Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.
Seit 1954 ist es Religionsgemeinschaften in den Vereinigten Staaten verboten, explizite Wahlempfehlungen auszusprechen, wenn sie ihre Steuerbefreiung behalten wollen. In einem aktuell laufenden Gerichtsverfahren argumentiert der Internal Revenue Service (IRS), dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei, weil es das Recht auf freie Meinungsäußerung beschneide. Die Freedom From Religion Foundation warnt: Wenn dem Finanzamt ein Gesetz nicht schmeckt, kann es zwar dagegen klagen, aber nicht unilateral dessen Durchsetzung verweigern.
"Kirche und Medizin vertragen sich nicht", meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das "letzte Wort haben" sollten, "nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt."
Ein Artikel des Humanistischen Pressedienstes und die dadurch ausgelösten politischen Reaktionen haben dazu geführt, dass sich die bayerische Staatsregierung beim Thema "Kreuze in bayerischen Amtsstuben" in argumentative Widersprüche verwickelt. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Position von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im noch laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschwächt ist. Und er am Ende gerichtlich dazu verpflichtet wird, den sogenannten Kreuzerlass zurückzunehmen.
Am vergangenen Mittwoch wurde in Eilenburg (bei Leipzig) der angeklagte Arzt wegen Komplikationen nach der "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Säuglings der "fahrlässigen Körperverletzung" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch schwerer wiegt wohl das Urteil, welches über unser Rechtssystem gesprochen wurde, indem die große Wirkung des im Textumfang recht überschaubaren Paragrafen 1631d BGB vor Augen geführt wurde.
Nachdem der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat, ist das Ermittlungsverfahren gegen ihn in Sachen falsche Versicherung an Eides statt und fahrlässiger Falscheid nun endgültig eingestellt worden. Doch die Staatsanwaltschaft widerspricht der Interpretation, dass Woelki damit "unschuldig" sei. Dies hatte das Erzbistum Köln in einer Pressemitteilung verbreitet. Und: In einem Offenen Brief an Papst Leo XIV. fordern verschiedene katholische Persönlichkeiten, Woelki von seinem Posten abzuberufen. Dieser sei durch die Ermittlungsergebnisse "moralisch vollständig korrumpiert".
Seit der Zusammenlegung von evangelischem und katholischem Krankenhaus in Lippstadt darf der dortige Chefarzt von Gynäkologie und Geburtshilfe Prof. Dr. med. Joachim Volz keine regulären Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht in seiner eigenen Praxis. Dagegen geht er gerichtlich vor, unterstützt vom Institut für Weltanschauungsrecht.
Seit Montag steht in Eilenburg (bei Leipzig) ein Chirurg aus Taucha vor Gericht. Die Anklage lautet "fahrlässige Körperverletzung" nach einer aus Gründen der Tradition erfolgten "Beschneidung" eines fünf Wochen alten Babys. Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreicher Zeugenbefragung konnte einiges geklärt werden, doch viele Fragen bleiben offen beziehungsweise entstehen erst während der Verhandlung.
Mehrere ehemalige Leiter der staatlich anerkannten ungarischen Pfingstkirche stehen vor Gericht, weil sie staatliche Zahlungen für "Leistungen", die nie stattgefunden haben, bezogen haben sollen. Ihre Verteidigung ist originell: Kein weltliches Gericht dürfe beurteilen, was eine Religionsgemeinschaft mit ihrem Geld mache. Und irgendwie sei auch die DSGVO relevant.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Arztes Johann F. Spittler gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis zurückgewiesen. Diese Strafe war vom Landgericht Essen wegen des Todes eines an Schizophrenie leidenden 42-jährigen ausgesprochen worden, zu dem Spittler durch Suizidhilfe beigetragen hatte. Was sind die Begründungen des BGH für seinen 16-seitigen Beschluss, der das Urteil für rechtskräftig erklärt?
Im Rahmen der "lit.COLOGNE" hat Carolin Darian ihr Buch vorgestellt. Sie ist die Tochter des verurteilten Vergewaltigers Dominique Pelicot, dessen Prozess die Welt im letzten Jahr schockiert verfolgt hatte.
Am morgigen Dienstag folgen gleich zwei Verhandlungstermine vor dem Landgericht Köln hintereinander, in denen Betroffene sexualisierter Gewalt eine sechsstellige Entschädigungssumme vom Erzbistum Köln fordern. Um den wegweisenden Schmerzensgeldprozessen vor dem Landgericht Köln die notwendige Aufmerksamkeit zu verschaffen, wird die Aktionsgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) "11. Gebot" mit dem "Hängemattenbischof" heute und morgen vor Ort sein.
Das Landgericht Trier hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2024 die von einem Missbrauchsopfer gegen das Bistum Trier geltend gemachten Ansprüche verneint. Das Bistum hat die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Dies wird nun vor dem Oberlandesgericht Koblenz angefochten.
Ein mittlerweile 100 Jahre alter ehemaliger KZ-Aufseher soll im hessischen Hanau vor Gericht kommen. Es könnte der letzte Prozess dieser Art gegen einen NS-Täter werden. Eine juristische Groteske ist es schon jetzt – vor allem aber der Beleg einer skandalösen Verspätung.
Die Aachener Zeitung berichtete vor wenigen Tagen ausführlich über die Protestaktion am Abend des 18. November gegen den Aachener Bischof Helmut Dieser. Gegenstand des Protests war der erschütternde Umgang des Bistums mit "ihren" zahlreichen Missbrauchsopfern Aachener katholischer Priester. Einer der Redner war der Soziologieprofessor und Vorsitzende der Aachener Aufarbeitungskommission Thomas Kron. In Richtung des auch anwesenden Bischofs Helmut Dieser rief er: "Ihr habt es nicht verstanden".