Seit Wochen wird über die Schandtaten der "moralischen Anstalt" Kirche, besonders der katholischen, berichtet. Sogar höchste Würdenträger geben sich bußfertig, und mitunter hat man das Gefühl, dass dabei sogar echte Reue im Spiel sein könnte. Hinter der Zerknirschtheit dürfte sich aber mehr die große Sorge vor dem Verlust der Reputation der vermeintlich heiligen Institution Kirche verbergen.
Im neuen Jahr 2022 gehören erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik weniger als die Hälfte der Menschen den beiden großen christlichen Kirchen an. Die können nach vielen Jahrhunderten – jetzt sogar empirisch nachweisbar – nicht mehr für eine Mehrheit der Bevölkerung sprechen. Das ist keine statistische Belanglosigkeit, sondern eine Zeitenwende. In der Politik ist diese Botschaft bislang aber nur zögerlich angekommen.
Als noch nie so günstig wie in diesem Herbst wird die Gelegenheit für Änderungen im sogenannten Religionsverfassungsrecht in Deutschland von manchen eingeschätzt. Mit Bündnis 90/Die Grünen und FDP sind zwei Parteien an den Koalitionsverhandlungen beteiligt, die sich – geht es nach den Aussagen in ihren Bundestagswahlprogrammen 2021 – für substantielle Reformen im Verhältnis "Staat und Kirche" einsetzen. Ob daraus etwas wird, werden wir vielleicht schon im Laufe dieser Woche wissen, oder auch etwas später, je nachdem wie die Ampel-Verhandlungen insgesamt vorankommen.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten sieht in der Bildung einer Ampelkoalition eine Gelegenheit, lange überfällige Schritte zu einer Trennung von Staat und Religion einzuleiten.
Das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BA§TA) fordert, die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in die aktuellen Koalitionsverhandlungen einzubeziehen.
Wie kann eine moderne Religionspolitik aussehen und könnten Neutralitätsgesetze dabei eine Rolle spielen? Diese Frage stellte sich die MIZ-Redaktion und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) stellte sie angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl den im Parlament vertretenen Parteien. Die Antworten schlagen sich im Schwerpunkt von Heft 2/21 der Zeitschrift nieder.
Während es zuletzt zu den sogenannten Staatsleistungen in Höhe von jährlich rund 549 Millionen Euro, die als staatliche Entschädigungszahlungen für im 18. und 19. Jahrhundert erfolgte Enteignungen der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland von der öffentlichen Hand an die beiden Kirchen gezahlt werden, eine breite Diskussion bis hin zu Bundestagsanträgen gab, gilt die Milliardensubvention für religiöse Gesellschaften im Rahmen der Kirchensteuer als die vergessene Subvention.
Mit Heft 1/21 bricht der 50. Jahrgang des "Politischen Magazins für Konfessionslose und AtheistINNEN" an. Die Redaktion nimmt das zum Anlass, fünf Personen, die zu unterschiedlichen Zeiten an der Erstellung der MIZ beteiligt waren, zurückblicken zu lassen und sie über die Perspektiven der MIZ als Vierteljahreszeitschrift zu befragen.
Nicht nur von Staat und Land werden Religionsgemeinschaften kräftig durch die öffentliche Hand finanziert, sondern auch auf der Ebene der Kommunen. Die Atheisten Österreich haben die Finanzierung der Religionsgemeinschaften auf Gemeindebene unter die Lupe genommen.
In Leipzig regt sich Widerstand gegen die erneute Forderung der christlichen Lobbygruppe "Paulinerverein", die historische Kirchenkanzel in der Universitätsaula anbringen zu lassen. Der Student_innenRat der Universität Leipzig sowie die Leipziger Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung fordern ein Ende der Kanzeldebatte.
Mit drei Aktionsfiguren demonstriert die Giordano-Bruno-Stiftung anlässlich des 3. Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt auf dem Römer gegen die Subventionierung des Glaubensfestes mit Steuergeldern und die schleppende Aufarbeitung der Missbrauchsfälle innerhalb der Kirchen. Dem Protest mit dem "Hängemattenbischof" hat sich erneut das Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen angeschlossen. Mit dabei ist auch ein mobiles Kirchenaustrittsbüro, da auch in Frankfurt kaum Termine für den Austritt verfügbar sind.
In den letzten Jahren war es – nicht zuletzt durch die Proteste der Aktionsgruppe "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" – üblich, dass die Finanzierung der Kirchen- und Katholikentage vor Veranstaltungsbeginn transparent gemacht wurde. Dies ist für den 3. Ökumenischen Kirchentag (ÖKT), der diese Woche in Frankfurt am Main beginnt, bisher noch nicht geschehen. Das Aktionsteam "11. Gebot" hat daher eigene Recherchen angestellt.
Gestern hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Der KORSO begrüßt diese Entscheidung und fordert nun eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, ob die damit verbundenen Zahlungen an die beiden Großkirchen in der heutigen Zeit und in der gegenwärtigen Höhe noch gerechtfertigt sind.
Heute Abend wird im Deutschen Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen beraten. Eine Ablehnung des Entwurfs durch die Parlamentsmehrheit von CDU/CSU und SPD ist sehr wahrscheinlich.
Was genau unter der Trennung von Staat und Religion zu verstehen und warum diese so ungemein wichtig ist, ist vielen Menschen nicht ganz klar. Folgende Übersicht soll dabei Abhilfe schaffen. Laizismus reicht de facto nämlich tief in ganz unterschiedliche Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens und in entsprechende Institutionen hinein. Eine Einordnung von Constantin Huber.