Heute melden große und überregionale Medien, was hpd-Lesern schon längst bekannt ist: Gesundheitsminister Spahn begeht offenen Rechtsbruch. Mit der Anweisung des Ministers an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerstkranke Patienten entgegen eines höchstrichterlichen Urteils zu versagen.
Bereits in der Debatte um die Beschneidung vor dem 12. Dezember 2012 hat sich der Jurist Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg gegen das Gesetz ausgesprochen. Der hpd veröffentlicht seinen aktuellen Offenen Brief an die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern Charlotte Knobloch.
Erst am Montag sendete die ARD eine Reportage über verhinderte Sterbehilfe in Deutschland und das unsägliche Leid der Betroffenen. Insbesondere auch der offene Rechtsbruch, den Gesundheitsminister Spahn mit seiner Anordnung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beging, die Anträge Schwerstkranker entgegen höchstrichterlichem Beschluss, den Kauf von Natrium-Pentobarbital (NaP) in "extremen Notlagen" zu verwehren, erregt die Menschen.
Immer wieder kommt es vor, dass Kirchensteuern über lange Zeiträume hin rückwirkend erhoben werden sollen. Manche Betroffene wehren sich jedoch juristisch. Ein solcher Fall wird am kommenden Donnerstag in Berlin verhandelt.
Vergangene Woche wurde von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ein Rechtsgutachten zum Kinderkopftuch vorgestellt. Das Ergebnis: Ein Verbot des Kinderkopftuchs ist verfassungskonform. Mit seinem Gutachten hat der Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Martin Nettesheim einen wirkungsvollen Aufschlag in einer längst überfälligen Debatte gemacht, findet Jurist und hpd-Autor Walter Otte.
Im zentralamerikanischen Staat El Salvador ist der Schwangerschaftsabbruch generell verboten und die Strafen für Abtreibende sind hoch. Nun ist in El Salvador eine junge Frau nach einer Totgeburt vom Vorwurf der Abtreibung freigesprochen worden.
Nach § 166 des deutschen Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Strafmaß ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Bis zum Ende des Jahres will der Vatikan ein eigenes Meldesystem für Missbrauchsfälle anlegen. Anzeigen bei staatlichen Stellen scheinen dabei aber nicht geplant zu sein.
Der SPIEGEL 29/2019 berichtet über einen Fall zur Kirchensteuer-Rasterfahndung bis in die DDR-Zeit. Dietmar Hipp berichtet über den Fall, in dem eine Frau ihr Leben lang als Konfessionslose lebt und dann mit 58 Jahren erfährt, dass sie als Säugling in der DDR getauft wurde und Kirchensteuer nachzahlen soll.
Datendelikte durch Konzerne, Regierungen oder Geheimdienste werden strafrechtlich so gut wie gar nicht sanktioniert. Dadurch entstehen rechtsfreie Räume – und viel Macht.
Das Recht der Entschädigung ist gänzlich aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden. Selbst älteren Juristen ist oft nicht bekannt, dass es dieses Rechtsgebiet gegeben hat. Dabei war das Entschädigungsrecht von einiger sozialer, ökonomischer und nicht zuletzt politischer Bedeutung.
Nachdem Pfarrer Ramiro P. G. zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person beschuldigt wurde, ließ Richter Mario Palma Meléndez den Kleriker inhaftieren. Daraufhin sammelten fünf wohlhabende Geschäftsmänner Geld, um einen Auftragsmörder für den Richter bezahlen zu können.
Am 24. Mai 2019 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen Ministerpräsident Ramelow wegen Verletzung der Informationsfreiheit Art. 5 Grundgesetz eingereicht.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 7. März 2019 abgelehnt, die mit einer Popularklage angegriffenen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Über des Gesundheitsministers Verzögerungstaktik bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hat der hpd mehrfach berichtet. Nun zeigen aktuelle Medienmeldungen, dass Jens Spahn (CDU) tatsächlich die ihn untergeordneten Behörden zum offenen Rechtsbruch aufgefordert hat.