Ab 2027 werden in der Schweiz die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von der Krankenkasse übernommen. Der entsprechende Beschluss wurde bereits im Juni dieses Jahres vom Parlament gefasst. Die Regelung ist Teil des "Kostendämpfungspakets 2", das Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten soll.
Inwieweit ein Schwangerschaftsabbruch illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird, das ist innerhalb der Europäischen Union (EU) Sache der einzelnen Staaten. Und so reicht die Bandbreite von einer eher liberalen Rechtslage in den Niederlanden oder in Frankreich bis zu einer besonders strengen Regelung in Polen. Trotz dieser Nicht-Zuständigkeit der EU laufen derzeit aber zwei Vorstöße, dies zu ändern. Eine kommt aus dem EU-Parlament, eine andere von einer Bürgerinitiative.
In Spanien spitzt sich der politische Streit um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch zu. Während die sozialistische Regierung von Pedro Sánchez den Zugang zu Abbrüchen sichern und rechtlich verankern will, versuchen konservative und rechtsextreme Kräfte, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen durch neue Auflagen zu beschneiden. Im Zentrum steht eine vermeintliche "Beratungspflicht" – und ein angebliches Post-Abtreibungssyndrom, das medizinisch nicht existiert.
Zum bundesweiten internationalen Safe Abortion Day am 28. September haben sich Aktivist*innen und Organisationen mit mehr als 75 Protestaktionen in rund 50 deutschen Städten beteiligt. Unter dem Motto "Für sichere Schwangerschaftsabbrüche – Jetzt erst recht!" forderten sie, dass der Zugang und die Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland verbessert werden muss.
Am vergangenen Samstag hat ein breites Bündnis von Organisationen und Einzelaktivist*innen eine Demonstration zum "Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung" in Berlin organisiert. Daran nahmen laut Veranstalter rund 1.000 Menschen teil.
Nach einem Schwangerschaftsabbruch erleben viele Frauen in Deutschland Stigmatisierung. Ungewollt Schwangere stoßen zudem auf erhebliche Hürden, wenn sie sich für eine Abtreibung entscheiden. Das zeigt die aktuelle ELSA-Studie. Die Untersuchung betrachtet auch die oft schwierige Situation von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Nach dem Ende der Ampelregierung und dem im Parlament knapp gescheiterten Versuch zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs herrschte große Ernüchterung in den Reihen der "Pro Choice"-Aktivist*innen. Dann aber tauchte der Fall "Joachim Volz" auf, der neuen Schwung in die bereits abgeschriebene Debatte brachte. Plötzlich erscheint wieder vieles möglich.
Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.
In Lippstadt geht heute ein Arzt vor Gericht, weil er nicht hinnehmen will, was sein neuer Arbeitsgeber verlangt: Schwangerschaftsabbrüche abzulehnen, sogar wenn sie medizinisch notwendig sind. Der Arbeitgeber: die katholische Kirche, nach einer Fusion neuer Träger der Klinik. Katholische Krankenhäuser lehnen Schwangerschaftsabbrüche ab oder führen sie nur in absoluten Ausnahmefällen durch.
In Polen herrscht striktes Abtreibungsverbot. Wenn Ärzte dennoch einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, müssen sie mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Ausnahme: Wenn das Leben der Frau durch Komplikationen bedroht ist. Im "Fall Izabela" warteten die Mediziner zu lange, und die Frau starb. Jetzt wurden sie von einem Gericht verurteilt – wegen fahrlässiger Gefährdung der Patientin.
"Kirche und Medizin vertragen sich nicht", meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das "letzte Wort haben" sollten, "nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt."
Die angesehene Juristin und Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf soll nach dem Willen der SPD als Richterin an das Bundesverfassungsgericht berufen werden – eine Personalentscheidung, die in konservativ-katholischen Kreisen auf harsche Ablehnung stößt. Nicht etwa wegen fehlender Qualifikation, sondern wegen ihrer Haltung zu einem heiklen Thema: dem Schwangerschaftsabbruch.
Das "christliche Krankenhaus" Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele "Selbstverständlichkeiten" in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.
Seit der Zusammenlegung von evangelischem und katholischem Krankenhaus in Lippstadt darf der dortige Chefarzt von Gynäkologie und Geburtshilfe Prof. Dr. med. Joachim Volz keine regulären Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht in seiner eigenen Praxis. Dagegen geht er gerichtlich vor, unterstützt vom Institut für Weltanschauungsrecht.
Mit großer Besorgnis nimmt Doctors for Choice Germany e.V. zur Kenntnis, dass Prof. Dr. Angela Köninger, Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), beim "Leben.Würde"-Kongress 2025 des Bundesverbands Lebensrecht an diesem Wochenende als Seminarleiterin auftritt.