Die Fülle von Missbrauchsskandalen der katholischen und evangelischen Kirche sowie deren träge Aufklärung und Entschädigung beschäftigen weiterhin viele Millionen Menschen. Nun wird eine angemessene Form der Aufarbeitung durch einen neuen Clou gehemmt: kirchliche Wohlfühlgefängnisse statt einem dauerhaften Ausschluss aus der religiösen Gemeinschaft und einer staatlichen Sanktionierung.
Im September 2021 feiert das Bundesverfassungsgericht seinen 70. Geburtstag. Zu diesem Anlass hat Gerhard Czermak, Direktoriumsmitglied des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), eine bemerkenswerte Monographie mit dem Titel "Siebzig Jahre Bundesverfassungsgericht in weltanschaulicher Schieflage" vorgelegt. Über die Neuerscheinung sprach der ehemalige Verwaltungsrichter mit gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt darf die Ärztin Kristina Hänel nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website informieren. Hänel wird nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 erklärte der EuGH ein Verbot des sogenannten "Schächtens" in den belgischen Regionen Flandern und Wallonien für eine unionsrechtlich zulässige Einschränkung der Religionsfreiheit. Das Gericht stellte sich damit gegen die Empfehlung des Generalanwalts und die von muslimischen sowie jüdischen Vereinigungen gemeinsam eingelegte Klage. Religionsvertreter zeigen sich entsetzt, die Rede ist von einem "Angriff auf die Religionsfreiheit". Ein Kommentar von Marcus Licht.
Der Humanistische Pressedienst (hpd) veröffentlichte am 6. Januar einen Artikel von Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, in dem dieser sich mit dem in der ARD ausgestrahlten "Krimidrama" von Ferdinand von Schirach auseinandersetzt. Mit einem weiteren Artikel reagiert er nun auf die Kommentare, die zu diesem Text verfasst wurden.
Die ARD hat am 3. Januar 2021 ein TV-Event besonderen Ausmaßes veranstaltet. Man hat dem Volljuristen, Strafverteidiger und Bestsellerautor Ferdinand von Schirach mehrstündigen Raum gegeben, den Zuschauer im Rahmen eines "Krimidramas" mit problematischen Fragen des Grundgesetzes, der UN-Antifolterkonvention, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte sowie des Straf- und Strafprozessrechts zu konfrontieren.
Die katholische Kirche und ihre Missbrauchs-Verbrechen: ein monströses Aufklärungsversagen. Verschleierung, Vertuschung – und die Verachtung staatlicher Verfolgungsbehörden. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Kirche, nicht das Leid der Opfer. Darin hat sich bis heute wenig geändert. Der Rechtsstaat macht einen Kniefall.
In Berlin werden personenbezogene Daten regelmäßig vom Finanzamt an die Kirchensteuerstelle und von dieser an die einschlägige Kirchengemeinde zur Prüfung der Religionszugehörigkeit der Bürger weitergeleitet. Das Prüfungsergebnis wird von dieser zurück an die Kirchensteuerstelle und über diese an das zuständige Finanzamt weitergegeben. Je nach Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen dann zur Kirchensteuer herangezogen.
Deutschlandweit gehen seit Wochen Menschen auf die Straße und demonstrieren gegen die Corona-Maßnahmen. Ein Thema, das die Gemüter erregt, ist eine mögliche Pflichtimpfung gegen Covid-19.
Ob Quarantäne wegen Verdachts auf Infektion mit dem Coronavirus oder Impfpflicht gegen Masern – nicht allen Betroffenen gefallen solche staatlichen Eingriffe in das eigene Leben. Trotzdem sind sie notwendig und ihre gesetzliche Verankerung ist sinnvoll.
Fünf Jahre hat der konfessionslose Franzose Thomas Bores gegen das Erzbistum Berlin gekämpft, das ihn zur Kirchensteuerzahlung verpflichten wollte. Nach starker negativer Medienberichterstattung über den Fall hob das Erzbistum nun Ende Februar den Kirchensteuerbescheid auf. Thomas Bores ist kein Einzelfall. Seit Jahren machen die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland vor allem Ausländer und ehemalige DDR-Bürger zu Zwangskonfessionalisierten, um von ihnen Kirchensteuer zu kassieren.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz erstattet Anzeige gegen den Bischof der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg, Charles Morerod, wegen Begünstigung gemäß Artikel 305 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.
Wo die Scharia Gesetz ist, ist der Wahnsinn nicht weit. In der indonesischen Provinz Aceh gilt das muslimische Gesetz und Frauen werden jetzt von Frauen ausgepeitscht.
Gesundheitsminister Spahn begeht nach Ansicht von Fachleuten seit 2018 offenen Rechtsbruch: Er versagt Schwerstkranken den Zugang zu Suizidmitteln – entgegen eines letztinstanzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes. Spahn weigert sich zudem, sein Vorgehen transparenter zu machen. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert dies aufs Schärfste.