Kurz nach seiner Amtseinführung hat der neue US-Präsident Donald Trump die sogenannte "Mexiko City Policy" wieder eingeführt. Danach werden allen Organisationen, die Abtreibungen anbieten oder sich für deren Legalisierung einsetzen Entwicklungsgelder komplett gestrichen. Dafür gab es bereits uneingeschränktes Lob von der US-amerikanischen Bischofskonferenz, die, wie der neue US-Präsident, in Kauf nehmen, dass die weltweite Müttersterblichkeit wieder ansteigen wird.
Renate Bähr ist Geschäftsführerin der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW). In einer Stellungnahme von ihr heißt es: "Die Richtlinie hat verheerende Auswirkungen für das Leben von Mädchen und Frauen in Entwicklungsländern. Organisationen, die sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Familienplanung einsetzen, werden die dringend benötigte Aufklärung und Versorgung mit Verhütungsmitteln massiv einschränken oder gar ganz einstellen müssen. Das bedeutet, dass Millionen Mädchen und Frauen sich nicht mehr vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen können und ihnen im Falle von Gewalt keine sicheren Abtreibungsdienste zur Verfügung stehen."
Nach Informationen des SPIEGEL wird die "Mexiko City Policy" im Wechsel von republikanischen Präsidenten eingesetzt und von demokratischen Präsidenten wieder aufgehoben.
Timothy Kardinal Dolan ist der Vorsitzende des Pro-Life-Kommitees der US-amerikanischen Bischofskonferenz. In einer ersten Stellungnahme begrüßte er die Entscheidung von Trump: "Dies ist ein willkommener Schritt", der das "grundlegendste Menschenrecht – das Recht auf Leben" wieder stärke.
Renate Bähr hält die Entscheidung von Präsident Trump für umso unverständlicher, "da wissenschaftliche Studien belegen, dass die 'Mexico City Policy' die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Vergangenheit nicht reduziert hat. Vielmehr hat die Einschränkung des Zugangs zu Verhütungsmitteln zu einem Anwachsen von ungeplanten Schwangerschaften und zu mehr unsicheren Abbrüchen geführt."
Trumps Pressesprecher Sean Spicer sagte bei in einer Pressekonferenz in diesem Zusammenhang: "Der Präsident hat völlig klar gemacht, dass er ein 'Prolife-Präsident’ ist", er sei der Präsident aller Amerikaner, "auch für die ungeborenen".
14 Kommentare
Kommentare
Gustav am Permanenter Link
vielleicht stehen ja ein paar Frauen auf und machen was
agender am Permanenter Link
War der Marsch in den Hauptstädten kein guter Anfang???
Noncredist am Permanenter Link
>> "Dies ist ein willkommener Schritt", der das "grundlegendste Menschenrecht – das Recht auf Leben" wieder stärke. <<
Ab wann "schützenswertes Leben" beginnt, bleibt weiterhin vollkommen ungeklärt. Das die "katholische Definition" nicht die einzig mögliche oder gar vernünftig-letztgültige ist, dürfte klar sein. Darf aber weiter ignoriert werden. Denn die Mehrheit zählt. Durch den logischen Fehlschluss, dass das Argument der (religiösen) Masse die Behauptung über den "wahren Lebensbeginn" schon wahrer machen würde, winden sich die Gläubigen durch die Gesetze. Präsident Trump, die flackernde Blitzbirne ohne Rückgrad, mag zwar in wirtschaftlichem Sinn Erfolg mit seinen Hochhäuser gehabt haben, aber was er von moderner Politik und einer verfassungsnaher Gesellschaft zu wissen scheint, dürfte jedoch kaum über das Niveau eines 5-jährigen hinaus reichen.
>> "Der Präsident hat völlig klar gemacht, dass er ein 'Prolife-Präsident’ ist", er sei der Präsident aller Amerikaner, "auch für die ungeborenen". <<
Dann dürfte der Weg, seinen Gott vor Gericht zu stellen, nichts mehr im Wege stehen. Schließlich versterben mehr ungeborene brave amerikanische Bürger durch "natürliche Komplikationen", als durch einen gewollten Schwangerschaftsabbruch. Vor den Augen eines Gottes, welches ohne Probleme helfen konnte - aber sich bewusst dagegen stellte.
