Thomas Schüller, Professor für kanonisches Recht (Münster), hat ein für einen lehrenden aktiven Katholiken bemerkenswertes Buch geschrieben. Es trägt den Titel "Unheilige Allianz". Der Untertitel "Warum sich Staat und Kirche trennen müssen" erläutert, um welche Verbindung es sich handelt.
Die Neubesetzung der höchsten Position des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW) gerät immer mehr zur Farce. Zuerst war für den Posten der langjährige Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Gespräch, der dort entgegen des Kruzifixbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts im Treppenhaus ein Kreuz anbringen ließ. Aktuell scheint die Favoritin eine Ex-Cheflobbyistin der katholischen Kirche zu sein. Allerdings wurde dem Land Nordrhein-Westfalen vom Verwaltungsgericht Münster (VG Münster) nun die Besetzung der Stelle mit dieser Favoritin untersagt, da das Bewerbungsverfahren nach Auffassung des Gerichts gravierende Unregelmäßigkeiten aufwies.
Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen oder in der Kita: für fast 1,5 Millionen Beschäftigte in kirchlicher Trägerschaft gelten Streikverbot und Sonderregelungen. Wann endlich wird das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen? Zum Beispiel in Buxthud.
Mit der Entscheidung, eine römisch-katholische "Charter School" aus Steuergeldern zu finanzieren, hat der Bundesstaat Oklahoma womöglich einen weiteren Schritt zur Auflösung der US-amerikanischen Trennung von Staat und Kirche getan. Sollten sich die Pläne für die St. Isidore of Seville Catholic School, deren Eröffnung für den Herbst 2024 geplant ist, tatsächlich wie vorgesehen umsetzen lassen, werden weitere Schulen in anderen Bundesstaaten folgen.
Morgen findet in London die Krönung des neuen britischen Königs Charles III. statt. Begleitet wird das Ereignis von einer Vielzahl magisch-religiöser Rituale.
Auf Initiative der Landtags-Grünen sprechen Sachverständige am heutigen Donnerstag im Verfassungsausschuss des bayerischen Landesparlaments zum Missbrauchsskandal in den Kirchen und dem diesbezüglichen staatlichen Handlungsbedarf. Unter den Experten ist auch ein Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).
Nicht nur Vertreter des säkularen Spektrums hatten seit langem gefordert, dass der Rechtsstaat seiner Rolle gerecht werden und die Aufarbeitung des kirchlichen Missbrauchsskandals nicht allein der Täterorganisation überlassen solle. Nun, dreizehn Jahre nach Bekanntwerden der ersten Fälle, gab es einen ersten Durchsuchungsbeschluss in München.
Die Nähe von Viktor Orbáns autokratischer Fidesz-Regierung zu den Religionsgemeinschaften trägt erstaunliche Blüten. Obwohl immer mehr Menschen in Ungarn konfessionsfrei sind, finanziert die Regierung ihr genehme Religionsgemeinschaften großzügig, ermöglicht diesen die kostenlose Übernahme von Immobilien aus öffentlichem Besitz und fördert die Zunahme konfessioneller Schulen. Auch der Umgang mit dem Thema "kirchlicher Kindesmissbrauch" ist in Ungarn speziell.
Anfang Januar wurde eine vom Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie veröffentlicht, in der der ehemalige Arbeitsrichter Peter Stein zu einigen bemerkenswerten Feststellungen gelangt.
Ziemlich genau ein Jahr nach Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens äußerte sich Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, am Dienstag in einer Pressekonferenz. Kritische Stimmen konnte er mit seinem Auftritt nicht überzeugen.
Die FDP in Bayern hat auf ihrem 82. Landesparteitag Mitte November einen interessanten Beschluss gefasst. Darin fordert die Partei die rechtliche Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Abschaffung aller Privilegien für die Kirchen.
Seit jeher standen die "Staatsleistungen" an die Kirchen in der Kritik der freidenkerischen Verbände. Schon die Weimarer Reichsverfassung forderte ihre "Ablösung". In den letzten Jahren hat die Debatte Fahrt aufgenommen, es gab einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf und im Koalitionsvertrag der Ampel wird die Erledigung des Verfassungsauftrags in Aussicht gestellt. Wer nach Argumenten sucht, kann auf Christian Casutts vor kurzem erschienenes Buch "Den Bischof zahlt der Staat" zurückgreifen. Der hpd hat mit dem Autor gesprochen.
Es dürfte die höchste bayerische Fördersumme aller Zeiten sein, die für eines der kirchlichen Glaubensfeste im kommenden Jahr ausgegeben wird. Hinzu kommt noch eine stattliche Summe der hochverschuldeten Stadt Nürnberg.
Recherchen der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) haben ergeben: Auch in diesem Jahr steigen die Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche kontinuierlich an. In diesem Jahr werden nach Haushaltsplänen die Länder – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen – den beiden Kirchen rund 594 Millionen Euro überweisen. Eine neue Rekordsumme in einem stetigen Aufwärtstrend.
"Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen." So verspricht es der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien (S. 110), und man darf dieses Versprechen durchaus ernst nehmen.