SIEGBURG. (hpd) Die Grünen in NRW haben am Wochenende auf ihrem Landesparteitag in Siegburg beschlossen, die Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Ohne Gegenstimmen und bei nur wenigen Enthaltungen hat die Regierungspartei damit den Weg frei gemacht für eine Änderung der nordrhein-westfälischen Schullandschaft.
In dem Beschluss heißt es: “Bei der Aufnahme an Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert und ausgeschlossen werden. Segregationseffekte innerhalb der Grundschullandschaft aufgrund von Bekenntniszugehörigkeit sind nicht akzeptabel.” An die grüne Landtagsfraktion wird der Auftrag erteilt, parlamentarische Initiativen zu ergreifen, um die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen durch Absenkung des Quorums bei der Zustimmung der Eltern zu erleichtern, Kommunen Initiativrechte für die Umwandlung einzuräumen und auch Diskriminierungen von Lehrer_innen aufgrund “falscher” oder gar keiner Bekenntniszugehörigkeit zu beseitigen.
Da für eine grundsätzliche Neuausrichtung eine Änderung der NRW-Verfassung erforderlich ist, soll die Fraktion zudem die “Möglichkeit für eine Verfassungsänderung” ausloten.
Bei den Bekenntnisschulen in NRW handelt es sich es sich nicht um Schulen in privater Trägerschaft, sondern um öffentliche und von der Allgemeinheit der Steuerzahler_innen voll finanzierte Schulen hauptsächlich im Grund- aber auch im Hauptschulbereich.
Über die Einrichtung einer Schule als katholische oder evangelische Bekenntnisschule ist nach dem NRW-Schulgesetz auf Antrag der Eltern zu befinden, was insbesondere in der 50er und 60er Jahren zu erheblicher bekenntnisorientierter Ausrichtung geführt hat, die aufgrund der Änderung der Zusammensetzung der Elternschaft in den letzten Jahrzehnten zunehmend anachronistischer geworden ist und zu erheblichen Diskriminierungen von Kindern und Eltern sowie von Lehrer_innen geführt hat, die nicht dem herrschenden Schulbekenntnis angehören.
Ebenfalls ohne Gegenstimmen bei nur wenigen Enthaltungen beschlossen die NRW-Grünen, dass keine Kirchenaustrittsgebühren erhoben, sondern die für die staatliche Tätigkeit bei Kirchenaustritten anfallenden Kosten von den Kirchen selbst erstattet werden sollen.
Hinweis: Der hpd wird in den nächsten Tagen genauer über die aktuelle Entwicklung berichten. Zur bisherigen Berichterstattung siehe u.a.: Keine Religionsfreiheit in NRW und Bekenntnisschulen: kein Ende in Sicht?