Und nachdem der Wunschpräsident aller Mexikohasser das Leben für ungeborene amerikanische Bürger gerettet habe, dürfte die Welt sehr gespannt sein, wie dieser Superpräsident das Leben GEBORENER Bürger retten wird. Nachdem er die gesetzliche Krankenversicherung aushebelt oder gar zerstört und die Bewaffnung seiner Mitbürger mit "stark lebensverkürzenden Arbeitsgeräten", sehr zum Wohle der NRA, propagiert.
Ungeborene verschmolzene Eizellen per Gesetz "in Schutz nehmen". Schon geborene Menschen jedoch der Willkür von Schusswaffen ausliefern ... und gar verschlimmern.
Ja, diesem Präsidenten gebürt ein wahrer christlicher Segen. Kann's kaum erwarten bis der Franziskuspapst ihm die Leviten lie.... äh ... lächelnd die Hand schüttelt und das christbewusste Handeln unterstreicht. Schließlich werden die armen wenigen Christen in Amerika von Horden ungebildeter Atheisten zur Abtreibung gezwungen. Oder war's komplett umgekehrt? ;)
Gustav am Permanenter Link
Frauen wählen ihre eigene Unterdrückung, warum auch immer
agender am Permanenter Link
Wenn das kein troll für Männlichkeitswahn sein soll, dann bitte nicht so undifferenziert.
Den Satz "Die Männer sind Vergewaltiger" mögen Sie doch bestimmt nicht, ODER???
Gerhard am Permanenter Link
Schon die Überschrift "US-Präsident Donald Trump streicht Mittel für Frauengesundheit" ist eine Lüge, er streicht nicht "Mittel für Frauengesundheit" sondern Mittel für Abtreibung.
Siegbert am Permanenter Link
Gerhard, Abtreibung ist nicht toll, da haben Sie recht. Es ist aber doch so, dass verzweifelte Frauen zu Scharlatanen getrieben werden oder selbst Hand an sich legen, wenn es keine medizinische Begleitung gibt.
Bernd Hillebrand am Permanenter Link
"Schon die Überschrift ... ist eine Lüge
Seit wann ist Schwangerschaft eine Krankheit... "
Schwangerschaft ist keine Krankheit. Aber Ausgaben für Aufklärung und Verhütungsmittel die, wie im Artikel zu lesen, ebenfalls zu den Aktivitäten der betroffenen Organisationen zählen sind Vorsorgemaßnahmendie der Frauengesundheit dienen.
Eine Abtreibung ist sicherlich die schlechtest mögliche Maßnahme der Famielienplanung, trotzdem darf keine Frau gegen ihren willen gezwungen werden, ein Kind in ihrem Körper auszutragen.
Diese Maßnahme fördert lediglich, wie ebenfalls zu lesen, die Konjunktur der EngelmacherInnen und setzt betroffene Frauen gesundheitlichen Gefahren aus.
Und wie sich das christliche Mitgefühl bezüglich der betroffenen Frauen und Kindern darstellt kann mensch am Beispiel der irischen Magdalenen-Wäschereien sehen.
Thomas Göring am Permanenter Link
Anbei ein Link zu besagten katholischen "Magdalenen-Wäschereien" von 1922-96 in Irland:
http://www.mz-web.de/panorama/magdalenen-waeschereien-die-ausgebeuteten-frauen-aus-irland-7170278
Das ist die hässliche Fratze des gottgläubigen Moralismus: Lauthals & aufdringlich von "Lebensschutz" & "Ehrfurcht vor dem Leben" schwafeln, womit allein das ungeborene Leben gemeint ist, - damit man das geborene Leben maximal knechten & ausbeuten & missionieren kann. Und gleichzeitig den Kritikern bzw. Gegnern derartiger Verhältnisse finstere Absichten unterstellen (einschließlich eben auch der "Lüge", wie hier in einem - wohl christlichen - Leserkommentar geschehen, der offenbar ohne das empörte Dingfestmachen einer angeblichen Böswilligkeit in der Überschrift dieses hpd-Artikels - nämlich des vermeintlichen "Lügens" - nicht auskommen konnte).
