Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021

Gute Aussichten für das Neutralitätsgesetz!

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Das Rote Rathaus zu Berlin
Das Rote Rathaus zu Berlin

Aus den Wahlen vom 26. September zum Abgeordnetenhaus Berlin ist die SPD als stärkste Partei hervorgegangen. Die SPD hat sich zur Freude der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz in ihren Wahlaussagen darauf festgelegt, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht abzuschaffen oder auch nur einzuschränken ist.

Die Initiative erwartet nun, dass die SPD in den anstehenden Koalitionsverhandlungen diese Position beibehält.

Die Position von Bündnis 90/Die Grünen zum Neutralitätsgesetz ist nicht so, wie in einigen grünen Stellungnahmen im Wahlkampf dargestellt. So fordert die Partei keineswegs die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Im Wahlprogramm heißt es lediglich: "Wir setzen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts um und sind von der Prämisse der Antidiskriminierung geleitet. Daher kann das Neutralitätsgesetz so keinen Bestand haben." Diese Konsequenz ergäbe sich bereits aus den Vorgaben des Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem letzten Jahr.

Die Notwendigkeit einer Abschaffung des Neutralitätsgesetzes lässt sich jedoch nach Ansicht der Initiative aus der Gerichtsentscheidung nicht herleiten. Allenfalls kommt eine Anpassung des Gesetzes für den Schulbereich unter Berücksichtigung der Kriterien des Bundesarbeitsgerichts in Betracht.

Die Linke erklärt in ihrem Wahlprogramm 2021, sich für eine Abschaffung der Regelungen des Neutralitätsgesetzes für den Schulbereich einsetzen zu wollen.

Dazu ist anzumerken: Das Bundesverfassungsgericht hat das Berliner Neutralitätsgesetz keineswegs als verfassungswidrig eingestuft. Es hat sich bisher nicht einmal mit diesem Gesetz befasst. Das Bundesarbeitsgericht hält das Neutralitätsgesetz ebenfalls nicht für verfassungswidrig.

Das Land Berlin hat nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nun das Bundesverfassungsgericht angerufen. Dies sollten auch diejenigen, die das Gesetz abschaffen oder den Schulbereich aus dem Gesetz herausnehmen wollen, respektieren.

Politisch beachtlich ist aber, dass die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und auch der Linken in dieser Frage zutiefst gespalten sind! Bei den Berliner Linken ist ein Mitgliederentscheid in dieser Frage zu erwarten. Von Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen wird derzeit diskutiert, ob eine Urabstimmung angestrebt werden soll, sollte sich die Partei beziehungsweise Fraktion im Abgeordnetenhaus über die Aussage im Wahlprogramm hinwegsetzen und eine Abschaffung des Neutralitätsgesetzes anstreben.

Die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz hält die innerhalb von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken vertretenen Positionen einer Abschaffung oder Einschränkung des Neutralitätsgesetzes weiterhin für falsch und setzt sich für den vollständigen Erhalt des Gesetzes ein.

Franziska Giffey hat in einer Stellungnahme an die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz geschrieben: "Gerade in öffentlichen Schulen mit Kindern unterschiedlicher Herkunftsbiographien und Religionen ist die staatliche Neutralität ein hohes Gut zur Erhaltung des Schulfriedens. Dem Berliner Neutralitätsgesetz (NeutrG) kommt hierbei die wesentliche Bedeutung zu, das Neutralitätsgebot des Staates im pädagogischen Alltag zu bewahren und allen Schüler*innen und Schülern gleiche Rechte und Chancen des Lebens zu gewährleisten …."

Sachliche Gründe, das Neutralitätsgesetz zu demontieren, existieren also nicht. Das Gesetz diskriminiert niemanden, es schützt vielmehr vor Diskriminierung.

Erstveröffentlichung auf der Webseite der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz – Für den hpd wurde der Text leicht verändert.

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