BERLIN. (hpd) Noch bis zum März 2015 ist im Jüdischen Museum Berlin die Ausstellung “Haut ab! Haltungen zur rituellen Beschneidung” zu sehen. Der Tenor der zahlreichen medialen Berichterstattung preist geradezu einmütig einen angeblich hohen Wert der Themenaufarbeitung und eine vielschichtige, sachliche, unaufgeregte und informative Darstellung. Wir waren vor Ort.
MAINZ. (hpd) In der Frankfurter Rundschau wird aktuell der Themenschwerpunkt “Gerechtigkeit” behandelt. In diesem Rahmen wurden unter anderem die Leser aufgerufen, Recherchevorschläge zum Thema “Was ist gerecht?” einzureichen.
Als Anfang dieses Jahres der Kinderkanal eine Sendung zeigte, in der die Beschneidung eines Junge regelrecht gefeiert wurde, gab es dagegen Protest. Nun tritt der "Kultursender" arte in die gleichen Fußstapfen.
LANGWEDEL. (hpd) Im Dänischen Parlament wird dieser Tage erneut das Thema der Zwangsbeschneidung an minderjährigen Jungen behandelt. Die Diskussion dreht sich dabei um ein mögliches Verbot von medizinisch nicht erforderlichen Vorhautamputationen an Minderjährigen.
HANNOVER. (hpd) Rund 2.500 Juristinnen und Juristen aus unterschiedlichen Berufen folgten der Einladung des diesjährigen Juristentages nach Hannover. Ein kleiner Teil hiervon (100 bis 200 Personen) nahm an den Beratungen zu Strafrecht teil. Dort ging es auch um Blasphemie, Zwangsheiraten, Knabenbeschneidung und die islamische Paralleljustiz.
KÖLN. (hpd/bvkj) Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ist empört über den Vorstoß der Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die die Legalisierung der Klitorisvorhautbeschneidung und anderer Formen der Genitalverstümmelung rechtfertigt. Hörnle wird ihre These auf dem 70. Deutschen Juristentag (16. bis 19. September 2014 in Hannover) vertreten.
LANGWEDEL. (hpd). In den letzten Tagen ging wieder einmal die Meldung durch die Medien, dass eine Beschneidung vor AIDS schützt. Das jedoch ist lebensgefährlicher Unsinn, wie Stefan Schritt nachweist. Er widerlegt die schlechte Recherche einer Autorin, die über den "Nutzen" der Beschneidung in Uganda schrieb.
BERLIN. (hpd) Im Herbst 2013 verurteilte ein Rabbinergericht in Israel auf Antrag des geschiedenen Ehemannes die Mutter Elinor D., den gemeinsamen einjährigen Sohn beschneiden zu lassen; die Mutter sollte mit der Verhängung eines Zwangsgeldes von umgerechnet 140 US-Dollar pro Tag zur Durchführung der Beschneidung gezwungen werden. Elinor D. weigerte sich und erhielt mittlerweile vor dem von ihr angerufenen höchsten Gericht Israels (High Court of Justice) Recht.
KÖLN/BERLIN. (hpd) Anfang Mai 2014 veranstalteten “MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene” sowie “pro familia NRW” ein Wissenschaftliches Symposium mit dem Titel “Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis”. Jetzt sind die Videos der Konferenz erschienen.
In Israel hat der High Court entschieden, dass Rabbinatsgerichte grundsätzlich keine Autorität darüber haben, Eltern dazu zu zwingen, ihre Söhne beschneiden zu lassen.