Gegen die Praxis der betäubungslosen Kastration bei Ferkeln hat die Tierrechtsorganisation PETA heute Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Besondere daran: Die Beschwerde erfolgt im Namen der männlichen Ferkel. Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte treten Tiere so selbst als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht auf.
Jedes Jahr werden deutschlandweit etwa 20 Millionen männliche Ferkel in ihren ersten Lebenstagen kastriert. Hierdurch soll sich der sogenannte Ebergeruch vermeiden lassen, der bei einem geringen Anteil des Fleisches männlicher Schweine beim Braten entsteht und an dem sich Verbraucher stören könnten. Bei der Kastration wird den Ferkeln meist ohne Betäubung die Haut über den Hodensäcken aufgeschnitten. Anschließend werden die Hoden herausgedrückt und die Samenstränge durchtrennt oder einfach abgerissen. Das Ende dieser tierschutzwidrigen Praxis war bereits 2013 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018 beschlossen worden; dennoch wird die betäubungslose Kastration weiterhin standardmäßig durchgeführt. Am 29. November 2018 beschloss der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung die Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre. Ab 2020 soll der sogenannte "Vierte Weg" erlaubt sein, bei dem die Tierhalter selbst Ferkel mit dem Narkosegas Isofluran betäuben dürfen – und so die Kosten für einen tierärztlichen Eingriff sparen. Voraussetzung ist lediglich die Teilnahme an einem nur zwölfstündigen Lehrgang. Hierbei kann das veterinärmedizinisch erforderliche Wissen nicht vermittelt werden, sodass in den Ställen erhebliche Tierquälereien an der Tagesordnung sein werden – etwa, wenn eine zu geringe Menge des Narkosemittels verabreicht wird. Isofluran ist zudem in seiner Wirksamkeit umstritten.
Wenn in Deutschland ein Gesetz nicht eingehalten wird, kann üblicherweise nur derjenige, der selbst von dem Gesetz begünstigt wird, Klage einreichen und sein Recht notfalls mit staatlichem Zwang durchsetzen lassen. Tiere werden überwiegend behandelt, als wären sie keine Rechtssubjekte und somit nicht klagefähig. Nur aus diesem Grund ist es möglich, dass die festgeschriebenen Gesetze zum Schutz der Tiere schon fast standardmäßig missachtet werden. So werden zum Beispiel weiterhin männliche Ferkel ohne Betäubung kastriert, obwohl es dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz widerspricht und es darüber hinaus sogar wirtschaftlichere Alternativen für die Landwirte gibt.
Das sogenannte Verbandsklagerecht ist theoretisch dazu gedacht, die Durchsetzung von Tierschutzbestimmungen zu verbessern, kann die bestehenden Defizite jedoch nicht auffangen. Es existiert bislang nur in sieben Bundesländern und die Klagemöglichkeiten erfassen bei weitem nicht alle Bereiche der Tiernutzung. Darüber hinaus hat sich bereits gezeigt, dass Gerichte die Verbandsklagen teilweise als "Klagen zweiter Klasse" behandeln und sogar verschleppen.
Die Tierrechtsorganisation PETA hat nun im Namen der männlichen Ferkel eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, in welcher die Tiere ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit einfordern. Ein Fall, der weit über sich selbst hinausweist: Die Frage, ob Tieren der Status von Rechtspersonen zuerkannt werden soll, liefert immer wieder Zündstoff für kontrovers geführte Debatten. Dass nun erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte Tiere selbst als Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten, ist deshalb ein Novum von enormer Tragweite.
Die eingereichte Beschwerdeschrift wurde von PETA und der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm ausgearbeitet. Mit dem Rechtsbehelf wird das Gesetz angegriffen, mit dem die betäubungslose Ferkelkastration um weitere zwei Jahre verlängert wurde, da auf diese Weise das Staatsziel Tierschutz verletzt wurde. Neben einer Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Jens Bülte von der Universität Mannheim als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren wird diese Verfassungswidrigkeit durch ein von PETA und Prof. Dr. Anne Peters LL. M. (Harvard) – Rechtswissenschaftlerin und Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht – initiiertes Rechtsgutachten zusätzlich belegt.
