Bundestag verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Unternehmen sollen über Recht und Unrecht entscheiden

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Während der Beschluss des Bundestags, die "Ehe für Alle" einzuführen, in den Medien und den sozialen Netzwerken zu großem Jubel führte, wurde so gut wie übersehen, dass das Hohe Haus anschließend auch das sehr umstrittene "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (NetzDG) durchgewunken hat. Dabei handelt es sich hier um ein Gesetz, dass die Freiheit massiv einschränken kann.

Der politische Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, Volker Tripp, sagte dazu: "Wir bedauern, dass die Große Koalition sich dazu entschlossen hat, das hoch umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch den Bundestag zu bringen. Die Art und Weise, wie dieses Vorhaben allen Bedenken zum Trotz durchgesetzt wurde, hat dem Ansehen des Rechtsstaates eher geschadet als genützt." Das Ergebnis sei ein mit heißer Nadel gestricktes Regelwerk, das zudem schwerwiegende handwerkliche Mängel aufweist und außerdem gegen das Europarecht verstößt. "Auch die von dem Gesetz ausgehende Gefahr für die Meinungsfreiheit ist alles andere als gebannt, da die Unternehmen immer noch dazu verpflichtet sind, komplexe juristische Prüfungen unter gesetzlich verordnetem Zeitdruck durchzuführen. Eine echte Verbesserung für die Verfolgung von Straftaten in sozialen Netzwerken stellt lediglich die Pflicht zur Einrichtung einer Kontaktstelle im Inland dar."

Tatsächlich hat der Bundestag mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eines der kontroversesten Vorhaben dieser Legislaturperiode verabschieden. Bereits der Referentenentwurf wurde während der laufenden Verbände-Anhörung geändert. Danach folgten immer neue Korrekturen und Nachbesserungen, bis sich die Große Koalition auf eine Fassung geeinigt hatte, welche am vergangenen Freitag beschlossen wurde. Dabei hatten schon im Vorfeld zahlreiche Gutachten – u.a. vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages – bescheinigt, dass das Gesetz gegen europäisches Recht und das Grundgesetz verstößt.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, "offensichtlich" rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Dabei ist jedoch in keiner Weise geklärt, wann ein Inhalt "offensichtlich rechtswidrig" ist. Somit besteht das Risiko, dass Unternehmen sich im Zweifel für die Löschung von kritischen Beiträgen entscheiden werden.

Den Unternehmen allein obliegt die alleinige Entscheidung, ob der Inhalt eines Postings rechtswidrig ist oder nicht. Das öffnet Tür und Tor für nichtnachvollziehbare und unanfechtbare Entscheidung von Privatunternehmen über das Recht auf freie Meinungsäußerung.

"Gerade bei Gesetzen, welche die für unsere Demokratie so essentielle Meinungsfreiheit berühren, muss Sorgfalt vor Eile gehen. Die Kritik und die umfangreichen Änderungswünsche des Bundesrates belegen erneut, wie unausgegoren der Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist" sagte Volker Tripp noch vor der Beschlussfassung. "Die Bekämpfung strafbarer Hetze ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Bewältigung nur auf Grundlage eines durchdachten, stimmigen Konzeptes und im Wege einer gemeinsamen Anstrengung von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik gelingen kann. Diese Verantwortung einseitig auf Unternehmen abzuwälzen, ist in rechtsstaatlicher Hinsicht bedenklich und darüber hinaus auch nicht zielführend."