Ver­eins­ver­bot der Ver­ei­ni­gung "Die wah­re Re­li­gi­on"

Innenministerium verbietet Islamisten-Netzwerk

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Koranverteilung in der Fussgängerzone in München
Koranverteilung in der Fussgängerzone in München

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die salafistische Vereinigung "Die wahre Religion (DWR)" verboten und aufgelöst. In zehn Bundesländern ist die Polizei mit einer Großrazzia gegen das Islamisten-Netzwerk vorgegangen.

Bundesweit bringt die islamistische DWR gewaltbereite Salafisten zusammen, die im Rahmen der sogenannten "LIES!"-Kampagne Koranausgaben in Fußgängerzonen verteilen. Seit 2011 wird die Vereineinigung vom Verfassungsschutz beobachtet. Im Jahresbericht 2015 heißt es: "Es liegen vermehrt Hinweise auf Personen vor, die zunächst an Koranverteilaktionen teilgenommen hatten, um sich danach an den Kämpfen in Syrien zu beteiligen." Dass es Verbindungen gibt, sei unstrittig.

In einem Pressestatement hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière nun das Organisationsverbot gegen die salafistische Vereinigung erklärt: "Mit der Koranübersetzung in der Hand werden Hassbotschaften und verfassungsfeindliche Ideologien verbreitet und Jugendliche mit Verschwörungstheorien radikalisiert. Bisher sind über 140 junge Menschen nach Syrien bzw. in den Irak ausgereist, um sich dort dem Kampf terroristischer Gruppierungen anzuschließen, nachdem sie an LIES!-Aktionen teilgenommen haben. Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie: Eine systematische Beeinträchtigung unserer Grundwerte ist mit angeblicher Religionsfreiheit nicht zu vereinbaren. Hier setzt der Rechtsstaat ein klares Zeichen", so der Bundesinnenminister bei der gestrigen Pressekonferenz.

In der ergangenen Verfügung hat der Bundesinnenminister über das Verbot der Vereinigung hinaus auch jegliche Betätigung für die Vereinigung verboten. Dies bedeutet ein Verbot der Organisation von und der Teilnahme an Informations- und Verteilaktionen unter dem Logo DWR/LIES! und schließt die Verwendung von Kennzeichen und die Verbreitung von Videos und Botschaften auch im Internet ein. 

Werbung für und die Verbreitung des islamischen Glaubens oder die Verteilung von Koranen oder Koranübersetzungen sei von dem Verbot jedoch nicht betroffen. Verboten werde "der Missbrauch einer Religion durch Personen, die unter dem Vorwand, sich auf den Islam zu berufen, extremistische Ideologien propagieren und terroristische Organisationen unterstützen." 

In zehn Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen) wurden seit dem frühen Dienstagmorgen über 190 Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen das islamistische Netzwerk durchgeführt.

Schon in der Vergangenheit gab es ein ähnliches Vorgehen gegen islamistische Vereinigungen: "Millatu Ibrahim" (2012), "DawaFFm" (2013), den "Islamischen Staat" (2014) und zuletzt "Tauhid Germany" (2015).