MÜNCHEN. (hpd/bfg) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum Tragen von Kopftüchern in Schulen ist kein Zeichen für die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern privilegiert Religionen und Religiöse. Damit konterkariert es die weltanschauliche Neutralität des Staates.
FRIEDBERG. (hpd) Walter Otte hat bereits am 14.3.2015 im hpd überzeugend erläutert, warum die neuerliche Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein fatales Signal darstellt. Das BVerfG gibt darin nämlich bei der Güterabwägung zwischen der Religionsfreiheit der Lehrerinnen und der weltanschaulichen Neutralität des Staats dem persönlichen Grundrecht den grundsätzlichen Vorzug.
BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht hält ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Nach Ansicht der Mehrheit der Richter des 1. Senats verstößt eine entsprechende Regelung im Schulgesetz Nordrhein-Westfalens gegen das Grundrecht betroffener Lehrerinnen auf Glaubensfreiheit.
(hpd) Mit Beschluss vom 22.10.2014, bekanntgegeben am 20.11.2014, hat der 2. Senat des BVerfG einen Rückwärtssalto geschlagen und die kirchlichen Hardliner bestärkt. Das ist völlig konträr zur langjährigen Diskussion in der Gesellschaft.
BERLIN. (hpd) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht vom vergangenen Donnerstag ist auch im hpd kontrovers diskutiert worden. Die Stimmen reichen hierbei von Kritik bis zum Verständnis für die Entscheidung des Gerichts. Wir haben noch ein paar Stimmen dazu gesammelt.
KARLSRUHE. (hpd) Am Montagnachmittag fand im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das erste offizielle Treffen zwischen Verfassungsrichtern und Vertretern säkularer Verbände statt. Das Gespräch, das bereits vor Monaten in die Wege geleitet wurde, erhielt durch den aktuellen Beschluss des Gerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht zusätzliche Brisanz.
Jens Berger setzt sich bei den Nachdenkseiten mit der medialen Auswertung auseinander, die auf die Beschäftigung des Bundesverfassungsgerichts mit der Erbschaftssteuer folgte.
(hpd) Der Lehrer Ulf Faber kritisiert in seinem Buch, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Kruzifixe nicht in staatlichen Schulen angebracht werden dürfen, immer noch ignoriert wird. Der Autor macht dabei aus religionskritischer Perspektive an Beispielen auf die mangelnde Umsetzung einer eindeutigen Vorgaben aufmerksam, wobei er aber im Laufe des Textes mitunter den Bezug zu seinem eigentlichen Thema verliert.
Nichtreligiöse Menschen sind deutlich benachteiligt: Humanisten fordern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die erkennbare Einbeziehung von Konfessionsfreien.
OSNABRÜCK. (hpd) Einige Muslime und die DITIB-Gemeinde haben dem Rechtsstaat jetzt in Osnabrück ganz offen den Kampf angesagt. Aufgrund ihrer konservativ-orthodoxen Religionsauffassung lehnen sie gemischtgeschlechtliches Schwimmen in der Schule für Schülerinnen ab. Das gilt auch für das Schwimmen in einem sog. Burkini.
BERLIN. (hpd) Am Wochenende begeht die Humanistische Union (HU) das Bestehen im 50. Jahr. Die 1961 gegründete HU war auch Partner des Berliner Protestbündnisses zum Papstbesuch. Johann-Albrecht Haupt, Verwaltungsjurist und HU-Vorstandsmitglied, sprach am Donnerstag über Perspektiven der Bürgerrechtsvereinigung und die Kritik am Treffen der Bundesverfassungsrichter mit Benedikt XVI.
KARLSRUHE. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heute verkündeten und veröffentlichten Urteil den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 als verfassungswidrig erklärt und die Erfordernisse für einen zukünftigen Einsatz konkretisiert.