Die immer so problematisierte Frage nach den Grenzen der individuellen Bekenntnisfreiheit und des Rechts der freien Religionsausübung ist vor diesem Hintergrund nicht so schwer zu beantworten. Die Garantie des persönlichen Bekenntnisses ist der Staatlichkeit inhärent, die persönliche Religionsausübung ist ein Kreis innerhalb des Kreises der republikanischen Staatlichkeit - denn wäre das nicht so, welchen Sinn und Gehalt hätte sonst eine staatliche Garantie derselben? Er kann nichts garantieren oder schützen, was er selbst transzendiert. Woraus sich zwingend ergibt, dass die Grenzen dieser Garantie dort liegen, wo sich konkrete Handlungen einzelner Personen gegen den Garanten (den Staat) selbst oder gegen gleichwertige Rechte anderer Individuen wenden. Staatsschädigendes oder drittschädigendes konkretes Handeln ist nicht hinnehmbar, denn die persönlichen Rechte zur Religionsausübung weisen nicht über die Schutzpflichten des Staates sich selbst oder Dritten gegenüber hinaus.
Man darf nicht vergessen, dass zur Zeit der Beratungen zum Grundgesetz "die Kirchen" in den Augen vieler Mütter und Väter des Grundgesetzes durchaus diskreditiert waren und von schon von daher kaum Neigung bestand, mehr zu tun, als das "Staatskirchenrecht" von 1919 schlicht zu perpetuieren – durch die Inkorporierung des Art. 137 WRV. Auch in der Situation der jungen Bundesrepublik muss man dies als einen Kompromiss verstehen, aus ganz ähnlichen Gründen wie im Jahre 1919. Nicht zu übersehen ist dabei auch, welche Rolle beim Wunsch, in Sachen Staatskirchenrecht (zunächst) den status quo zu erhalten, das ungelöste Problem des fortbestehenden Reichskonkordats von 1933 gespielt haben dürfte. Kaum jemand dürfte sich angesichts dessen und der damals jungen Vergangenheit (und unsicheren Zukunft) zu einer radikalen Neuregelung des Staatskirchenrechts durch das neue Grundgesetz berufen gefühlt haben.
Debatte "Religionsfreiheit für die Religion"?
Es sollte damit deutlich geworden sein, dass die republikanische Grundordnung der Weimarer Reichsverfassung genau wie die des Grundgesetzes die Gewährung einer "Religionsfreiheit" an eine Religion als ideellem Gebilde nicht kennt. Der Bereich des Art. 4 GG mit seinen konkreten Garantien spricht keine "Religion" an, sondern den einzelnen Träger eines Bekenntnisses bzw. einer weltanschaulichen Überzeugung. Art. 4 regelt im Rahmen der Grundrechte Individualrechte für natürliche Personen, und zwar eine Reihe von Einzelrechten, von der Bekenntnisfreiheit (der einzelne darf nicht wegen seines Bekenntnisses belangt werden, wohl aber, wenn er mit Berufung auf dieses Bekenntnis gegen geltendes Recht verstößt) bis zur Freiheit der Bekenntnisausübung (die als solche ebenfalls nicht den Schutz einer imaginären "Religionsfreiheit" genießt, sondern nur das konkrete Tun der einzelnen Person schützt - und dieses konkrete Tun steht natürlich ebenfalls unter der Grenzziehung des Rechts, insbesondere der Straf- und Ordnungsgesetze).
Auch im sogenannten Staatskirchenrecht des Art. 137 WRV, inkorporiert in Art. 140 GG, taucht ein Abstraktum "Religion" als Träger von Rechten nirgends auf – die Bestimmungen an dieser Stelle regeln materiell-institutionelle Beziehungen zwischen Religionsgemeinschaften (nicht Religionen) und dem Staat. Wir erinnern uns daran, dass schon in der WRV der Gegenpol zur persönlichen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Abschied des Staates von einer transzendenten Identität war – die Verwirklichung des ideellen Teils der Säkularisierung sozusagen.
