Eine Gymnasiastin wurde in der mauretanischen Stadt Atar verhaftet. Sie habe den Begründer des Islams, den Propheten Mohammed, verspottet. Die 19-Jährige könnte zwei Jahre oder lebenslang ins Gefängnis kommen oder sogar zum Tode verurteilt werden. Verantwortlich für die Festnahme der jungen Frau sind islamische Geistliche.
Die russische Staatsanwaltschaft hat in einem Prozess Alexej Nawalny unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen "Extremismus" angeklagt – und nun eine Haftstrafe von 20 Jahren in einer Strafkolonie beantragt. Das Urteil soll am 4. August gesprochen werden. Nawalny zeigte sich in einem Schlusswort unerschrocken.
830.000 Euro – so viel Schmerzensgeld fordert ein Missbrauchsopfer vom Erzbistum Köln. Die Klägerin, Melanie F., ist heute 56 Jahre alt und erfuhr als Kind und Jugendliche von ihrem Pflegevater, dem früheren Priester und verurteilten Serientäter Hans Ue., jahrelang schwere sexuelle Gewalt. Die Vorgesetzten des Täters, bis hinauf zum Erzbischof, hätten ihre Kontrollpflicht vernachlässigt und damit die Taten erst ermöglicht. Beobachter erwarten von der Klage eine Signalwirkung für andere Betroffene – für die Bistümer kann es nach Jahrzehnten der Vertuschung noch richtig teuer werden.
Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.
In Ländern wie Großbritannien, Australien, Irland und den USA können Angeklagte und Zeugen vor Gericht wählen, ob sie ihre Aussage durch einen Eid mit Gottesbezug oder durch eine säkulare Formel bekräftigen. Obwohl juristisch beide Versionen gleichwertig sind, schätzen Geschworene Aussagen unter der religiösen Eidesformel als glaubwürdiger ein, wie eine aktuelle britische Studie belegt.
Nach Ansicht des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit auf. Denn zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden. Dagegen klagten der bfg München und der bfg Bayern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Verhandlung findet morgen statt.
Heute beginnt in Delaware, USA, ein historischer Gerichtsprozess. Gegenüber stehen sich die Firma Dominion Voting Systems, Betreiber von Wahlcomputern, und Fox News Media, der Kabelsender des australischen Medienmoguls Rupert Murdoch. Wie im Laufe der Beweisaufnahme deutlich wurde, glaubten Fox' Führungsetage und die prominentesten Persönlichkeiten keine Sekunde daran, dass bei der Präsidentschaftswahl 2020 systematisch betrogen worden sei. Dennoch bot der Sender selbst den wildesten Verschwörungsmythen eine Plattform – aus Angst, die Zuschauer*innen könnten zu noch radikaleren Anbietern abwandern.
Mehr als die Hälfte der Schwangerschaftsabbrüche in den USA werden durch die sogenannte Abtreibungspille durchgeführt. Doch bald könnte ein wichtiger Wirkstoff für die medikamentöse Abtreibung die Zulassung verlieren. Juristen und Beratungsstellen befürchten gravierende Folgen für ungewollt Schwangere.
Das Erzbistum München und Freising will im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht "auf die Einrede der Verjährung" verzichten. Das Landgericht hat zudem die Aussetzung des Verfahrens beschlossen. Die Anwaltskanzlei des verstorbenen Ex-Papstes will die Frage des Rechtsnachfolgers "kurzfristig" klären und die mündliche Verhandlung im März wahrnehmen.
Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.
Am 4. Juli war Abbas M. vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er sich der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen schuldig gemacht, als er den islamischen Propheten Mohammed bei einer Kungebung in polemischer Weise kritisierte. Gegen die Verurteilung nach dem "Gotteslästerungsparagraphen" ging M. in Berufung – und bekam in der nächsthöheren Instanz Recht.
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. muss sich womöglich vor einem weltlichen Gericht wegen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verantworten. Am vergangenen Wochenende reichte der Anwalt eines Missbrauchsopfers aus Bayern Klage vor dem Landgericht Traunstein gegen den Priester Peter H. sowie gegen mehrere Kirchenverantwortliche ein, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, der Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, Christoph Klingan sowie der ehemalige Papst Benedikt XVI.
Die Kläger, der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) sehen durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder verletzt und fordern im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.
Am 15. Februar findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafprozess gegen den radikalen christlichen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Annen betreibt die Webseite "babykaust.de", auf der er suggeriert, Schwangerschaftsabbrüche seien eine Steigerungsform des Holocausts. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beleidigung von ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wurden gegen Annen mehrere Strafanzeigen erstattet. Da sich die Staatsanwaltschaft im morgigen Prozess auf den Tatbestand der Beleidigung konzentriert, den Aspekt der Volksverhetzung jedoch außen vor lässt, ist eine Protest-Kundgebung geplant, die von 10 bis 12 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden soll.
Der muslimische Kleriker Abduljabbar Nasuru Kabara gilt als besonders kontrovers. Blasphemie wurde ihm schon mehrfach wegen Beleidigung des Propheten Mohammed und seiner Gefährten vorgeworfen. Diesmal jedoch erwartet ihn im nordnigerianischen Kano ein Prozess vor einem Scharia-Gericht, welches sich gar für die Todesstrafe aussprechen kann.