Plakat mit Raif Badawi provoziert in Interlaken den Gemeinderat

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Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz hat eine Plakataktion gestartet. Saudische Gäste werden darauf gebeten, sich in ihrem Heimatland für den saudischen Dissidenten Raif Badawi einzusetzen. Der Gemeinderat der Stadt Interlaken stellt sich jedoch quer. Die Freidenker haben gegen die städtische Zensur rechtliche Schritte angekündigt.

Seit Jahren setzt sich die Freidenker-Vereinigung der Schweiz für den saudischen Dissidenten Raif Badawi ein, der 2013 zu 1.000 Peitschenhieben, zehn Jahren Haft und anschließenden zehn Jahren Ausreiseverbot verurteilt worden war – weil er auf seinem Blog humanistische Prinzipien vertreten hatte, welche saudische Richter als "Beleidigung des Islam" bewertet hatten.

In diesem Frühjahr wurde Badawi endlich aus der Haft entlassen, doch das saudische Regime verweigert ihm die Ausreise zu seiner Familie, die nach Kanada emigrieren konnte. Die Freidenker entwarfen deshalb ein Plakat, das sich an die saudischen Touristen in der Schweiz richtet. Dreisprachig steht darauf: "Willkommen, liebe saudische Gäste – Schön, könnt Ihr Eure Reisefreiheit geniessen. Setzt Euch bitte zu Hause dafür ein, dass Raif Badawi das auch kann."

Beispielbild
© Freidenker-Vereinigung der Schweiz

Seit gestern hängen die Plakate in Interlaken. Auf die Stadt hat sich die Freidenker-Vereinigung konzentriert, weil hier ein Großteil der saudischen Touristen Halt macht. Allerdings dürfen die Grußbotschaften dort nicht überall hängen. Während "BLS" und "Postauto AG" das Sujet problemlos akzeptierten, hat der Gemeinderat Interlaken den Aushang an gemeindeeigenen Plakatstellen, die über die APG/SGA vermarktet werden, verhindert, weil das Plakat "als Provokation aufgefasst" werden könne und sich der Gemeinderat grundsätzlich nicht an religiöser oder politischer Werbung beteilige. 

"Wir betrachten das als Behördenwillkür, da der Entscheid wohl auf keinerlei Rechtsgrundlage fusst", sagt Andreas Kyriacou, Präsident der Freidenker-Vereinigung. Auf diesen Umstand wies Kyriacou die Gemeinde Interlaken gestern denn auch umgehend in einem Schreiben hin. "Wir betrachten diese Zensur als klar rechtswidrig", heißt es darin, "denn die rechtliche Ausgangslage ist aufgrund des Bundesgerichtsentscheids BGE 138 I 274 seit zehn Jahren eindeutig. Die Meinungsäusserungsfreiheit geht vor." Da das Plakat offensichtlich nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoße, müsse es für die Bewilligung auch ohne Belang bleiben, ob es von dem Gremium oder Einzelpersonen darin als provokativ eingeordnet werde. "Es sei dennoch angemerkt, dass wir das Plakat nicht als Provokation, sondern als Einladung zum Dialog ansehen", heißt es in dem Schreiben.

Die Freidenker-Vereinigung fordert den Gemeinderat Interlaken deshalb auf, seinen Beschluss über die Ablehnung der Plakate umgehend zurückzunehmen. Solle er dies nicht vorhaben, so bitte man um Zustellung einer beschwerdefähigen Verfügung, um rechtliche Schritte einleiten zu können.  

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