Glasers wie Merkels Unzulänglichkeit liegt also darin, nicht ausreichend zwischen Religion als Gedankengebäude und den Voraussetzungen und Grenzen einer Religionsausübung von Individuen unterschieden zu haben. Darin, nicht erkannt zu haben, dass man ein ideelles Konstrukt wie eine Religion oder eine Ideologie weder tatsächlich noch unter republikanisch-rechtsstaatlichen Aspekten "verbieten" oder "erlauben" und deshalb auch nicht als Träger von "Rechten" ansehen kann. Beide versuchen mit ihren völlig fehlgehenden Ausführungen, den staatlichen Verzicht auf einen transzendenten Anspruch, die ideelle Seite der Säkularisierung, aufzuheben – der eine negativ, die andere positiv gefärbt. Glasers "negative" Unzulänglichkeit wurde allerdings von den – mehrheitlichen – konträren politischen Kräften in der konstituierenden Sitzung des 19. Bundestages in einer völlig die Verfassungslage verfehlenden Weise beantwortet: Indem sie nämlich die gleiche falsche Position bezogen und ebenfalls ein Recht auf Religionsfreiheit für Religionen imaginierten, nur eben eine andere Folgerung daraus zogen als Glaser. Sowohl für Glasers Position als auch für die Gegenposition der großen Mehrheit des deutschen Bundestages ist das Bonmot anwendbar, dass beide jeweils so falsch seien, dass nicht einmal das Gegenteil wahr sei.
Und nun?
Was zeigt uns das alles für unsere Gegenwart und Zukunft in einem republikanischen Staatsgebilde, für die Zielsetzung einer Humanisierung der Gesellschaft? Was sagen uns solche Verirrungen in die Gefilde längst überwunden geglaubter transzendenter religiöser Überhöhung des Staates? Was haben wir von einer politischen Klasse zu erwarten, die weitgehend kritiklos offenbar nicht nur den "materiellen" Teil der Säkularisierung aufhalten oder gar zurückdrehen, sondern gar den "ideellen" Teil der Säkularisierung wieder zurückholen will? Und sich der Voraussetzungen und Folgen solcher Handlungen offenbar gar nicht bewusst ist?
Die angestammten Großkirchen allerdings scheinen in diesen Tendenzen die Chance zu sehen, das Thema Religion unter staatlicher Assistenz wieder stärker in der zivilgesellschaftlichen Bedeutung zu verankern, Manche Anzeichen deuten darauf hin, dass nach Ansicht der Kirchen der aufstrebende Islam dabei die Rolle einer "Partnerreligion" übernehmen und helfen könnte, die inzwischen bedrohlichen Trends einer Abkehr von den Religionsgemeinschaften umzukehren. Dass alle Beteiligten dabei auf die lockenden Privilegien des unantastbar scheinenden de-facto-Staatskirchenrechts schauen, ist offensichtlich.
Im Interesse des Erhalts – wenn nicht der Wiederherstellung – eines friedlichen republikanischen Pluralismus muss solchen spaltenden Tendenzen Einhalt geboten werden. Womit wir bei den Grundsatzüberlegungen des Anfangs wieder angekommen wären. Die wichtigsten Handlungsoptionen liegen auf der Hand: Den Bestrebungen der Religionsgemeinschaften nach Erhalt und womöglich Ausweitung ihrer Privilegien auf der Grundlage des Art. 140 GG muss durch deren Abschaffung begegnet werden. Es gehört absolut nicht zum Kerninhalt republikanischer Staaten, Religionsgemeinschaften und auch nicht Weltanschauungsgemeinschaften einen de facto öffentlichen Status zu geben, ihnen mehr als ein Selbstverwaltungsrecht einzuräumen und sie zudem auch noch zu alimentieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 14.12.1965 genau diese Haltung eingenommen, was eigentlich nicht anders gedeutet werden kann als eine Aufforderung zur Beendigung des Staatskirchenrechts-Kompromisses des Art. 140 GG. Es führte aus:
"Das Grundgesetz legt durch Art. 4 I, Art. 3 III, Art. 33 III GG sowie durch Art. 136 I und Art. 137 I WRV in Verbindung mit Art. 140 GG dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Er verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse." (BVerfGE 19, 248 – 253)
Dass diese ganz eindeutige Aussage inzwischen leider auch durch das gleiche Gericht in hohem Maße aufgeweicht wurde – z.B. durch die Annahme einer "grundsätzlichen Religionsfreundlichkeit" von Legislative und Exekutive und der Bestätigung der kirchenarbeitsrechtlichen Privilegien – ist eine andere Geschichte, die unsere Überlegungen an dieser Stelle nur noch dringlicher machen.
Die Religionsgemeinschaften sollen Player im Kräftespiel der pluralistischen Gesellschaft sein wie jede Interessenvereinigung – aber nicht mehr und auch nicht weniger und auch das nur im Rahmen ihrer tatsächlichen gesellschaftlichen Relevanz, nicht einer Fassade davon. Sie sollen am Diskurs teilnehmen, aber keine Position erhalten, um diesen privilegiert zu prägen. Um eine hochaktuelle Aussage zu zitieren: Säkularisierung ist die Lösung! Wie Joachim Kahl schon vor Jahrzehnten formulierte: Nur ein weltanschaulich strikt neutraler und paritätischer Staat fungiert als Instrument aller und garantiert die Religionsfreiheit (Kahl 1968).
Nach Abschluss des Textes las der Verfasser im Zusammenhang mit der Anerkennung des Humanistischen Verbandes Deutschland als den Religionsgemeinschaft gleichgestellter Körperschaft durch den Berliner Senat, folgende Äußerung der kirchenpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Cornelia Seibeld: "Ich halte die Gleichstellung mit den Kirchen nicht für zielführend. Nicht jedem Verband, der sinnvolle Aufgaben übernehme, könne eine Anerkennung als Öffentlich-Rechtliche Körperschaft zuteil werden. Auch zeigen Forderungen wie die nach einem humanistischen Feiertag an den Schulen, dass der humanistische Gedanke, der Deutschland mitgeprägt hat, zu einer Anti-Religion genutzt wird." (Die Tagespost, 21.11.2017). Ein in mehrfacher Hinsicht verstörender Diskussionsbeitrag.
Bedarf es noch weiterer Belege, dass demokratisch-republikanische Grundlagen in Gefahr sind, in einem Wust von Unwissenheit und lärmender Parteinahme der Politik "für Religion" unterzugehen? Was wir hier vernehmen, ist der Ruf nach staatlichem Gleichklang mit einer christlichen Leitkultur, was zeigt, dass offenbar die Garantien der individuellen Religionsfreiheit nicht ernst genommen werden – denn die strikte staatliche Neutralität ist Spiegelbild und Voraussetzung der Garantie dieser Rechte.
14 Kommentare
Kommentare
F.P. am Permanenter Link
Vielen Dank für diesen exzellenten Beitrag! Ich stimme in allem völlig zu.
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Das kommt durch die jahrzehntelange Überinterpretation des Religionsfreiheitsbegriffs durch -ausgerechnet- das Bundesverfassungsgericht, das ja de facto aus dem Art. 4 und dem Art.
Ich halte die Ausdehnung der Rechte des Art. 4 für eine verfassungshistorische Todsünde, worin mich die aufmerksame Lektüre der Protokolle des Parlamentarischen Rates über die Beratungen zu Art. 4 sehr bestärkt haben.
A.S. am Permanenter Link
"Ich halte die Ausdehnung der Rechte des Art. 4 für eine verfassungshistorische Todsünde, worin mich die aufmerksame Lektüre der Protokolle des Parlamentarischen Rates über die Beratungen zu Art.
Genau, Herr Endruscheit. So wurde aus dem Schutzrecht des Individuums das von mir so bezeichnete "Trojanische Pferd unter den Menschen- und Freiheitsrechten".
Mit diesem trojanischen Pferd schafft unsere evangelikale Regierung die Demokratie ab. Was kann man von einer Pfarrerestochter auch anderes erwarten!
Demokraten mit Hirn sollten niemals "Fromme" in die Regierung wählen.
Den Fehler haben die Türken auch gemacht. Erdogan war schneller als Merkel.
Merkeln nächstes Angriffsziel wird das Bundesverfassungsgericht sein. Da stehen wichtige Neubesetzungen in den kommenden Jahren an. Demokraten, bitte aufpassen.
Das Ziel der Kirchen ist klar erkennbar: Förderung der Religiösität und Schutz der Religion sollen wieder zentrale Staatsaufgaben werden! Der Staat soll der Diener der Kirchen sein!
Gut, dass sich die FDP nicht zum Steigbügelhalter der EKD-Koalition Merkel & Göring-Eckhardt machen ließ.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Öha - ein langer, großer Bogen, der sogar die Kurve kriegt, auf Glaser u.a. zurückzukommen; sauber!
Klaus Bernd am Permanenter Link
Wirklich verstörend, was die „Volksvertreterin“ Cornelia Seibeld , eine gelernte Juristin und Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses, da von sich gibt.
Erinnern will ich in diesem Zusammenhang auch an das Statement von Fr. Merkel, das Fr. Wakonigg in einer Kritik der angeführten Rede zum Reformationsjubiläum aufgegriffen hat: man müsse die Religionen "vor Geringschätzung schützen". Eine klare Absage an die Meinungsfreiheit, aber das „je suis Charlie“ heuchlerisch aber medienwirksam vor sich her tragen. Oder die eilfertigen Briefe des H. Schulz, der die Aufforderung aus AfD-Kreisen, aus den Kirchen auszutreten anprangerte. Wer Luther (mit-)gefeiert hat, sollte im Umgang mit der AfD nicht allzusehr die Nase rümpfen. Dass dieser Hassprediger 10 Jahre lang gefeiert wurde, ist eine größere Schande für Deutschland als der Einzug der AfD in den Bundestag. Das zeugt davon, dass unsere politische Elite schon beim Stichwort Religion ins fromme Delirium verfällt und zugunsten der Kirchen bereit ist, jedes Gesetz, sogar das GG, zu ignorieren. Immer zu beachten, dass „die Kirchen“ in dieser Welt nicht die „Gemeinschaft der Gläubigen“ meint, sondern die Kleriker-Aristokratie.
Roland Weber am Permanenter Link
Das Wesentliche hinter alledem kommt leider überhaupt nicht vor: Die Staatsideologie wie sie vom Bundesverfassungsrichter Böckenförde (?) dereinst vorgegeben wurde, dass der Staat selbst gar nicht in der Lage sei, Gru
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Böckenförde und sein -stets falsch interpretiertes- Diktum kommen in meinem Beitrag duchaus vor - am Ende des Abschnitts zur Weimarer Reichsverfassung.
"Der Staat versagte sich jede "Herrschaft über Ideen" und stellte sich als Garant einer Gemeinschaft gleicher Teilhabe dem vielzitierten Anspruch, sich auf Voraussetzungen zu stützen, die er selbst nicht garantieren kann – nämlich auf den republikanischen Konsens aller Bürger guten Willens, die gegenseitige Achtung gleicher Partizipationsrechte der Mitbürger und die allgemeine Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit an der Gestaltung von Staat und Gesellschaft. Und eben nicht, wie das Böckenförde-Diktum immer fälschlich interpretiert wurde, auf die Annahme einer letztlich doch für unverzichtbar gehaltenen Transzendenz. Staat und Gesellschaft emanzipierten sich in "dieser Welt", der "ideelle Säkularismus" etablierte sich."
Hans Trutnau am Permanenter Link
Gut gegeben, Udo; aber das Zitat ist schon arg verschachtelt, musste es selbst 3 x lesen... Ich neige manchmal auch zu solchen Ungetümen, um Text zu sparen.
Roland Weber am Permanenter Link
Sorry, Herr Endruscheit, dass ich Ihren "Böckenförde-Schluss" zu schnell überflogen habe!
Theodor Ebert am Permanenter Link
Zum Böckenförde-Dictum verweise ich auf meinen Aufsatz: "Ernst-Wolfgang Böckenförde - ein Mann und sein Dictum.
B. versucht mit diesem Aufsatz, aber dazu muss man die Fußnoten studieren, sich bei den NS-belasteten Vertretern seiner Zunft beliebt zu machen. Wie seine Karriere zeigt, mit Erfolg.
little Louis am Permanenter Link
Ich hatte schon mal spekuliert, dass Böckernförde besonders in den „Kalten (Nach-)- Kriegszeiten“ gewissen "höheren Zwängen" ausgesetzt gewesen sein könnte.
.
Wobei ich seit ca. einem Jahr wirklich nicht mehr weiß, ob "antiwestliche Gesinnung" jetzt noch was schlechtes ist, oder proamerikanische Transatlantiker, die die amerikanische Administration lieb haben, jetzt eigentlich zu den Bösen gehören sollen.
Kann mir auch vorstellen, dass so manche Humanisten hier bald einige Updates zwecks Neukalibrierung anfordern müssen. Wenn nicht schon längst durch Zustimmung zu "automatischen Updates" geschehen. (-:
Frank Nicolai am Permanenter Link
Zu Böckenförde siehe hier: https://hpd.de/artikel/boeckenfoerde-dilemma-14758
Roland Fakler am Permanenter Link
Unser Staat kann und darf keine grenzenlose Religionsfreiheit gewähren.
Wir können auch nicht zulassen, dass Eltern ihre Kinder prügeln, wie das die Bibel gut findet und bei Evangelikalen wieder Mode wird, dass Ehebrecher gesteinigt werden, dass Frauen misshandelt werden….
Für mich stellt sich auch die Frage: Wieso sollte ich eine Weltanschauung wie den Islam tolerieren, der meine Ungläubigkeit nicht toleriert, der mich als Mensch dritter Klasse – zweiter Klasse sind Christen und Juden – betrachtet und der mich in seinem heiligsten Buch x-mal verdammt und verflucht. Ich habe nichts gegen Muslime, aber ich habe etwas gegen totalitäre Weltanschauungen, zu denen ich die drei abrahamitischen Religionen, den Faschismus und den Kommunismus zähle. Und ich möchte nicht tatenlos abwarten, bis er die Macht hat, mich entsprechend zu behandeln. Eine Weltanschauung, die in ihren Zielen erkennen lässt, dass sie die Freiheit abschaffen wird, sobald sie die Macht dazu hat, muss man bekämpfen, bevor sie die Macht dazu hat!
Klaus am Permanenter Link
Exakt so ist es, Danke