Das Thema Abtreibung spielt im US-Präsidentschaftswahlkampf eine große Rolle. In Florida hat nun das Oberste Gericht mit zwei Urteilen die Debatte weiter angeheizt – die Folgen könnten die Wahl im November mitentscheiden.
Der Bundestag diskutiert ein Gesetz, wonach die sogenannte Gehsteigbelästigung von schwangeren Frauen vor einer Beratung oder einem Abbruch mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bedroht werden soll. Union und AfD stemmen sich gegen den Plan von SPD, Grünen und FDP.
Offiziell sollten die erwartet brisanten Ergebnisse erst in der kommenden Woche vorgestellt werden. Doch über den "Spiegel" sickerte schon am Dienstag der Kern dessen durch, was eine Regierungskommission nun vorschlagen wird: Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland.
"Vielleicht wird man es später einmal als eine 'Ironie des Schicksals' begreifen, dass ausgerechnet radikale Abtreibungsgegner den berechtigten Anliegen der Frauenbewegung zum Durchbruch verholfen haben", schreibt die Ärztin Kristina Hänel im gerade erschienenen fünften Band der "Schriften zum Weltanschauungsrecht". Tatsächlich haben erst die Strafanzeigen gegen Hänel & Co. die neue Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ermöglicht. Der frei im Internet verfügbare Sammelband des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) zeigt auf, wie es dazu gekommen ist.
Es ist ein historischer Schritt: Als erstes Land weltweit hat Frankreich das Recht auf Abtreibung in der Verfassung festgeschrieben. Gestern Abend sprach sich das Parlament in Versailles mit einer überwältigenden Mehrheit von 780 zu 72 Stimmen für die Annahme des Gesetzes aus. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses wurde von den meisten Mitgliedern mit anhaltendem Beifall begrüßt. Jubel gab es auch auf dem Platz vor dem Eiffelturm, wo zahlreiche Menschen die Abstimmung auf einer Großleinwand verfolgten.
Nach dem Ende von Roe v. Wade sollte es nur Stunden dauern, bis die ersten Abtreibungsverbote in Kraft getreten waren. Lediglich fünf der insgesamt 14 US-Bundesstaaten, die Abtreibungen mittlerweile weitreichend kriminalisieren, machen eine Ausnahme im Falle einer vergewaltigungsbedingten Schwangerschaft. Eine neue Studie zeigt das erschreckende Ausmaß dieses Verbots: Zehntausende Menschen sind gezwungen, solche Föten auszutragen. Ein Kommentar.
Eines seiner Wahlversprechen, die Stärkung reproduktiver Rechte, möchte Polens Ministerpräsident Donald Tusk schon bald umsetzen. Es ist geplant, Gesetzesentwürfe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche und für den rezeptfreien Zugang zur sogenannten "Pille danach" ins Parlament einzubringen. Ein Schritt, der die katholische Kirche in Polen erzürnen dürfte, hatte diese sich doch für die restriktiven Abtreibungsverbote der letzten Jahre eingesetzt.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) fordert die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Bundesregierung lässt derzeit eine außerstrafrechtliche Lösung prüfen. Über den Stand der Dinge sprach die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed in Düsseldorf.
Cancún in Mexiko ist bekannt für lange Traumstände mit klarem Wasser und Palmen sowie ein reges Nachtleben. Jährlich reisen Millionen Menschen aus den USA in den Urlaub dorthin. Nun kommt noch ein weiterer Besuchsgrund hinzu: In Mexiko wurden Schwangerschaftsabbrüche seit 2021 entkriminalisiert, ganz im Gegensatz zu einigen US-Bundesstaaten, die legale Abtreibungen in den letzten Monaten so gut wie unmöglich gemacht haben.
In Polen trat am 27. Januar 2021 eines der strengsten Gesetze gegen legale Schwangerschaftsabbrüche in Kraft. Als Ausnahme galten nur noch die Gefahr für das Leben der Schwangeren, sexualisierte Gewalt und Inzest. In einem Einzelfall wurde nun einer Frau eine Entschädigung zugesprochen.
Texas hat eines der strengsten Gesetze, um legale, medizinisch begleitete Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten. Als Ausnahme gilt allein die Gefahr für Gesundheit und Leben der Schwangeren. Dass aber selbst das nicht immer zählt, zeigt nun der Fall Kate Cox. Ihre Schwangerschaft hatte sie bereits mehrfach in die Notaufnahme gebracht. Für den Fötus besteht keine Hoffnung, nach der Geburt lange zu überleben. Nachdem ein Gericht Cox die Notfallabtreibung zunächst erlaubt hatte, setzte der Oberste Gerichtshof von Texas die Erlaubnis nun bis auf Weiteres aus.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat die "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" bei der gestrigen Anhörung in Berlin dazu aufgefordert, die Bundesregierung ausschließlich weltanschaulich neutral zu beraten. Entsprechend der kürzlich eingereichten Stellungnahme hat der Vorsitzende der einzigen NGO in Deutschland, die sich für konsequent säkulare Politik einsetzt, die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert.
Heute findet in Berlin die Anhörung der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" statt. Eine Woche vor der Anhörung entbrannte innerhalb der EKD eine Auseinandersetzung um den christlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens.
Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.
Nachdem der Oberste Gerichtshof im letzten Jahr das grundsätzliche Recht auf Abtreibung ausgehebelt hatte, traten in den Bundesländern unterschiedliche Gesetze in Kraft. In einigen Bundesstaaten, wie zum Beispiel Texas, mündete dies in ein Totalverbot. Im als konservativ geltenden US-Bundesstaat Ohio hat nun ein Referendum das Recht auf Abtreibung sichergestellt.