Der hessische Ableger der Erdoğan-hörigen Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) wollte den in dem Bundesland angebotenen staatlichen Islamunterricht verbieten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage ab.
An über 30 Schulen in Hessen wird in Kooperation mit der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) islamischer Religionsunterricht angeboten. Umstritten ist das nicht: Im Januar 2024 sprachen sich Gutachter dafür aus, den Religionsunterricht in Kooperation mit der DITIB weiter fortzuführen. Das Land folgte der Empfehlung. Doch die Gutachter sahen eine "abstrakte Gefahr, dass die Unabhängigkeit [der] DITIB Hessens von der Regierung der Republik Türkei nicht hinreichend gewährleistet ist". Besonders abstrakt ist die Gefahr nicht: Die DITIB untersteht der dauerhaften Leitung, Kontrolle und Aufsicht des staatlichen Präsidiums für religiöse Angelegenheiten der Türkei und ist direkt Präsident Recep Tayyip Erdoğan unterstellt.
Doch neben dem islamischen Religionsunterricht, der – wie der christliche – bekenntnisorientiert ist und die Schüler im Glauben unterweisen soll, gibt es in Hessen auch Islamunterricht: Über dessen Inhalte entscheidet – wie in anderen Fächern – der Staat. Sein Ziel ist nicht religiöse Werbung, sondern die Vermittlung von Wissen über den Islam. Dagegen hatte die DITIB geklagt. Sie sah in dem staatlichen Angebot eine Konkurrenz und wollte es verbieten lassen. Nun scheiterte sie mit diesem Vorhaben vor dem Hessischen Verwaltungsgericht in Wiesbaden, das die Klage der DITIB ablehnte: "Es seien auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der staatlich organisierte Islamunterricht als 'faktisches Konkurrenzangebot' den Religionsunterricht der DITIB unzulässig beeinträchtige." Der staatlich organisierte Unterricht führe nicht dazu, dass Lehrkräfte für den bekenntnisorientierten Islamunterricht nicht mehr zur Verfügung stünden oder der Unterricht in unattraktive Randbereiche des Stundenplans verdrängt werde, stellte das Gericht fest.
Damit ist in der Sache jedoch noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt worden.





