Unter dem Motto "Ich entscheide selbst – sexuelle Selbstbestimmung
ist ein Menschenrecht" beginnt morgen um 12 Uhr der jährlich stattfindende Aktionstag des Bündnisses am Pariser Platz in Berlin. Mit dem Aktionstag macht das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung auf die Kriminalisierung von Personen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, aufmerksam und fordert reproduktive Rechte für alle Menschen.
Während seiner Amtszeit besetzte der damalige Präsident Donald Trump drei Posten an der Spitze des Obersten US-Gerichtshofes mit Konservativen. Da nun ein großes Ungleichgewicht zu ungunsten der Liberalen besteht, ist zu befürchten, dass das per Verfassung geschützte Recht auf legale Abtreibung gekippt wird und sich einzelne Bundesstaaten mit strikten Verboten überbieten. Ein von Samuel Alito, Richter am Supreme Court, im Februar verfasstes Dokument lässt Schlimmes ahnen. Landesweite Proteste fordern den Erhalt legaler Schwangerschaftsabbrüche.
Klaus Günter Annen, Betreiber der Website "babykaust.de", stand gestern vor dem Amtsgericht Weinheim. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bezahlen. Der Tatvorwurf der Volksverhetzung wurde nicht verhandelt. Dagegen richtete sich eine Protestaktion im Vorfeld des Prozesses.
Vor spanischen Abtreibungskliniken erleben ungewollt Schwangere immer wieder furchtbare Szenen. Fremde Männer bedrängen sie, zeigen ihnen Fotos und erzählen Horrorgeschichten. Dies soll bald ein Ende haben, indem für solche Formen von Belästigung sogar Gefängnisstrafen drohen. Nicht einverstanden sind rechte Parteien und eine christliche Anwaltsvereinigung, die Tipps gibt, wie Aktivist*innen auch in Zukunft vor Kliniken "beten und informieren" können.
Am 15. Februar findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafprozess gegen den radikalen christlichen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Annen betreibt die Webseite "babykaust.de", auf der er suggeriert, Schwangerschaftsabbrüche seien eine Steigerungsform des Holocausts. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beleidigung von ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden gegen Annen mehrere Strafanzeigen erstattet. Da sich die Staatsanwaltschaft im morgigen Prozess auf den Tatbestand der Beleidigung konzentriert, den Aspekt der Volksverhetzung jedoch außen vor lässt, ist eine Protest-Kundgebung geplant, die von 10 bis 12 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden soll.
Das Europäische Parlament hat eine neue Präsidentin. Roberta Metsola aus Malta wurde am Dienstag, an ihrem 43. Geburtstag, mit 458 von 616 Stimmen ins Amt gewählt. Damit hat erst zum dritten Mal eine Frau die Präsidentschaft übernommen, nach Simone Veil und Nicole Fontaine. Die Personalie ist umstritten: Innerhalb ihrer Fraktion, der konservativen EVP, gilt Metsola als progressiv, doch in Fragen zum Schwangerschaftsabbruch vertritt sie ein rigoroses Nein. In Malta sind Abtreibungen grundsätzlich verboten.
Der als 1000-Kreuze-Marsch bekannte Gebetszug christlicher Abtreibungsgegnerinnen und -gegner fand am vergangen Samstag erneut im westfälischen Münster statt. Rund 70 Personen nahmen an dem Marsch teil. Etwa 700 protestierten dagegen mit einer Demonstration und einer Kundgebung, zu denen das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster" aufgerufen hatte.
Alle Jahre wieder: Am vergangenen Wochenende war Berlin einmal mehr Schauplatz der Demonstrationen von Menschen, die für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung eintreten und jenen, die dieses unter dem Argument des Lebensschutzes ablehnen.
Unter dem Motto "DU HAST DIE WAHL – 150 Jahre Paragraph 218 sind genug!" wird am Samstag zum zehnten Mal zur Demonstration für sexuelle, körperliche und reproduktive Selbstbestimmung aufgerufen. Der Aktionstag vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung setzt in Berlin seit zehn Jahren ein überregional strahlendes Zeichen. Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES beteiligt sich an der Aktion und hat außerdem in der vergangenen Woche eine großangelegte Awareness-Kampagne gestartet, die darauf aufmerksam macht, dass mit Paragraph 218 im deutschen Strafgesetzbuch noch immer ein Gesetz gültig ist, nach dem Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind.
In den USA sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal möglich. Erstritten hatte diese Möglichkeit ein Grundsatzurteil von 1973. Konservative und streng Religiöse versuchen seitdem, das Urteil zu kippen. In Texas tritt heute ein Gesetz in Kraft, das eine Abtreibung nach Feststellung eines fötalen Herzschlags verbietet. Dies bringt ungewollt Schwangere in massive Bedrängnis.
Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der wiederholt Ärzt*innen wegen vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angezeigt hatte, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Diesmal geht es um eine Namensrechtsverletzung gegenüber dem Verein Doctors for Choice, der sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzt.
Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Mitte Februar erstattete das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachts der Beleidigung und der Volksverhetzung. Annen ist Betreiber der Webseiten "abtreiber.com" und "babykaust.de", auf denen er Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als "Auftragsmörder" bezeichnet und Abtreibungen als Steigerungsform des Holocaust bezeichnet. Die Staatsanwaltschaften Mannheim und Kassel nehmen nun die Ermittlungen auf.
Auf seinen Internetseiten "babycaust" und "abtreiber" bezeichnet Klaus Günter Annen Ärztinnen wie Kristina Hänel und Nora Szász als "Auftragsmörderinnen" und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleich. Dagegen hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen eingereicht. Unterstützt wird die Anzeige von über 90 Personen und Vereinen.
Weltweit protestieren Abtreibungsgegner immer wieder vor Kliniken oder Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Humanist Society Scotland ergab, dass sich eine große Mehrheit der Schotten gegen solche Proteste in unmittelbarer Nähe zu besagten medizinischen Einrichtungen ausspricht.