In den letzten Jahren war es – nicht zuletzt durch die Proteste der Aktionsgruppe "11. Gebot: Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!" – üblich, dass die Finanzierung der Kirchen- und Katholikentage vor Veranstaltungsbeginn transparent gemacht wurde. Dies ist für den 3. Ökumenischen Kirchentag (ÖKT), der diese Woche in Frankfurt am Main beginnt, bisher noch nicht geschehen. Das Aktionsteam "11. Gebot" hat daher eigene Recherchen angestellt.
Gestern hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen mit breiter Mehrheit abgelehnt. Der KORSO begrüßt diese Entscheidung und fordert nun eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, ob die damit verbundenen Zahlungen an die beiden Großkirchen in der heutigen Zeit und in der gegenwärtigen Höhe noch gerechtfertigt sind.
Heute Abend wird im Deutschen Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen beraten. Eine Ablehnung des Entwurfs durch die Parlamentsmehrheit von CDU/CSU und SPD ist sehr wahrscheinlich.
Was genau unter der Trennung von Staat und Religion zu verstehen und warum diese so ungemein wichtig ist, ist vielen Menschen nicht ganz klar. Folgende Übersicht soll dabei Abhilfe schaffen. Laizismus reicht de facto nämlich tief in ganz unterschiedliche Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens und in entsprechende Institutionen hinein. Eine Einordnung von Constantin Huber.
Am Montag findet im Innenausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung über den aktuellen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen statt. Säkulare Experten sucht man unter den eingeladenen Sachverständigen vergeblich. Vertreter kirchlicher Interessen finden sich unter ihnen hingegen reichlich.
Am vergangenen Freitag fanden sich auf Einladung des KORSO 16 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Organisationen aus dem säkularen Spektrum per Videokonferenz zu einem Expertengespräch zusammen. Thema waren die sogenannten "altrechtlichen Staatsleistungen": Seit über 100 Jahren besteht ein Verfassungsauftrag zur Ablösung dieser regelmäßigen jährlichen Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche. Dieser Verfassungsauftrag ist bis heute nicht erfüllt.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert, dass die Kirchen nach den Plänen von CDU/CSU und SPD vom Lobbyregistergesetz ausgenommen werden sollen.
Am 8. September hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt. Von der Transparenzpflicht wird jedoch das Lobbying von Kirchen und Islamverbänden grundsätzlich ausgenommen. Hierzu eine rechtspolitische Bewertung von Rolf Schwanitz, Staatsminister im Kanzleramt a. D. und Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).
"Kirchenrepublik Deutschland" geht auch andersrum: Als ein Landesbischof Zugeständnisse an das Recht auf Letzte Hilfe macht, wird er von einem Unionsabgeordneten getadelt. Dabei hat sich die Kirche schon immer angepasst, wenn ihre Positionen gesellschaftlich nicht mehr haltbar waren. Ist die CDU etwa christlicher als die Kirche selbst? Und wie passt das zu einem säkularen Staat? Ein Kommentar.
Der Master-Studiengang "Crossmediale Glaubenskommunikation" zielt auf den Kompetenzaufbau für "das Konzipieren und Managen von 'Public Relations' für Glaube und Kirche" ab – mit anderen Worten: ein Missionierungslehrgang mit dem Gütesiegel einer staatlichen Hochschule. Oder auch die in einem Studiengang manifestierte Antiwissenschaftlichkeit.
Das hatten sich die Kirchentagsbetreiber der katholischen sowie der evangelischen Kirche wohl etwas anders vorgestellt: Im Jahre 2019 unserer Zeitrechnung traten im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen genau 120.188 Menschen aus den beiden großen Kirchen aus. 2018 hatten bereits 88.510 Menschen der katholischen und evangelischen Kirche den Rücken gekehrt. Dies entspricht einer Zunahme der Kirchenaustritte in NRW um über 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Das Berliner Stadtschloss wird als "Humboldt-Forum" wiedererrichtet. Neben dem Kreuz auf der Kuppel wird nun auch ein genauso frommer wie antidemokratischer Spruch dort platziert. Dagegen richtet sich eine unlängst gestartete Online-Petition.
Obwohl Gottesdienste wieder stattfinden dürfen, sind die Moscheen hierzulande lieber vorsichtig, weil es im Fastenmonat Ramadan schnell zu voll werden könnte. Stattdessen werden Gottesdienste gestreamt; in einigen Städten gab es auch Sondergenehmigungen für den Muezzinruf. Mitunter führte das zu Diskussionen, in denen dieser anders bewertet wird als das kirchliche Glockengeläut, was einmal mehr die Notwendigkeit des säkularen Staates verdeutlicht.
Seit 2018 war es im Gespräch, nun hat es der Landtag beschlossen: Richter und Staatsanwälte dürfen im Gerichtssaal keine sichtbaren religiösen Symbole tragen. Nur die Grünen waren dagegen.
Vor einer Woche wurde der Gesetzentwurf zur seit über 100 Jahren fälligen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen von einem Zusammenschluss aus den Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Zeit, ihn etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür sprach der hpd mit dem Politologen und Kirchenfinanzexperten Carsten Frerk, der sich zuletzt im Rahmen seines Buches "Kirchenrepublik Deutschland" mit dem Thema Staatsleistungen und kirchlichem Lobbyismus befasst hat.