Der Humanistische Pressedienst (hpd) veröffentlichte am 6. Januar einen Artikel von Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, in dem dieser sich mit dem in der ARD ausgestrahlten "Krimidrama" von Ferdinand von Schirach auseinandersetzt. Mit einem weiteren Artikel reagiert er nun auf die Kommentare, die zu diesem Text verfasst wurden.
Die ARD hat am 3. Januar 2021 ein TV-Event besonderen Ausmaßes veranstaltet. Man hat dem Volljuristen, Strafverteidiger und Bestsellerautor Ferdinand von Schirach mehrstündigen Raum gegeben, den Zuschauer im Rahmen eines "Krimidramas" mit problematischen Fragen des Grundgesetzes, der UN-Antifolterkonvention, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte sowie des Straf- und Strafprozessrechts zu konfrontieren.
Die katholische Kirche und ihre Missbrauchs-Verbrechen: ein monströses Aufklärungsversagen. Verschleierung, Vertuschung – und die Verachtung staatlicher Verfolgungsbehörden. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Kirche, nicht das Leid der Opfer. Darin hat sich bis heute wenig geändert. Der Rechtsstaat macht einen Kniefall.
In Berlin werden personenbezogene Daten regelmäßig vom Finanzamt an die Kirchensteuerstelle und von dieser an die einschlägige Kirchengemeinde zur Prüfung der Religionszugehörigkeit der Bürger weitergeleitet. Das Prüfungsergebnis wird von dieser zurück an die Kirchensteuerstelle und über diese an das zuständige Finanzamt weitergegeben. Je nach Ergebnis der Prüfung werden die Betroffenen dann zur Kirchensteuer herangezogen.
Deutschlandweit gehen seit Wochen Menschen auf die Straße und demonstrieren gegen die Corona-Maßnahmen. Ein Thema, das die Gemüter erregt, ist eine mögliche Pflichtimpfung gegen Covid-19.
Ob Quarantäne wegen Verdachts auf Infektion mit dem Coronavirus oder Impfpflicht gegen Masern – nicht allen Betroffenen gefallen solche staatlichen Eingriffe in das eigene Leben. Trotzdem sind sie notwendig und ihre gesetzliche Verankerung ist sinnvoll.
Fünf Jahre hat der konfessionslose Franzose Thomas Bores gegen das Erzbistum Berlin gekämpft, das ihn zur Kirchensteuerzahlung verpflichten wollte. Nach starker negativer Medienberichterstattung über den Fall hob das Erzbistum nun Ende Februar den Kirchensteuerbescheid auf. Thomas Bores ist kein Einzelfall. Seit Jahren machen die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland vor allem Ausländer und ehemalige DDR-Bürger zu Zwangskonfessionalisierten, um von ihnen Kirchensteuer zu kassieren.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz erstattet Anzeige gegen den Bischof der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg, Charles Morerod, wegen Begünstigung gemäß Artikel 305 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.
Wo die Scharia Gesetz ist, ist der Wahnsinn nicht weit. In der indonesischen Provinz Aceh gilt das muslimische Gesetz und Frauen werden jetzt von Frauen ausgepeitscht.
Gesundheitsminister Spahn begeht nach Ansicht von Fachleuten seit 2018 offenen Rechtsbruch: Er versagt Schwerstkranken den Zugang zu Suizidmitteln – entgegen eines letztinstanzlichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes. Spahn weigert sich zudem, sein Vorgehen transparenter zu machen. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert dies aufs Schärfste.
Heute melden große und überregionale Medien, was hpd-Lesern schon längst bekannt ist: Gesundheitsminister Spahn begeht offenen Rechtsbruch. Mit der Anweisung des Ministers an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerstkranke Patienten entgegen eines höchstrichterlichen Urteils zu versagen.
Bereits in der Debatte um die Beschneidung vor dem 12. Dezember 2012 hat sich der Jurist Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg gegen das Gesetz ausgesprochen. Der hpd veröffentlicht seinen aktuellen Offenen Brief an die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern Charlotte Knobloch.
Erst am Montag sendete die ARD eine Reportage über verhinderte Sterbehilfe in Deutschland und das unsägliche Leid der Betroffenen. Insbesondere auch der offene Rechtsbruch, den Gesundheitsminister Spahn mit seiner Anordnung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beging, die Anträge Schwerstkranker entgegen höchstrichterlichem Beschluss, den Kauf von Natrium-Pentobarbital (NaP) in "extremen Notlagen" zu verwehren, erregt die Menschen.
Immer wieder kommt es vor, dass Kirchensteuern über lange Zeiträume hin rückwirkend erhoben werden sollen. Manche Betroffene wehren sich jedoch juristisch. Ein solcher Fall wird am kommenden Donnerstag in Berlin verhandelt.