Am Montag haben vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien die Verhandlungen über das Anliegen der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich begonnen, als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden.
Religion kann auch Spaß machen. Das bewies die Autorin und Journalistin Daniela Wakonigg am vergangenen Freitag in Bochum bei ihrem Vortrag: "Das Fliegende Spaghettimonster – Religion oder Religionsparodie?" Ihre Reise durch die Kuriositäten der Religionen dieser Welt war ebenso lehrreich wie unterhaltsam. Aus religionskritischer Perspektive haben Religionsparodien ihre Reize. Doch auch etablierte Religionen können Skurrilitäten aufweisen, die nicht weniger für Erheiterung sorgen. Der Glaube an das Fliegende Spaghettimonster befindet sich in guter Gesellschaft, unterscheidet sich jedoch maßgeblich von seinen Mitbewerbern.
Seit 2014 kämpft die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. darum, an den Ortseingangsstraßen von Templin ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern auf ihre wöchentliche Nudelmesse hinweisen zu dürfen. Nun zieht sie vors Bundesverfassungsgericht.
Was ist die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters"? Eine Religionsparodie oder doch eine ernstzunehmende Weltanschauung? Dieser Frage gehen hpd-Autorin Daniela Wakonigg und Rechtsanwalt Dr. Winfried Rath in ihrem bei Alibri erschienenen Buch nach.
Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.
Vergangenen Freitag wurde vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darüber verhandelt, ob der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. das Recht zusteht, mit Nudelmessehinweisschildern an Ortseingangsstraßen auf ihre wöchentlichen Nudelmessen hinzuweisen. Obwohl in der Verhandlung kein Urteil gesprochen wurde, titelten die Medien fast unisono, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters habe verloren und das Gericht betrachte sie nicht als Weltanschauungsgemeinschaft. Was ist wirklich in der Verhandlung geschehen und wie kam es zu dieser Falschmeldung?
Am heutigen Freitag ging es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darum, ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sei und deshalb Schilder aufstellen könne, die auf die freitäglichen Nudelmessen hinweisen. Das Gericht konnte aufgrund der vorgebrachten Einwände noch kein Urteil fällen und vertagte sich.
Ob die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters nun eine Religion oder eine Religionsparodie ist, beschäftigt seit Jahren die Gemüter – und am Freitag auch wieder die Gerichte, wenn es vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht darum geht, ob die Spaghettimonster-Kirche Nudelmessehinweisschilder aufstellen darf. Der hpd sprach mit Philosophin und Theologin Daniela Wakonigg, die sich in einem aktuellen Buch ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters um eine Religion oder um eine Religionsparodie handelt.
Darf die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern an den Ortseingangsstraßen auf ihre Messen aufmerksam machen? Um diese Frage geht es am kommenden Freitag vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.
Freitag wurde landauf, landab getanzt. So auch in Berlin vor dem Brandenburger Tor, als die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters zur Demo gegen das Tanzverbot und einer anschließenden Nudelmesse lud.
Ein Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Griechenland war 2014 wegen Blasphemie verurteilt worden, weil er auf seiner Facebook-Seite einen griechisch-orthodoxen Mönch mit einem traditionellen Nudelgericht gekreuzt hatte.
In der Adventszeit schießen sie wie Pilze aus dem Boden: Weihnachtskrippen. Kaum ein Kaufhaus, in dem nicht irgendwo die heilige Familie in Hochglanz-Optik herumsteht. Doch es gibt auch alternative Krippen, die die christliche Variante aufs Korn nehmen.
Während Pastafari – die Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters – in Deutschland oft nicht ganz für voll genommen werden, hat eine christliche Zeitschrift in den USA nun den Einfluss insbesondere der deutschen Pastafari mit Sorge zur Kenntnis genommen.
Den zehnten Jahrestag ihrer Gründung beging die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." mit zweitägigen Feierlichkeiten im ostwestfälisch-lippischen Detmold. Neben dem Blick in die Vergangenheit der Kirche gab es auch einen Ausblick auf die Zukunft: pastafarianische Lobbyarbeit.
Die berühmten Nudelmessehinweisschilder von Templin beschäftigen Medien, Verwaltung, Politik und Justiz bereits seit 2014. Zuletzt hatte am 6. April dieses Jahres eine Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) stattgefunden, in der die Klage der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. (KdFSMD) auf Duldung der Aufstellung von Nudelmessehinweisschildern abgewiesen wurde. Die KdFSMD hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt und Strafanzeige wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug erstattet.