Am vergangenen Mittwoch wurde in Eilenburg (bei Leipzig) der angeklagte Arzt wegen Komplikationen nach der "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Säuglings der "fahrlässigen Körperverletzung" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch schwerer wiegt wohl das Urteil, welches über unser Rechtssystem gesprochen wurde, indem die große Wirkung des im Textumfang recht überschaubaren Paragrafen 1631d BGB vor Augen geführt wurde.
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Das "christliche Krankenhaus" Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele "Selbstverständlichkeiten" in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.
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Seit dem 29. Mai 2025 informiert eine neue Online-Ausstellung der Organisation Terre des Femmes (TDF) über weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) und den Kampf dagegen. Dabei werden Geschichten und Hintergründe aus den Ländern Sierra Leone und Deutschland erzählt.
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Im Windschatten der Krankenhausreform scheint in der katholischen Kirche die Fusion "ihrer" Krankenhäuser mit anderen Krankenhäusern System zu haben, um gegen den fortschreitenden Verlust an gesellschaftlicher Relevanz weiterhin die Hand am langen Hebel zu halten. Als vermeintlich stärkerer Übernahme-Partner drückt die katholische Kirche dabei ihre "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" durch und etabliert so ihre religiöse Geschäftspraxis und Moralvorstellung in der Gesellschaft, die sie über die Kanzel immer weniger erreicht.
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Seit der Zusammenlegung von evangelischem und katholischem Krankenhaus in Lippstadt darf der dortige Chefarzt von Gynäkologie und Geburtshilfe Prof. Dr. med. Joachim Volz keine regulären Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht in seiner eigenen Praxis. Dagegen geht er gerichtlich vor, unterstützt vom Institut für Weltanschauungsrecht.
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Seit Montag steht in Eilenburg (bei Leipzig) ein Chirurg aus Taucha vor Gericht. Die Anklage lautet "fahrlässige Körperverletzung" nach einer aus Gründen der Tradition erfolgten "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Babys. Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreicher Zeugenbefragung konnte einiges geklärt werden, doch viele Fragen bleiben offen beziehungsweise entstehen erst während der Verhandlung.
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Die Deutsche Homöopathie-Union (DHU) führt seit langem ein "Homöopathieset für Kinder". Dass es sich dabei um exakt dieselben Zuckerkügelchen handelt wie für Erwachsene – ohne medizinisch relevanten Wirkstoff, ohne jede Evidenz – wird dabei zur Nebensache. Entscheidend ist die Verpackung: bunt, verspielt, kindgerecht. Eine Aufmachung, die ganz bewusst Vertrauen schaffen soll – bei den Kleinsten ebenso wie bei ihren Eltern.
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Übermorgen Abend ist der Facharzt Dr. Guido Hegazy live online im "Humanistischen Campus" zu Gast. Hegazy ist Gründer der medizinischen Initiative "ARGUS-Kinderschutz", die sich für einen gleichberechtigten Schutz von Jungen vor Genitalbeschneidung einsetzt. Mit seinem Vortrag bietet Dr. Hegazy eine Gesamtschau über das Thema der Jungenbeschneidung an und deckt dabei sowohl medizinische und gesetzliche als auch kulturell-religiöse Aspekte ab.
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Mit großer Besorgnis nimmt Doctors for Choice Germany e.V. zur Kenntnis, dass Prof. Dr. Angela Köninger, Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), beim "Leben.Würde"-Kongress 2025 des Bundesverbands Lebensrecht an diesem Wochenende als Seminarleiterin auftritt.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Arztes Johann F. Spittler gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis zurückgewiesen. Diese Strafe war vom Landgericht Essen wegen des Todes eines an Schizophrenie leidenden 42-jährigen ausgesprochen worden, zu dem Spittler durch Suizidhilfe beigetragen hatte. Was sind die Begründungen des BGH für seinen 16-seitigen Beschluss, der das Urteil für rechtskräftig erklärt?
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Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ist unter der Ampelkoalition bekanntlich gescheitert. Doch nicht einmal die deshalb weiterhin geltenden strengen Regeln sind manchen in der Praxis strikt genug. Das zeigt ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Lippstadt. Dort fusionierten zwei Krankenhäuser – eine in evangelischer, die andere in katholischere Trägerschaft. Die "katholischen Partner" setzten dabei durch, das die bisher schon nur in seltenen Fällen vorgenommenen Abbrüche weiter reduziert werden. Ein Arzt wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine entsprechende Dienstanweisung des Klinikums.
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Am 7. Mai 2025 jährt sich der Tag des "Kölner Urteils", das erstmals die medizinisch nicht indizierte Vorhautamputation an einem Sohn muslimischer Eltern als strafbare Körperverletzung wertete. Der aus diesem Anlass ausgerufene Worldwide Day of Genital Autonomy (WWDOGA) jährt sich zum 13. Mal. Die internationale Bewegung, die mittlerweile aus rund 100 Organisationen besteht, stellt auch in diesem Jahr wieder einiges auf die Beine.
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Mit Unverständnis und Empörung bewertet der Verein Pro Choice das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum sowie auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, empfindet der Verein als "sehr befremdend".
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Dipl. Psych. Dr. Elke Lemke (1961-2025) war im Berliner Sozialpsychiatrischen Dienst tätig. Die dortige Festlegung auf Suizidprävention – im Sinne von unbedingter Verhinderung von Selbsttötungen – erlebte sie als bedrückende Folge für Betroffene. Zu deren Freiverantwortlichkeit hinterlässt sie eine eindrucksvolle Abhandlung, die ein Jahr vor ihrem Tod veröffentlicht wurde.
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Am Dienstag, 8. April hatte die Imamin Seyran Ateş zu einem Fachtag "'Beschneidung' & Selbstbestimmung" in die Ibn Rushd-Goethe Moschee Berlin geladen. Dem im Untertitel angekündigten Anspruch, einen "Austausch über intime Verletzungen und Geschlechternormen in Religion, Kultur und Medizin" zu ermöglichen, "um den Mythen, Ängsten, Schamgefühlen und Vorurteilen bei diesem Tabuthema mit Wissen und Bewusstsein zu begegnen" wurde die Veranstaltung voll und ganz gerecht.
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