Am vergangenen Mittwoch wurde in Eilenburg (bei Leipzig) der angeklagte Arzt wegen Komplikationen nach der "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Säuglings der "fahrlässigen Körperverletzung" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch schwerer wiegt wohl das Urteil, welches über unser Rechtssystem gesprochen wurde, indem die große Wirkung des im Textumfang recht überschaubaren Paragrafen 1631d BGB vor Augen geführt wurde.
Nachdem der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat, ist das Ermittlungsverfahren gegen ihn in Sachen falsche Versicherung an Eides statt und fahrlässiger Falscheid nun endgültig eingestellt worden. Doch die Staatsanwaltschaft widerspricht der Interpretation, dass Woelki damit "unschuldig" sei. Dies hatte das Erzbistum Köln in einer Pressemitteilung verbreitet. Und: In einem Offenen Brief an Papst Leo XIV. fordern verschiedene katholische Persönlichkeiten, Woelki von seinem Posten abzuberufen. Dieser sei durch die Ermittlungsergebnisse "moralisch vollständig korrumpiert".
Seit der Zusammenlegung von evangelischem und katholischem Krankenhaus in Lippstadt darf der dortige Chefarzt von Gynäkologie und Geburtshilfe Prof. Dr. med. Joachim Volz keine regulären Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht in seiner eigenen Praxis. Dagegen geht er gerichtlich vor, unterstützt vom Institut für Weltanschauungsrecht.
Seit Montag steht in Eilenburg (bei Leipzig) ein Chirurg aus Taucha vor Gericht. Die Anklage lautet "fahrlässige Körperverletzung" nach einer aus Gründen der Tradition erfolgten "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Babys. Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreicher Zeugenbefragung konnte einiges geklärt werden, doch viele Fragen bleiben offen beziehungsweise entstehen erst während der Verhandlung.
Mehrere ehemalige Leiter der staatlich anerkannten ungarischen Pfingstkirche stehen vor Gericht, weil sie staatliche Zahlungen für "Leistungen", die nie stattgefunden haben, bezogen haben sollen. Ihre Verteidigung ist originell: Kein weltliches Gericht dürfe beurteilen, was eine Religionsgemeinschaft mit ihrem Geld mache. Und irgendwie sei auch die DSGVO relevant.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Arztes Johann F. Spittler gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis zurückgewiesen. Diese Strafe war vom Landgericht Essen wegen des Todes eines an Schizophrenie leidenden 42-jährigen ausgesprochen worden, zu dem Spittler durch Suizidhilfe beigetragen hatte. Was sind die Begründungen des BGH für seinen 16-seitigen Beschluss, der das Urteil für rechtskräftig erklärt?
Im Rahmen der "lit.COLOGNE" hat Carolin Darian ihr Buch vorgestellt. Sie ist die Tochter des verurteilten Vergewaltigers Dominique Pelicot, dessen Prozess die Welt im letzten Jahr schockiert verfolgt hatte.
Am morgigen Dienstag folgen gleich zwei Verhandlungstermine vor dem Landgericht Köln hintereinander, in denen Betroffene sexualisierter Gewalt eine sechsstellige Entschädigungssumme vom Erzbistum Köln fordern. Um den wegweisenden Schmerzensgeldprozessen vor dem Landgericht Köln die notwendige Aufmerksamkeit zu verschaffen, wird die Aktionsgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) "11. Gebot" mit dem "Hängemattenbischof" heute und morgen vor Ort sein.
Das Landgericht Trier hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2024 die von einem Missbrauchsopfer gegen das Bistum Trier geltend gemachten Ansprüche verneint. Das Bistum hat die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Dies wird nun vor dem Oberlandesgericht Koblenz angefochten.
Ein mittlerweile 100 Jahre alter ehemaliger KZ-Aufseher soll im hessischen Hanau vor Gericht kommen. Es könnte der letzte Prozess dieser Art gegen einen NS-Täter werden. Eine juristische Groteske ist es schon jetzt – vor allem aber der Beleg einer skandalösen Verspätung.
Die Aachener Zeitung berichtete vor wenigen Tagen ausführlich über die Protestaktion am Abend des 18. November gegen den Aachener Bischof Helmut Dieser. Gegenstand des Protests war der erschütternde Umgang des Bistums mit "ihren" zahlreichen Missbrauchsopfern Aachener katholischer Priester. Einer der Redner war der Soziologieprofessor und Vorsitzende der Aachener Aufarbeitungskommission Thomas Kron. In Richtung des auch anwesenden Bischofs Helmut Dieser rief er: "Ihr habt es nicht verstanden".
Schon nach rund einer Stunde ist am vergangenen Freitag der Schmerzensgeldprozess von Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim unterbrochen worden. Auf Anregung des Landgerichts Hildesheim soll es einen Schlichtungsversuch geben. Der heute 50-jährige Jens Windel beschuldigt einen verstorbenen katholischen Pfarrer, ihn in den 1980er Jahren im Alter von neun bis elf Jahren immer wieder sexuell missbraucht zu haben.
Vor mehr als vier Jahren wurde Samuel Paty in einem Pariser Vorort von einem Islamisten enthauptet. Der Lehrer hatte im Unterricht Mohamed-Karikaturen aus der Satirezeitschrift Charlie Hebdo gezeigt. Vor einem Schwurgericht in Paris begann nun der Prozess gegen sieben Männer und eine Frau, die den Attentäter unterstützt haben sollen. In der islamischen Glaubenswelt wurde nirgendwo machtvoller Protest gegen das Ermorden unbotmäßiger Ungläubiger erhoben.
Es ist eine Schmerzensgeldklage in einem Missbrauchsprozess, die, sollte sie erfolgreich sein, jedenfalls finanziell eine neue Dimension bedeuten würde. Das Landgericht Köln hatte im Jahr 2023 das Erzbistum Köln verurteilt, dem Kläger und Opfer sexuellen Missbrauchs Georg Menne 300.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. In einem vergleichbaren Fall verklagt nun Jens Windel das Bistum Hildesheim auf 400.000 Euro. Prozessbeginn ist am morgigen Freitag.
Die Corona-Pandemie wirft ihre langen Schatten bis in die heutigen Tage. Das Virus hat zwar seinen Schrecken verloren, doch das Bewusstsein der Verschwörungstheoretiker und Schwurbler bleibt vergiftet. Sie sind immer noch gefangen in ihrer geistigen Verirrung, und ihr Fanatismus lebt munter weiter. Die Auswüchse dieses Phänomens lassen sich an zwei tragischen Familiengeschichten festmachen.