Die Möglichkeit einer professionellen Hilfe zum Sterben wird von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung befürwortet, mit großer Mehrheit der Bundestagsabgeordneten wurde sie jedoch verboten - genau vor einem Jahr, am 6. November 2015. Interessant ist, wer damals namentlich für das Strafgesetz gestimmt hat. Es steht derweil in Karlsruhe auf dem Prüfstand, sieben Verfassungsbeschwerden liegen vor.
Das im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (§ 217 StGB) ist "weder geeignet, noch erforderlich noch verhältnismäßig, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen", heißt es in einer Stellungnahme, die die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) vergangene Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und am heutigen Dienstag auf ihrer Website veröffentlicht hat. Deshalb seien die "massiven Eingriffe in die Grundrechte, die mit der neuen Strafnorm einhergehen, in keiner Weise zu rechtfertigen".
Die Kirchenlobby hat es geschafft, mit dem Verbot sog. organisierter Suizidhilfe der Mehrheit Andersdenkender eine schwere Niederlage zuzufügen. Aber im Verfassungsbeschwerde-Verfahren dagegen werden jetzt auch Schriftsätze aus weltlicher und humanistischer Sicht berücksichtigt.
Der Humanistische Verband Deutschlands reicht seine Stellungnahme zum im Dezember 2015 eingeführten Strafrechtsparagraphen 217 "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" ein und weist darin die Verfassungswidrigkeit des Suizidhilfeverbots nach.
BOCHUM. (hpd) Für die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag wurde die säkulare Initiative "Religionsfrei im Revier" im vergangenen Jahr zu einem Bußgeld verurteilt. Nun hat die Initiative Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz NRW beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
BERLIN. (HVD) Die Bundesverfassungsrichter erhielten am Freitag vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) einen Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland. Der "Fachverband Ethik" stellt heute eine "Denkschrift zum Ethikunterricht" in Stuttgart vor.
BERLIN. (hpd) Knapp zwei Monate nach der Verabschiedung des neuen § 217 StGB durch eine deutliche Bundestagsmehrheit liegen jetzt erste Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Strafbarkeit eines assistierten Suizids vor. Bekanntermaßen ohne hinreichende Gründe, rein ideologisch motiviert, hatte im November die Mehrheit der Abgeordneten gegen ein liberales Sterbehilferecht votiert. Daten und Fakten waren nicht gefragt, stattdessen waren Spekulationen und Angstmache an der Tagesordnung.
BERLIN. (hpd) Der Eilantrag von vier Mitgliedern des Vereins Sterbehilfe Deutschland, den neuen § 217 StGB zur strafbaren Förderung der Suizidhilfe sofort außer Kraft zu setzen, wurde Ende vergangener Woche abgewiesen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts veröffentlichte am 8. Januar ihren entsprechenden Beschluss.
BERLIN. (hpd) In einem dringenden Appell fordern zwei Politiker von B90/Die Grünen die Bundestagsabgeordneten, die gegen den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf gestimmt haben, dazu auf, mit einer "abstrakten Normenkontrolle" beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Gesetz vorzugehen.
BERLIN. (hpd) Das im bayerischen Konkordat festgelegte Vetorecht katholischer Bischöfe bei der Besetzung von nicht-theologischen Konkordatslehrstühlen verstößt vermutlich gegen Artikel 33 (3) des Grundgesetzes, der die Zulassung zu öffentlichen Ämtern als von dem religiösen Bekenntnis unabhängig erklärt. Eine entsprechende Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht nach 2 1/2 Jahren abgelehnt.
BERLIN. (hpd) Jüngst hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein generelles gesetzliches Kopftuchverbot für Lehrerinnen während des Schulunterrichts für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt halten. Damit hat er sich in Widerspruch gesetzt zu einer Entscheidung des 2. BVerfG-Senats aus dem Jahr 2003. Offenbar hat der 1. Senat gemeint, dem vermeintlichen Zeitgeist Rechnung zu tragen, der anscheinend nach einer Kopftuchfreiheit für Lehrerinnen verlangt.
OVERATH. (hpd/ibka) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten warnt vor negativen Konsequenzen des BVerfG-Beschlusses zum islamischen Kopftuch und bekräftigt sein Eintreten für eine weltanschaulich neutrale Schule.