Die Besonderheit der Beschwerde: Die männlichen Ferkel treten selbst als Rechtspersonen auf und sind damit formal und inhaltlich Beschwerdeführer. PETA bzw. die Rechtsanwältin Dr. Ziehm fungieren lediglich als Prozessvertreter der Ferkel im Verfahren. Dass die Schweine das Recht haben, selbst als Beschwerdeführer aufzutreten, wird aus der bestehenden Rechtsordnung abgeleitet: Die Fähigkeit, eigene (Grund-)Rechte zu haben und gerichtlich einzufordern, hängt davon ab, ob eine Person von der Rechtsordnung als interessensfähig und intrinsisch schutzwürdig angesehen wird – Voraussetzungen, die im Fall der Ferkel erfüllt sind. Dies ergibt sich aus einer Zusammenschau und Auslegung zahlreicher Vorschriften der deutschen und europäischen Rechtsordnung, insbesondere aus dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes sowie den dazugehörigen Gesetzesmaterialien.
Als weiterer Beschwerdeführer fungiert PETA Deutschlands 2. Vorsitzender Harald Ullmann. Er macht eine Verletzung seiner Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) durch die evidente und fortgesetzte Verletzung des dem deutschen Recht zugrunde liegenden Prinzips eines ethisch begründeten Tierschutzes geltend. Tiere sollen demnach um ihrer selbst willen vor unnötigen Schmerzen geschützt werden. Die menschliche Würde, so die Argumentation, wird verletzt, wenn der in den Wertvorstellungen des Menschen verwurzelte Schutz nicht verwirklicht, sondern systematisch und in strafrechtlich relevanter Weise missachtet.
Der Gedanke, dass Tieren Rechte zugestanden werden, ist keineswegs neu. Am 28.01.2015 wurde die 1986 im Rostocker Zoo geborene Orang-Utan-Dame Sandra im Rahmen einer Haftprüfungsbeschwerde von einem Bezirksgericht aus ihrer über 20-jährigen Gefangenschaft im Zoo von Buenos Aires freigesprochen. Am 03.11.2016 folgte der Freispruch der Schimpansen-Dame Cecilia aus ihrer über 30-jährigen Haft im Zoo von Mendoza durch die Richterin María Alejandra Mauricio. Auch in den USA gab es bereits mehrere Anhörungen in Verfahren, in denen Tiere Beschwerden zur Prüfung ihrer Gefangenschaft in Labors und Zoos einlegten: die erste für die in einem New Yorker Tierversuchslabor eingesperrten Schimpansen Hercules und Leo am 27.05.2015 vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates New York, weitere für die im New Yorker Bronx-Zoo gehaltene Elefantin Happy 2018 und 2019. Die nächste Anhörung in diesem Verfahren findet am 06.01.2020 statt.
Auch mehrere indische Gerichte, darunter das höchste indische Gericht, haben bereits Grundrechte von Tieren anerkannt, zum Beispiel die Würde aller Tiere des Tierreichs, das Recht von Bullen, nicht als Unterhaltungsobjekte in Rennen missbraucht zu werden, oder das Recht von Vögeln, frei im Himmel fliegen zu dürfen, statt in Käfige eingesperrt und verkauft zu werden. Sogar der Natur wurden an vielen Orten auf der Welt bereits Personenrechte zugesprochen: So können Menschen stellvertretend für die Natur als Verfahrenspartei gegen die Verschmutzung von Flüssen und Seen Klagen formulieren, unter anderem die Bürger von Toledo (Ohio) für den Eriesee, alle Menschen in Ecuador für "Pachamama" (Mutternatur), Indigene in Neuseeland für den auf der Nordinsel gelegenen Fluss Whanganui, Menschen in Indien für den Ganges und den Yamuna sowie in Kolumbien für den Atrato.
14 Kommentare
Kommentare
David See am Permanenter Link
ja, ich hoffe es kommt Bewegung in die Sache. Bewegung ist ja überall da, nun muss sie nur noch umgesetzt werden.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Bei diesem Thema ist man in anderen Ländern schon wesentlich weiter als in Deutschland
wo Tierrecht und Tierschutz eine Frage des Einkommens der Tierhalter ist.
Klaus D. Lubjuhn am Permanenter Link
Ergänzung:
Weiß jmd, welche Vorschriften fürs Schächten gelten.
