"Heidenspaß-Party" am Karfreitag im München

10 Jahre verboten. Jetzt erlaubt!

Der Bund für Geistesfreiheit München feiert mit dem Film "Das Leben des Brian", der Band "The Stimulators" und "Dancing Into The Dark" den Karfreitag.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Tanzverbots am Karfreitag getanzt werden – sofern der Tanz Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Auf Grundlage dieser Entscheidung lädt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am 30. März 2018 zur "Heidenspaß-Party" in den BLITZ Club.

Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr mit einer kurzen Begrüßung und einem Rückblick auf die zehnjährige gerichtliche Auseinandersetzung rund um die Heidenspaß-Party bis hin zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Anschluss folgt der an Karfreitag verbotene Monty Python-Film "Das Leben des Brian" mit anschließendem Publikumsgespräch. Danach gibt es Das Wort zum Karfreitag mit humanistischem Tanzsegen. Um 20.30 Uhr startet unter dem Motto "Tanz den Karfreitag!" im großen Club das Abendprogramm  mit der Live-Band "The Stimulators". Parallel dazu heißt es im kleinen Club "Dancing Into The Dark", getanzt werden Standard/Latein-Tänze für Individuen und Paare mit Liebe zu Gothic. Ab ca. 23.00 Uhr geht es weiter im großen Club mit dem BLITZ DJ Donner. Der Eintritt im BLITZ Club (Museumsinsel 1, 80538 München) ist frei.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts und Ausnahmegenehmigung des Kreisverwaltungsreferats

Dass die Münchner Heidenspaß-Party nun schon zum zweiten Mal stattfinden kann, ist dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken. Die Richter in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot der "Heidenspaß statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte.

Das Kreisverwaltungsreferat München hat per Bescheid vom 14. März 2018 für die Durchführung der Heidenspaß-Party "gemäß Art. 5 Feiertagsgesetz (FTG) eine Befreiung vom Vergnügungsverbot (!) des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG zugelassen." Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des bfg München, sieht die erteilte Befreiung trotzdem kritisch und stellt die Frage: "Warum brauchen konfessionsfreie Menschen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie ihre vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte wahrnehmen wollen? Und schon gar nicht bedarf es einer 'Religionspolizei', die regelt, wann Menschen fröhlich oder traurig zu sein haben."

Auch der bfg Regensburg und der bfg Erlangen laden unter dem Motto "Heidenspaß statt Höllenqual" an Karfreitag zum Freigeister-Tanz. Die Giordano-Bruno-Stiftung Leipzig feiert ebenfalls eine Heidenspaß-Party und Religionsfrei im Revier zeigt in Bochum "Das Leben des Brian". Und in Stuttgart gibt es eine "Tanzdemo für die Trennung von Kirche und Staat" auf dem Schlossplatz.