalb, weil nach Auffassung der beiden Landgerichte, aufgrund der fehlenden Freiverantwortlichkeit beziehungsweise Ambivalenz der Freitodwilligen der jeweilige freitodbegleitende Arzt die Tatherrschaft innehatte. In beiden Verfahren ging es um die zentrale Frage, ob die beiden psychisch kranken Suizidenten freiverantwortlich gehandelt haben, also zum Zeitpunkt der ärztlichen Freitodbegleitung einsichts- und urteilsfähig waren. Diese Rechtsfrage wird derzeit nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Fachärzt:innen (Psychiater:innen etc.) und Medizinethiker:innen intensiv diskutiert.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich in einem am 25. Juni veröffentlichten Positionspapier für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Gleichwohl soll es aber weiterhin "klare gesetzliche Voraussetzungen" geben, die mit einem "Schutzkonzept für das ungeborene Leben" auszutarieren wären. Doch (wie) kann das funktionieren?
Heute haben sich 42 Verbände und Organisationen, darunter die Giordano-Bruno-Stiftung und der Zentralrat der Konfessionsfreien, an Bundeskanzler Scholz, die Bundesminister*innen und die Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien gewandt. In einem Offenen Brief fordern sie die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorzulegen.
Es ist das klarste Statement, das die deutschen Mediziner jemals zur Homöopathie abgaben: Auf dem 128. Ärztetag in Mainz distanzierten sich die Delegierten am 11. Mai durch einen Beschluss von der umstrittenen Heilmethode. Dennoch fiel die Abstimmung mit 119 Ja-Stimmen bei 97 Gegenstimmen relativ knapp aus.
Die Europäische Bürgerinitiative My Voice, My Choice ist ein bemerkenswertes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement und transnationale Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Über 150 Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um das Recht auf sichere Schwangerschaftsabbrüche in der gesamten EU zu fördern. Die Initiative zeigt, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Gestaltung der Politik teilnehmen und Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können.
Die ELSA-Studie zeigt, dass die Versorgungssituation regional sehr unterschiedlich ist. Dies gilt sowohl für die Versorgung mit Beratungsstellen als auch für die Versorgung mit Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Hier besteht vielfach noch erheblicher Verbesserungsbedarf.
Reproduktionsmedizin – das ist ein sperriges Wort. Doch Themen wie Abtreibung, Leihmutterschaft oder Eizellspende, die damit gemeint sind, sorgen für aufgeheizte Diskussionen und eine Spaltung in unversöhnliche Lager. Die Debatte, die jüngst nach den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zum Thema Schwangerschaftsabbruch entbrannte, zeigt: Solche Fragen haben das Zeug, in eine Art Kulturkampf auszuarten.
Heute jährt sich das "Kölner Urteil" vom 7. Mai 2012 zum zwölften Mal. Die alljährliche Demonstration mit Kundgebung in Köln wurde bereits am 4. Mai abgehalten und live gestreamt. Wer das verpasst hat, kann weiterhin den Mitschnitt abrufen beziehungsweise sich das fast dreistündige Video in kleinen Häppchen gönnen.