Oder für die Beschneidung von Kleinkindern in Deutschland und EU?
Hans Trutnau am Permanenter Link
Der abgebildete Beschwerdeführer ist ganz besonders süß!
Michael Schneider am Permanenter Link
Tierrechte kann es nicht geben. Tiere kennen keine Moral, sie reagieren auf Instinktbasis. Sie haben kein Einsehen in "fälschliche" Handlungen, denken darüber nicht nach.
Andreas E. Kilian am Permanenter Link
Nein, Herr Schneider,
erstens kennen alle sozial lebenden Tiere Spielregeln des Zusammenlebens (Ethik), und können entsprechendes Fehlverhalten von Artgenossen erkennen und strafen. Schimpansen können sogar bewusst lügen und betrügen.
Zweitens ist es lediglich eine Frage der juristischen Definition, ob ein Tier als Lebewesen oder als Sachgegenstand gesehen und behandelt wird.
Drittens können die Rechte und Pflichten dem (Sklaven-)Halter auferlegt werden.
Es ist also nur eine Frage des Wollens.
Thomas R. am Permanenter Link
"Tierrechte kann es nicht geben."
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Doch. Um sie zu gewähren, bedarf es nur der menschlichen Bereitschaft dazu.
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Das gilt auch für menschliche Tiere in bestimmten Zuständen und Entwicklungsstadien.
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"Nur Wesen mit Einsichtsfähigkeit können Rechte (und Pflichten) aus eigenem Entschluss wahrnehmen."
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Stimmt. Allerdings müssen Rechte nicht aktiv wahrnehmbar sein, um zugebilligt werden zu können.
Michael Schneider am Permanenter Link
Noch einmal. Nein! Sehr gut beschrieben im Cicero, Stichwort tierethik-tiere-haben-keine-rechte.
Einige Zitate bzw. Gedanken hieraus:
Der letzte Satz ist des Pudels Kern. Immer noch Cicero: Wir können von den Tieren keine moralischen Handlungen einfordern. Sie sind somit in diesem Sinne nicht geschäftsfähig. Ein Haifisch würde einen Schwimmer auch dann nicht verschonen, wenn die Menschen sich vorher zu einem allgemeinen Fangverbot von Haifischen entschieden hätten.
Die Frage ist: grundsätzlichen Fragen: 1. Welches sind bei realistischer Betrachtung die wahren Bedürfnisse bzw. Interessen von Tieren – also die Interessen, die für unsere Rücksichtnahme wirklich in Betracht kommen? 2. Zu welchem Maß an Rücksichtnahme sind wir in Kenntnis dieser Interessen bereit?
Wohl kaum jemand aber dürfte Tieren gegenüber so herzlos sein, dass er beliebige, keinem vernünftigen Zweck dienende Tierquälereien für zulässig hält. Problematischer ist die Frage, ob wir die Verletzung gewisser Tierinteressen nicht doch für zulässig halten sollten, sofern dies menschlichen Zwecken dient, die als solche durchaus legitim sind.
Welche Rechte würden denn Tiere haben wollen? Eine Katze würde sicherlich für sich das Recht fordern, als Katze leben zu dürfen. Das bedeutet jedoch, Mäuse fangen zu dürfen. Das würde jedoch dem Recht der Mäuse zuwiderlaufen, von Katzen verschont zu werden, Teile unserer Getreideernte zu verzehren und damit teilweise zu verderben. Wenn wir anfingen, jedem Tier sein ureigenes absolutes Recht nicht nur zu gewähren, sondern womöglich auch noch durchzusetzen, würde das absolute Chaos herrschen. Daher kann es allenfalls ethische Vorgaben an uns geben, wie wir Tieren gegenüber handeln sollen, aber keine von Tieren oder von selbsternannten Vertretern einzufordernden Rechte.
Andreas E. Kilian am Permanenter Link
Sehr schöner Vergleich mit den Kindern. Ab welchem Alter haben denn Kinder ein Recht auf Schutz vor kriminellen Erwachsenen?
