Der Kölner Jurist und Referent für Aufarbeitung beim Erzbistum Köln Jan-Luca Helbig beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag im Onlinemagazin "feinschwarz" mit der Frage, ob sich die katholische Kirche bei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsopfern nach katholischem Kirchenrecht auf die Verjährung berufen darf.
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Der Umgang der Kirche mit den Opfern sexualisierter Gewalt ist ein Skandal ohne Ende: Vertuschung, Verweis auf Verjährung, Zuständigkeitsstreitigkeiten – die Palette der Abwehrstrategien ist bekannt. Doch das Bistum Regensburg erweitert das Repertoire nun um eine neue Facette: Mit dem Hinweis auf angeblich leere Kassen verweigert es dem Missbrauchsopfer Matthias Podszus eine angemessene Entschädigung. In einem Schreiben der Bistumsanwälte wird das Vorgehen als "christliches Entgegenkommen" bezeichnet – blanker Hohn für den Betroffenen.
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In einer Klage vor der 4. Kammer des Landgerichts Mainz unter Vorsitz von Frau Richterin Karl hat sich das Bistum Mainz verpflichtet, einem Betroffenen sexualisierter Gewalt insgesamt 340.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall zu zahlen.
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Am morgigen Dienstag folgen gleich zwei Verhandlungstermine vor dem Landgericht Köln hintereinander, in denen Betroffene sexualisierter Gewalt eine sechsstellige Entschädigungssumme vom Erzbistum Köln fordern. Um den wegweisenden Schmerzensgeldprozessen vor dem Landgericht Köln die notwendige Aufmerksamkeit zu verschaffen, wird die Aktionsgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) "11. Gebot" mit dem "Hängemattenbischof" heute und morgen vor Ort sein.
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Das Landgericht Trier hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2024 die von einem Missbrauchsopfer gegen das Bistum Trier geltend gemachten Ansprüche verneint. Das Bistum hat die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Dies wird nun vor dem Oberlandesgericht Koblenz angefochten.
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Schon nach rund einer Stunde ist am vergangenen Freitag der Schmerzensgeldprozess von Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim unterbrochen worden. Auf Anregung des Landgerichts Hildesheim soll es einen Schlichtungsversuch geben. Der heute 50-jährige Jens Windel beschuldigt einen verstorbenen katholischen Pfarrer, ihn in den 1980er Jahren im Alter von neun bis elf Jahren immer wieder sexuell missbraucht zu haben.
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300.000 Euro Schmerzensgeld für ein Opfer sexueller Gewalt durch einen Priester – dieses Gerichtsurteil setzte 2023 einen Maßstab für den Umgang der Kirchen mit den Verbrechen ihrer Angehörigen. Erheblich weniger, nämlich nur 191.000 Euro insgesamt, sollen 16 Betroffene von Missbrauch durch Ordensleute der Missionare von der Heiligen Familie erhalten. In einem Offenen Brief fordern sie jetzt die gleiche Behandlung aller Betroffenen und Transparenz bei den Entscheidungen.
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Die Salzburger Nachrichten haben eine ungeheuerliche Praxis bei Anträgen auf Opferrente von Missbrauchsopfern aufgedeckt: Für die Zuerkennung einer Verbrechensopferrente ist in Österreich das Sozialministerium zuständig. Dieses verweigert solche Opferrentenanträge seit Jahren hartnäckig.
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In einigen US-Bundesstaaten haben Opferverbände und die Kinderschutzbewegung erfolgreich Gesetzesänderungen in Bezug auf Verjährungsfristen und Entschädigungsbeträge durchgesetzt. Als Gegenreaktion wählen katholische Diözesen in diesen Staaten trotz Immobilienbesitz den Weg in die freiwillige Insolvenz, um den Entschädigungszahlungen zu entgehen.
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In nur 28 Stunden wurde die Kunstaktion mit der Woelki-Skulptur aus dem Hause Tilly auf der Domplatte auf die Beine gestellt. Die Aktivisten vor Ort erhielten viel Zustimmung, aber auch Anfeindungen. Besonders für die Betroffenen war dies nur schwer zu ertragen.
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Vergangene Woche wurde bekannt, dass ein Missbrauchsbetroffener das Erzbistum Köln auf 800.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Die Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch" begrüßt die Klage.
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Papst Franziskus muss dafür sorgen, dass indigene Familien in Kanada für das ihren Kindern in Internatsschulen zugefügte Leid entschädigt werden. Dies fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) vom Pontifex, der gestern eine sechstägige "Reise der Buße" nach Kanada antrat.
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Die katholische Kirche muss in den USA die bisher größte Entschädigungssumme an Missbrauchsopfer zahlen. Auch bei den Protestanten nimmt die Aufklärung ähnlicher Fälle endlich Fahrt auf.
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Die katholische Kirche halte das Verfahren für Anerkennungsleistungen für die Opfer sexueller Gewalt intransparent, kritisieren Betroffene. Also kümmern sie sich nun selbst um Transparenz: Sie rufen Menschen, die schon Zahlungen von der Kirche erhalten haben, dazu auf, die Summen offenzulegen. Der Verein ehemaliger Heimkinder hostet das Formular auf seiner Webseite. Betroffene können dort anonym angeben, wie viel Geld sie für die erlittene sexualisierte Gewalt erhalten haben.
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Das Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen beglückwünscht die Katholik*innen auf dem synodalen Weg zu ihren Beschlüssen und stellt zugleich fest: Wir sind enttäuscht, dass die Anliegen der Opfer der katholischen Kirche bei den Gesprächen zwischen Bischöfen und Laienvertretern in Frankfurt offenbar wieder einmal keine Rolle gespielt haben.
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