Da der österreichischen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft versagt blieb, zog sie nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Beschwerde wurde vergangenen Freitag fristgerecht in Straßburg eingereicht.
Dem Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. wurde es verweigert, sich auf dem Foto seines Personalausweises mit religiöser Kopfbedeckung zu zeigen. Das Verfahren ist nun vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet.
Der Ehrenvorsitzende der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V., Rüdiger Weida, darf sich nun ganz offiziell "Bruder Spaghettus" nennen. Die Stadt Templin bestätigte diesen "Ordens- oder Künstlernamen" in Weidas neuem Personalausweis.
Deutsche Gerichte haben der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft versagt. Deshalb hatte der Verein Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt. Wie nun bekannt wurde, hat der EGMR die Beschwerde abgewiesen.
Im letzten Abschnitt der Buskampagne ging es wieder in den Osten, in die "säkulare Diaspora". Für die letzten Stationen wuchs das Team noch einmal deutlich an: Jetzt war unter anderem auch Bruder Spaghettus und somit der Segen des fliegenden Spaghettimonsters mit an Bord.
Religionsfreien Menschen wird oft vorgeworfen, sie würden religiöse Bräuche nicht ernst nehmen. Um mit diesem Vorurteil aufzuräumen, hat hpd-Autorin Anna Wopalensky zwei tiefgläubige Menschen bei ihren Vorbereitungen zu den bevorstehenden Feiertagen begleitet.
Deutsche Gerichte haben der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft versagt. Nun hat der Verein Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht – ebenso wie zwei weitere europäische Spaghettimonsterkirchen.
Die Trennung von Staat und Kirche hinkt nun seit 100 Jahren. Ohne Zweifel war es damals ein bedeutender gesellschaftlicher, politischer und juristischer Fortschritt, sich wenigstens hinkend auf den Weg zu machen. Heute jedoch ist dieser Weg längst beschwerlich geworden. Die Mühen der Ebene machen sich bemerkbar, und wer nicht schlapp machen will, braucht Ausdauer.
Mit dieser Frage wird jeder religionsfreie Mensch früher oder später konfrontiert. Zum bevorstehenden Fest hat sich der hpd in der säkularen Szene umgehört und ganz unterschiedliche Antworten erhalten: Die einen feiern traditionell, andere lehnen Weihnachten völlig ab und wieder andere begehen die Festtage auf ihre ganz spezielle Art und Weise.
Als die Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. vergangenen Donnerstag den Weltnudeltag begingen, hatte das oberste deutsche Gericht ohne ihr Wissen bereits über sie entschieden. Wie erst jetzt bekannt wurde, wies das Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober die anhängige Verfassungsbeschwerde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. ab.
Noch gestern wurde die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters auf der Tourismus-Homepage der Stadt Templin unter "Kirchen" aufgeführt. Doch als sich verschiedene Institutionen darüber beschwerten, entschied das Stadtmarketing, die Spaghettimonster-Kirche aus der Rubrik zu entfernen.
Während die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. noch auf ihre Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft durch das Bundesverfassungsgericht wartet, macht das Stadtmarketing in Templin Nägel mit Köpfen: Seit wenigen Tagen ist die pastafarianische Kirche von Templin gleichberechtigt neben den übrigen Kirchen der Stadt auf der Tourismus-Homepage zu finden.
Der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich bleibt die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft weiterhin versagt. Das ist das Ergebnis eines insgesamt vierjährigen Verfahrens, das nun mit dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts in Wien vorerst endete.
Seit 2014 kämpft die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in Österreich um das Recht, staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden. Seit Januar 2018 wird vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht über dieses Anliegen der Spaghettimonster-Anhänger – kurz: Pastafari – verhandelt. Für morgen wird das Urteil erwartet. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach mit Philip Sager, dem Oberhaupt der österreichischen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, über das Verfahren.
Dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) in Berlin-Brandenburg wurde jüngst der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Im Spektrum der säkularen Vereinigungen Deutschlands wird der Weg des HVD durchaus skeptisch betrachtet. Ein Kommentar von Rüdiger Weida, Vorsitzender der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.