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EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte

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Sitz des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
Sitz des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass für Angestellte in kirchlichen Einrichtungen die gleichen Rechte gelten wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. 

Nach Agenturmeldungen dürfen kirchliche Arbeitgeber Mitarbeitern bei Wiederheirat nicht kündigen, wenn ihre Religion oder Weltanschauung für ihre Tätigkeit nicht wesentlich ist.

Die Richter urteilten, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung "eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen" könne.

In dem heute verhandelten Prozess ging es um die Kündigung eines katholischen Chefarztes an einer Düsseldorfer Klinik, dem nach seiner Wiederverheiratung gekündigt wurde. Das Urteil gilt aber als Grundsatzentscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht.

Nachtrag: Das Urteil des EuGH liegt bereits schriftlich vor.