Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.
In Lippstadt geht heute ein Arzt vor Gericht, weil er nicht hinnehmen will, was sein neuer Arbeitsgeber verlangt: Schwangerschaftsabbrüche abzulehnen, sogar wenn sie medizinisch notwendig sind. Der Arbeitgeber: die katholische Kirche, nach einer Fusion neuer Träger der Klinik. Katholische Krankenhäuser lehnen Schwangerschaftsabbrüche ab oder führen sie nur in absoluten Ausnahmefällen durch.
In Polen herrscht striktes Abtreibungsverbot. Wenn Ärzte dennoch einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, müssen sie mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Ausnahme: Wenn das Leben der Frau durch Komplikationen bedroht ist. Im "Fall Izabela" warteten die Mediziner zu lange, und die Frau starb. Jetzt wurden sie von einem Gericht verurteilt – wegen fahrlässiger Gefährdung der Patientin.
"Kirche und Medizin vertragen sich nicht", meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das "letzte Wort haben" sollten, "nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt."
Die angesehene Juristin und Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf soll nach dem Willen der SPD als Richterin an das Bundesverfassungsgericht berufen werden – eine Personalentscheidung, die in konservativ-katholischen Kreisen auf harsche Ablehnung stößt. Nicht etwa wegen fehlender Qualifikation, sondern wegen ihrer Haltung zu einem heiklen Thema: dem Schwangerschaftsabbruch.
Das "christliche Krankenhaus" Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele "Selbstverständlichkeiten" in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.
Seit der Zusammenlegung von evangelischem und katholischem Krankenhaus in Lippstadt darf der dortige Chefarzt von Gynäkologie und Geburtshilfe Prof. Dr. med. Joachim Volz keine regulären Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht in seiner eigenen Praxis. Dagegen geht er gerichtlich vor, unterstützt vom Institut für Weltanschauungsrecht.
Mit großer Besorgnis nimmt Doctors for Choice Germany e.V. zur Kenntnis, dass Prof. Dr. Angela Köninger, Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), beim "Leben.Würde"-Kongress 2025 des Bundesverbands Lebensrecht an diesem Wochenende als Seminarleiterin auftritt.
Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ist unter der Ampelkoalition bekanntlich gescheitert. Doch nicht einmal die deshalb weiterhin geltenden strengen Regeln sind manchen in der Praxis strikt genug. Das zeigt ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Lippstadt. Dort fusionierten zwei Krankenhäuser – eine in evangelischer, die andere in katholischere Trägerschaft. Die "katholischen Partner" setzten dabei durch, das die bisher schon nur in seltenen Fällen vorgenommenen Abbrüche weiter reduziert werden. Ein Arzt wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine entsprechende Dienstanweisung des Klinikums.
Mit Unverständnis und Empörung bewertet der Verein Pro Choice das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum sowie auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, empfindet der Verein als "sehr befremdend".
Im katholischen Polen gilt ein besonders strenges Abtreibungsrecht. Und weil die Politiker diese Rechtslage nicht liberalisieren wollen, haben Aktivistinnen unweit des Parlaments in Warschau jetzt eine Anlaufstelle für betroffene Frauen eingerichtet, um diesen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu helfen. Und um politischen Druck zu machen.
Die Abschaffung der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gestaltete sich kompliziert, mündete in ein Tauziehen der Interessen und Emotionen und endete schließlich mit dem Bruch der Ampelregierung sowie in Frustration der Liberalisierungsbefürworter. Doch mit den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD öffnet sich unerwartet eine neue Tür der Möglichkeiten.
Eine New Yorker Ärztin soll in Texas 100.000 US-Dollar Geldstrafe zahlen, weil sie einer texanischen Patientin via Telemedizin Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch verordnet hat. In Texas ist Abtreibung fast vollständig verboten, während im Staat New York liberalere Gesetze herrschen. Der Fall könnte bis vor den Obersten Gerichtshof gehen.
Wie berichtet, kam es aus parteitaktischen Gründen nicht mehr zu einer Abstimmung im Parlament über eine Neuregelung von Paragraf 218 StGB. Am 10. Februar stand jedoch die "Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen" auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und damit der zugrundeliegende Gesetzentwurf von Carmen Wegge (SPD), Ulle Schauws (Grüne) und anderen. In der dreistündigen Anhörung stieß er bei den von der Union einerseits und von SPD und Grünen andererseits bestellten Sachverständigen auf ein sehr gemischtes Echo. Wären daraus Schlüsse zu ziehen, wie es künftig weitergehen könnte?
Man hatte es befürchtet, doch nun steht es fest: Das Zeitfenster zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, die sich eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung wünscht, hat sich geschlossen. Die Neuregelung fiel parteitaktischem Kalkül zum Opfer. Unter einer zu erwartenden konservativen Mehrheit wird ein neuer Anlauf auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sein.