Das Recherchenetzwerk Correctiv zog 2016 vor Gericht, um das Erzbistum Köln zu einer Offenlegung seiner Finanzanlagen zu zwingen. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die Auskunftsklage von Correctiv nun in zweiter Instanz ab. Da Kirchen keine Behörden im Sinne des Presserechts seien, bestünde ihnen gegenüber kein Auskunftsanspruch, so das OVG. Im Übrigen umfasse ihr Selbstbestimmungsrecht in innerkirchlichen Angelegenheiten auch den Bereich der Vermögensverwaltung.
Auch an den beiden großen christlichen Glaubensverbänden geht Covid-19 in finanzieller Hinsicht nicht spurlos vorbei: Sie fürchten Einbußen bei ihren Mitgliedsbeiträgen. In Kirchendimensionen gerechnet geht es um mehr als eine Milliarde Euro.
Die Church of England, beziehungsweise ihr Pensionsfond, verwaltet ein Vermögen von etwa neun Milliarden Euro. Da dieses möglichst ethisch angelegt werden soll und somit potentiell einträgliche Geschäftsfelder wie Waffen- und Tabakhandel, Wucher und das Klonen von Menschen wegfallen, hat sich die Kirche beim Hitsammler "Hipgnosis" eingekauft und ist so Mitbesitzerin von Hits von Rihanna, Justin Timberlake und Blondie.
Für den Papst und die katholische Kirche ist dieser Monat ein aufregender: Nicht nur die Sammlung des "Peterspfennigs" stand an – Spenden der Gläubigen weltweit für karitative Projekte des Papstes –, nachdem sie wegen der Corona-Pandemie von Juni auf Oktober verschoben worden war, sondern auch die Veröffentlichung der Bilanz 2019. Trotz Verlusten, Miss- und Vetternwirtschaft ist der Vatikan noch über vier Milliarden Euro schwer.
Corona hat etwas Phänomenales geschafft: Eine Kirche wurde zum Studiersaal. Um den wegen der Pandemie herrschenden Platzmangel auszugleichen, wurde die Votivkirche kurzerhand umfunktioniert. Eine gute Idee, zumal ja die Kirchen mit Steuergeldern erhalten werden.
In Deutschland nennt man es "Staatsleistungen", in Österreich noch irreführender gar "Wiedergutmachungsleistungen". Hier wie da bekommt die reiche katholische Kirche Geld vom Staat ohne Gegenleistung.
Das hatten sich die Kirchentagsbetreiber der katholischen sowie der evangelischen Kirche wohl etwas anders vorgestellt: Im Jahre 2019 unserer Zeitrechnung traten im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen genau 120.188 Menschen aus den beiden großen Kirchen aus. 2018 hatten bereits 88.510 Menschen der katholischen und evangelischen Kirche den Rücken gekehrt. Dies entspricht einer Zunahme der Kirchenaustritte in NRW um über 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die evangelische und die katholische Amtskirche vermeldeten für das Jahr 2019 einen neuen Rekord bei ihren Mitgliedsbeiträgen, den Kirchensteuern. Erfreut vermittelten sie den Eindruck, dass durch eine gute Konjunktur mit steigenden Gehältern und Einkommen bei Selbstständigen die Erträge nicht eingebrochen sind. Es dürfte das letzte Mal gewesen sein.
Anfang der Woche hat die Deutsche Bischofskonferenz den Bericht "Zahlen und Fakten 2019/20" veröffentlicht, aus dem für 2019 ein deutliches Plus bei den Kirchensteuereinnahmen hervorgeht. Auch die evangelische Kirche vermeldet trotz schwindender Mitgliederzahlen steigende Einnahmen.
Die türkis-grüne Regierung in Wien hat eine Erhöhung des rückwirkenden Zuschusses für die anerkannten Religionsgemeinschaften beschlossen. Dieser soll die Inflation seit der letzten Erhöhung im Jahr 2008 abgelten. Wenig überraschenderweise ist der Hauptprofiteur die katholische Kirche, aber auch die Protestanten, Altkatholiken und die jüdische Kultusgemeinde werden sich über üppige Überweisungen freuen.
Der von den religionspolitischen Sprechern der Oppositionsfraktionen im Bundestag erarbeitete Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" an die Kirchen ist nach Auffassung der Säkularen Sozialdemokrat*innen ungeeignet und falsch.
Kaum ein Unternehmen hat in der Corona-Krise keine Einbußen zu vermelden. Den Kirchen geht es da nicht anders. Sie berichten von erwarteten Kirchensteuereinbußen in Millionenhöhe. Dass sie allerdings wesentlich höhere Rücklagen haben und noch dazu Staatsleistungen erhalten, dürfte sie von den meisten nun in Not geratenen Einzelhandelsunternehmen, Gastro- oder Kulturbetriebe unterscheiden.
In Sachsen sind sie seit heute mit bis zu 15 Teilnehmern wieder erlaubt, in den übrigen Bundesländern soll man sich ab Mai wieder versammeln dürfen, um seiner Gottheit der Wahl zu huldigen: Gottesdienste waren als Eindämmungsmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus verboten worden. Papst Franziskus sieht darin eine "Gefahr".
Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke stellten am 13. März den Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen der Öffentlichkeit vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e. V. fordert schon seit Jahren, dass die jährlichen pauschalen Leistungen an die Kirchen abzuschaffen sind, und zwar entschädigungslos.
Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" vorgestellt. Rolf Schwanitz begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen.