Nach einem Gespräch auf YouTube kommt es zu offenen Meinungsdifferenzen innerhalb der Neuen Rechten um den Begriff der "Remigration" und Fragen zu Staatsangehörigkeit und Ethnie. Der AfD-Abgeordnete Maximilian Krah beklagt einen Mangel an Klugheit und fordert eine Strategie-Debatte. Wie diese ausgeht, ist völlig offen.
Am 09.06.2025 erschien auf dem YouTube-Kanal "Kanal Schnellroda" des Verlegers Götz Kubitschek, einer der zentralen Figuren der Neuen Rechten im Vorfeld der Alternative für Deutschland (AfD), ein Streitgespräch zwischen Götz Kubitschek und seiner Frau Ellen Kositza einerseits und dem AfD-Abgeordneten Maximilian Krah andererseits. In diesem knapp 100-minütigen Gespräch ging es um eine Grundsatzdebatte zu Fragen der sogenannten "Remigration" und Krah mahnte eine Kurskorrektur an.
Aber der Reihe nach. Maximilian Krah hatte 2023 sein Buch "Politik von rechts" im Verlag Antaios von Götz Kubitschek veröffentlicht und dieses wurde auch zeitweise im Paket mit dem Buch von Martin Sellner, dem ehemaligen Kopf der Identitären Bewegung Österreichs, verkauft. In diesem Buch war u.a. bereits zu lesen, dass es wichtig sei, dass "Völker in ihrem ethnischen Substrat Bestand haben", weil nur so "Anstand, Ehrlichkeit und Vertrauen" zu gewinnen seien. Auch war von der Notwendigkeit die Rede, dass "der weitere Zuzug massiv eingeschränkt und vor allem nach Herkunftsregionen differenziert" werden müsse. Ähnliche Formulierungen finden sich auch im Buch Sellners und insgesamt schien es, als würde zwischen die Positionen Sellners und Krahs kaum ein Blatt Papier passen.
Im Januar 2024 veröffentlichte die Rechercheplattform Correctiv ihre Recherche mit Titel "Geheimplan gegen Deutschland" in der es um ein Treffen in der Nähe von Potsdam ging, bei dem sowohl Aktivisten, darunter der bereits genannte Martin Sellner, als auch Mitglieder der AfD anwesend waren. Sellner hielt dabei einen Vortrag zur sogenannten "Remigration", in dem es laut Correctiv auch um die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern gegangen sein soll. Infolge der Veröffentlichung kam es deutschlandweit zu Massenprotesten "gegen Rechts".
Anfang Mai 2025 wurde schließlich veröffentlicht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD in Gänze als "gesichert rechtsextremistisch" einstuft. Nach einer Klage der AfD gegen diese Einschätzung hat das BfV eine Stillhaltezusage abgegeben, was bedeutet, dass das BfV die Einschätzung bis zu einem Gerichtsurteil zwar nicht wiederholen wird, aber eben auch nicht zurückzieht. Eine der Grundlagen für die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist der ethnokulturelle Volksbegriff, wie er in der Neuen Rechten und in Teilen der AfD vertreten wird. Nach der Auslegung des BfV, der die Gerichte bisher gefolgt sind, handelt es sich dann um eine extremistische Vereinigung, wenn Handlungen darauf abzielen, individuelle Grundrechte mittelbar oder unmittelbar zu beseitigen. Dies läge zum Beispiel dann vor, wollte man Teile der deutschen Staatsbürger zu Bürgern zweiter Klasse machen, etwa indem man Staatsbürgern mit Migrationshintergrund androhen würde, ihnen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Genau diesen Gedanken sieht das BfV hinter dem ethnokulturellen Volksbegriff der Neuen Rechten.
Diese Ereignisse, so Krah in dem Gespräch mit Kubitschek und Kositza, hätten bei ihm zu einer Neubewertung geführt, da man bei vielen Themen eine Mehrheit der Bevölkerung auf seiner Seite hätte, bei der Ausweisung von Staatsbürgern jedoch nicht. Außerdem, so Krah, wäre "die Gleichheit der Staatsbürger [...] der Gründungsmythos des modernen Staates". Greife man diese Gleichheit der Staatsbürger an, so greife man den Staat in seinem Fundament an und dann werde dieser "Zähne zeigen". Krah hat also klar erkannt, dass der Versuch, den Bestand der Staatsbürgerschaft an die ethnische Zugehörigkeit zu binden, zu einem Verbot der Partei führen wird.
Er führte in einem Tweet auf X aus: "Die Debatte um die Bedeutung des Begriffs Remigration nimmt Fahrt auf. Es kann und wird nur ein Ergebnis geben: Es geht um rechtliche, nicht ethnische Differenzierung. Die Staatsbürgerschaft ist ethnisch neutral, der Ethnos besteht neben der Verfassung." Krah möchte also weiterhin den Begriff der "Remigration" nutzen, möchte aber andererseits klarstellen, dass es dabei nicht um die Ausweisung von Staatsbürgern gehen kann, da dies gegen den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung verstoßen würde. Ein ethnisch deutsches Volk bestehe zwar, sei aber eben nur eine Teilmenge der deutschen Staatsbürger.
Krah erkennt damit die verfassungsrechtlichen Grenzen an und ruft die Partei dazu auf, innerhalb dieser verfassungsrechtlichen Grenzen zu verbleiben und sich nicht durch Akteure der Neuen Rechten über diese hinaustreiben zu lassen. Kubitschek ist mit dieser Einschätzung Krahs hingegen deutlich unglücklich, wenn er immer wieder einwirft, dass die deutsche Staatsbürgerschaft wie "Sauerbier" "verscherbelt" worden sei, und betont immer wieder die angebliche "Kulturfremdheit" der Eingebürgerten. Damit wird erstmals ein klarer Bruch in den Reihen der Akteure sichtbar, die vorher Seit an Seit auf dasselbe Ziel hin zu marschieren schienen.
Krah zumindest nimmt klar die Punkte des OVG Münster an und gibt als Losung aus, dass drei Punkte als Maßstab gelten müssten: "Gleichheit der Staatsbürger, Religionsfreiheit auch für Muslime und keine allgemeine und umfassende Staatsfeindlichkeit im Sinne eines Libertären." Damit, so Krah, "könne man leben".
Seit dem Gespräch tobt die Debatte rechter Akteure im Netz und es muss sich herausstellen, welche Seite sich durchsetzen wird. Damit scheint aber ein Prozess einzusetzen, den der Anwalt Chan-jo Jun bereits im Mai auf X beschrieb: Entweder werde die Partei sich nachhaltig demokratisieren und an die durch die Verfassung gesteckten Grenzen halten oder in dem Prozess in Teile zerfallen oder sie ignoriert diese Grenzen und wird verboten. Welcher Fall letztlich eintreten wird, bleibt abzuwarten.