Auch Tiere verstehen, was Menschen tun. Es gibt sehr wohl nachtragende und rächende Tiere. Elefanten, Hunde, Großkatzen, Primaten sowieso, können sich noch Jahre später an Menschen erinnern, die ihnen Leid zugefügt haben und sich dementsprechend verhalten.
Die Frage, die sich Juristen stellen müssen, ist wohl eher, ob andere Lebewesen ein Selbstbild haben und mit uns kommunizieren könnten (wenn wir es denn zulassen würden). Delphine bitten Menschen aktiv um Hilfe und Gespräche mit einer Gorilladame in Gebärdensprache zeigen sehr wohl, dass sie für sich gewisse Rechte einfordert.
Auch die Intelligenz von Schweinen lässt darauf schließen, dass sie uns als soziale Wesen wesentlich ähnlicher sind, als den meisten Fleischessern lieb sein dürfte.
Und wie sähen Rechte von Aliens aus?
Thomas R. am Permanenter Link
"Nein!"
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Wollen Sie ernsthaft Tatsachen leugnen?
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"Sehr gut beschrieben im Cicero,"
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"Stichwort tierethik-tiere-haben-keine-rechte."
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Nichts und niemand "hat" (gleichsam von Natur aus) Rechte, denn sie müssen gewährt und mittels staatlicher Institutionen durchgesetzt werden. Das können Menschen nach Belieben tun oder unterlassen, also ist es faktisch möglich, nichtmenschlichen Tieren Rechte zu gewähren - ob Sie und Herr Hoerster nun damit einverstanden sind oder nicht. Unabhängig von RECHTsfragen ist die Frage nach dem Zweck der ETHIK und der Klasse ihrer Bezugsobjekte. Wer nicht vermeidbarerweise leiden und eigene oder fremde Interessenverletzungen beanstanden dürfen will, muß sich auch seinerseits leidvermeidend nach dem ethischen Gleichheitsgrundsatz verhalten, und zwar gegenüber ALLEN empfindungsfähigen Wesen. Willkürliche Ausnahmen können in niemandes Interesse sein, der selbst kein Opfer willkürlicher Ausnahmen werden möchte.
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"Tiere sind – anders als Erwachsene, aber ähnlich wie Kinder – uns als möglichen Tätern gegenüber gewöhnlich keine potenziellen Vergelter,"
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Egal. Unfähigkeit zur Vergeltung rechtfertigt keine vorsätzlichen und zwanglosen Interessenverletzungen.
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"Wir können von den Tieren keine moralischen Handlungen einfordern."
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Egal. Moralisch handlungsfähige Wesen (ethische SUBjekte) sind nur Teilmenge aller leidensfähigen Wesen (ethische OBjekte). Folglich ist Ethik ein von vornherein asymmetrisches Unternehmen.
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"Sie sind somit in diesem Sinne nicht geschäftsfähig."
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Egal. Auch Geschäftsunfähigkeit rechtfertigt keine vorsätzlichen und zwanglosen Interessenverletzungen.
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"Ein Haifisch würde einen Schwimmer auch dann nicht verschonen, wenn die Menschen sich vorher zu einem allgemeinen Fangverbot von Haifischen entschieden hätten."
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Egal. Auch Haie sind leidensfähigen Wesen und daher ethische Objekte, deren Interessen von moralischen Menschen leidvermeidend berücksichtigt werden (außer in Notwehrsituationen, versteht sich).
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"1. Welches sind bei realistischer Betrachtung die wahren Bedürfnisse bzw. Interessen von Tieren – also die Interessen, die für unsere Rücksichtnahme wirklich in Betracht kommen?"
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Das Interesse an einer möglichst leidfreien Existenz. Dieses Interesse teilen sie übrigens mit den Menschen. Aus ihm folgt die Notwendigkeit der Ethik.
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"2. Zu welchem Maß an Rücksichtnahme sind wir in Kenntnis dieser Interessen bereit?"
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Moralische Menschen richten sich nach dem Grundsatz der gleichen Berücksichtigung gleicher Interessen (sofern kein ethisch schwerwiegender Grund dagegen spricht).
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"Wohl kaum jemand aber dürfte Tieren gegenüber so herzlos sein, dass er beliebige, keinem vernünftigen Zweck dienende Tierquälereien für zulässig hält."
