Zwölf Chancen für die offene Gesellschaft

Die Säkulare Ampel

8. Suizidhilfe weiterhin ermöglichen

Suizid ist ein Grundrecht, also kann Suizidhilfe kein Verbrechen sein. Mit dieser Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 StGB im Februar 2020 für nichtig erklärt. In dem wegweisenden Karlsruher Urteil finden sich die Positionen wieder, die Mitgliedsverbände des Zentralrats der Konfessionsfreien in der Kampagne "Mein Ende gehört mir! Für das Recht auf letzte Hilfe" dargelegt hatten.

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben."
Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Ihr Vertreter vor Gericht, der Philosoph Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon, wies bei der Verhandlung in Karlsruhe als einziger Sachverständiger darauf hin, dass die Verhinderung der Selbstbestimmung am Lebensende gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt, denn: "Die Würde des Einzelnen ist dadurch bestimmt, dass der Einzelne über seine Würde bestimmt – nicht der Staat oder die Kirche."

Nach fünf Jahren der Sterbehilfeverhinderung durch den eindeutig religiös motivierten Paragrafen 217 StGB besteht wieder Rechtssicherheit: Ärzte und Suizidhilfe-Vereine dürfen Sterbewillige in den Freitod begleiten. Mitglieder des Zentralrats der Konfessionsfreien kooperieren mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), mit Dignitas Deutschland und dem Verein Sterbehilfe, die im Februar 2022 in einer vielbeachteten Pressekonferenz von ihren praktischen Erfahrungen zur Sterbehilfe berichtet haben.

Doch nun wollen Mitglieder des Bundestags wieder ein Gesetz zur Suizidhilfe erlassen. Dazu liegen bisher drei Entwürfe vor, von denen zwei das Urteil des BVerfG in weiten Teilen ignorieren. Doch selbst der liberalste Entwurf baut neue Hürden auf: Die enthaltene Pflichtberatung würde Menschen bevormunden, die geforderten Wartefristen wären eine Qual für Sterbewillige. Der Zentralrat der Konfessionsfreien unterstützt daher den "Berliner Appell" für eine humane Suizidhilfe in Deutschland: "Die praktischen Erfahrungen im Bereich der professionellen Freitodbegleitung haben gezeigt, dass neue strafgesetzliche Regelungen nicht erforderlich sind. Wenn aber ein Gesetz nicht erforderlich ist, ist es erforderlich, kein Gesetz zu erlassen. Ein neuer § 217 StGB ist daher inakzeptabel. Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein."

Grafik: Zentralrat der Konfessionsfreien

Wir stehen für das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende und ermutigen alle politisch Verantwortlichen: Bauen Sie die Hürden der Suizidhilfe ab! Stimmen Sie gegen ein neues restriktives Gesetz – und ersparen Ihrer Regierung damit jene Niederlage in Karlsruhe, die Ihre Vorgänger einstecken mussten.