Die SPD hat auf ihrem Parteitag die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens beschlossen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Belege für die Verfassungswidrigkeit der Partei sammeln und sollten diese ausreichend sein, wollen die Sozialdemokraten auf einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht dringen. Hoffentlich wird das kein Eigentor, wie beim gescheiterten Compact-Verbot.
Die letzte Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte während ihrer Amtszeit zuletzt zwei Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus in Deutschland zu verantworten. Zum einen das Verbot der rechtsextremistischen "COMPACT-Magazin GmbH" sowie der "CONSPECT FILM GmbH" am 16. Juli 2024, das mit Urteil vom 24. Juni 2025 vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben wurde (der hpd berichtete), und zum anderen die Veröffentlichung der Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Als Grund für die Einordnung wurde angegeben, dass eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei" vorläge.
Nachdem die AfD gegen diese Einstufung geklagt hatte, gab das BfV eine sogenannte Stillhaltezusage ab, was bedeutet, dass das BfV ohne Eingeständnis einer Schuld bis zu einem Gerichtsurteil die Aussage, dass es sich bei der AfD um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handele, nicht öffentlich wiederholen wird. Auch die Pressemitteilung zur Verkündung der Hochstufung wurde zunächst von der Homepage des BfV gelöscht. Grundlage der Einstufung war ein mehr als 1.000 Seiten umfassendes Gutachten, das zunächst nicht öffentlich war, seitdem aber durch verschiedene Medien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.
Nun also hat die SPD auf ihrem Parteitag in Berlin gefordert, die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzuleiten, indem eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Belegen für die Verfassungswidrigkeit der AfD eingesetzt werden soll. Zum einen ist dies ein symbolischer Akt, da die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe dem Beginn des zweiten NPD-Verbotsverfahrens voranging, zum anderen fragt man sich: Wozu?
Das bereits erwähnte Gutachten von über 1.000 Seiten, welches das BfV erstellt hat, dürfte die vollständigste Materialsammlung über die AfD und ihr (sozial-) mediales Umfeld darstellen, die man sinnvollerweise erstellen kann. Böse Stimmen sagen schon heute, dass dort so viel zusammengetragen wurde, dass es eher wie ein Fall von "Masse statt Klasse" wirkt. Aber wie auch immer man das bewerten will, es ist unwahrscheinlich, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Belege für eine Verfassungswidrigkeit der AfD finden wird, die im Gutachten des BfV nicht schon aufgeführt sind.
Wichtiger als neues Material zu sammeln wird sein, dass durch Juristen genau geprüft wird, ob die vorhandenen Belege auch ausreichen, um eine "extremistische Prägung der Gesamtpartei" zu belegen (mit Betonung auf Gesamtpartei). Schließlich scheiterte das Compact-Verbot nicht daran, dass sich in Compact keine verbotsrelevanten Äußerungen gefunden hätten, sondern daran, dass diese in der Gesamtwürdigung "noch nicht die Schwelle der Prägung" erreicht hätten. Eine solche Prüfung wird aber indirekt durch das Gericht vorgenommen werden, wenn es um die Einstufung der Gesamtpartei AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch das BfV geht, auch wenn die Hürden für ein Parteiverbot noch deutlich höher liegen als für eine Einstufung als extremistische Bestrebung.
Aus dieser Sicht macht es durchaus Sinn, wie von den Innenministern von Bund und Ländern beschlossen, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln abzuwarten und nur dann überhaupt über ein Verbotsverfahren zu entscheiden, wenn das Gericht die Einstufung durch das BfV bestätigt. Was wohl niemand wollen kann, der kein Freund der AfD ist, ist ein vorschnelles Verbotsverfahren, das vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert und der AfD erst Aufmerksamkeit und anschließend einen Propagandaerfolg beschert, wie zuletzt bei Compact geschehen.