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Egal. Empathiefähigkeit ist kein Element ethischer Methodik, weil es ethische Analyse und Reflexion nicht adäquat ersetzen kann. Außerdem ist es natürlich nicht akzeptabel, Menschen leiderzeugendes Verhalten durchgehen zu lassen, nur weil ihre Empathiefähigkeit unterentwickelt ist.
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"Problematischer ist die Frage, ob wir die Verletzung gewisser Tierinteressen nicht doch für zulässig halten sollten, sofern dies menschlichen Zwecken dient, die als solche durchaus legitim sind."
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Das sollten wir nur dann, wenn wir auch bereit sind, aus denselben Gründen gewisse menschliche Interessen zu verletzen. Alles andere wäre Speziesismus.
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"Welche Rechte würden denn Tiere haben wollen?"
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Unsinnige Frage, denn nichtmenschliche Tiere wissen nichts von Rechten. Die empfindungsfähigen unter ihnen wollen einfach nicht leiden, und solange Menschen aufgrund ihrer ethischen Zurückgebliebenheit nicht freiwillig darauf verzichten, ihnen vermeidbares Leid zuzufügen, muß man sie halt mit Gesetzen dazu zwingen.
David Z am Permanenter Link
"Unsinnige Frage, denn nichtmenschliche Tiere wissen nichts von Rechten. Die empfindungsfähigen unter ihnen wollen einfach nicht leiden...
Ach tatsächlich? Wenn Tiere also ein Recht auf Interessenswahrung haben, müssten wir dann nicht zB Katzen verbieten, Mäuse zu töten? Denn Mäuse wollen sicherlich nicht den qualvollen Tod im Kiefer einer Katze erleiden, richtig? Wie bestrafen wir also den Rechtsbruch der Katzen? Oder, falls wir sie nicht bestrafen wollen aufgrund ihrer fehlenden Einsichtsfähigkeit: Wie stellen wir sicher, dass die Wahrung der Rechte einer Maus gewährleistet ist und sie nicht im Kiefer der Katze endet? Alle Katzen einsperren? Anti-Aggressionskurse für Katzen? Eine neue Sondereinheit bei der Polizei? Mehr Überwachungskameras?
Sie sehen, es ist das "rechtliche" Argument, was hier in seiner Absolutheit unsinnig ist. Die Herangehensweise an Tierethik kann folglich nicht auf absoluten "Tierechten" bzw. deren Interessenwahrung aufbauen, sondern resultiert vielmehr aus unserer ethischen Pflicht als empathische, verantwortliche und reflektierende Lebewesen, in unserem Handeln Tierinteressen selbstverständlich mit einzubeziehen (und ggf. gewisse Vorgaben zu bestimmen), sie aber angesichts unserer eigenen Interessen nicht notwendigerweise absolut zu setzen.
Thomas R. am Permanenter Link
-> Unabhängig von RECHTsfragen ist die Frage nach dem Zweck der ETHIK und der Klasse ihrer Bezugsobjekte.
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Denken Sie darüber nach und begreifen Sie, welchen Unfug Sie wieder zusammengetippt haben. Erklärungen von mir gibt es nicht mehr, denn Sie nehmen sie eh nicht zur Kenntnis.
David Z am Permanenter Link
Schade, dass es Ihnen so schwer fällt, Ihre Gedanke zu formulieren. Was wollen Sie mit der Aneinanderreihung von Buchstaben oben ausdrücken? Kritik? Zustimmung? Ich werte den Wortsalat mal als Zustimmung.
Wenn Sie etwas zum Thema beitragen wollen, versuchen Sie bitte in Zukunft präziser zu formulieren.
Leberecht Friedeberg am Permanenter Link
Ein Meilenstein?
was haben Sie der RAin gezahlt, damit diese sich so bloßstellt?
Natürlich kann man "im Namen der Tiere" Klagen einreichen. Ich kann auch jederzeit den Betreiber dieser HP auf 1 Mio € Schmerzensgeld verklagen, weil ich mich so über den Unsinn geärgert habe.
Meine Klage würde als unbegründet abgewiesen, die Beschwerde der armen RAin Ziehm wird als unzulässig verworfen. Darüber wird man natürlich nichts lesen, weil Sie das nicht veröffentlichen.
Wirklich armselig.