Gerhard am Permanenter Link
Was haben die menschenverachtenden Zustände in den Magdalenen-Wäschereien mit Abtreibung zu, sind Sie etwa der Meinung, die betroffenen Mädchen und Frauen hätten von ihren Müttern besser abgetrieben werden sollen?
…
https://de.wikipedia.org/wiki/Gulag#Kinder
Spekulationen über meine Motive sollten Sie besser unterlassen, nur zu Ihrer Information: Ich bin vor ca. 25 Jahren aus der Kirche ausgetreten und habe seit dieser Zeit nichts mehr mit Religionen am Hut.
Man braucht auch keine Religionen, um Abtreibungen kritisch zu beurteilen. Ein Blick in die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zum §218 reicht aus.
Zitat: "Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet."
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Und die Folgen der hässlichen Fratze von Abtreibungsbefürwortern finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gianna_Jessen
https://de.wikipedia.org/wiki/Oldenburger_Baby
Thomas Göring am Permanenter Link
Ad 1)
Betr. Ihre Retourkutsche zu meiner Formulierung "hässliche Fratze des gottgläubigen Moralismus":
a) betr. Gianna Jessen:
„Gianna Jessen (* 6. April 1977 in Los Angeles) ist eine US-amerikanische Sängerin und Aktivistin der Lebensrechtsbewegung. Sie überlebte den Versuch eines Schwangerschaftsabbruchs.
Ihre bei Giannas Geburt 17 Jahre alte Mutter ließ in der 30. Schwangerschaftswoche (7.[!] Monat) eine Abtreibung vornehmen. Der mit einer Salzlösung vorgenommene Eingriff schlug jedoch fehl und das Kind kam lebend zur Welt, jedoch mit schweren Schädigungen, die zu körperlicher Atrophie und infantiler Zerebralparese führten. Die Eltern gaben Jessen kurz danach zur Adoption frei.
Jessen ist eine Lebensrechtsaktivistin. Sie hielt vor dem US-amerikanischen Kongress und dem britischen Unterhaus Reden.
Trotz der Prognose, niemals gehen zu können, lief sie im Jahr 2005 ihren ersten Marathonlauf. 2006 nahm sie erfolgreich am London Marathon teil. Jessen ist auch als Sängerin tätig, zeitweise begleitet von ihrem Freund Michael Logen, und hat einige Songs selbst geschrieben und veröffentlicht.“ Usw.
b) betr. Oldenburger Baby:
„Als Oldenburger Baby wurde Tim (* 6. Juli 1997 in Oldenburg) bekannt, bei dem in der 25. Schwangerschaftswoche das Down-Syndrom (Trisomie 21) diagnostiziert wurde. Seine Mutter ließ daraufhin eine Spät[!]abtreibung durch frühzeitiges Einleiten der Geburt vornehmen. Tim überlebte die Geburt unerwartet, obwohl er erst mehrere Stunden danach medizinisch versorgt wurde. Er wurde zu einem Symbol in der Debatte um späte Schwangerschaftsabbrüche und ihre rechtlichen und ethischen Konsequenzen.
Tims Mutter war 35 Jahre alt und am Ende des sechsten[!] Monats ihrer Schwangerschaft, als sie am 6. Juli 1997 von dem Syndrom ihres ungeborenes Kindes erfuhr. Sie verlangte daraufhin einen Schwangerschaftsabbruch und drohte für den Fall einer Verweigerung des Eingriffs mit Suizid[!!]. Nach den Regelungen zur medizinischen Indikation wurde von einem ärztlichen Gutachter eine Gefahr für das Leben oder die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter festgestellt, die einen Schwangerschaftsabbruch auch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat erlaubt. Wenige Stunden nach der Diagnose Down-Syndrom wurde die Geburt eingeleitet.
1997 war es noch nicht üblich, Föten, die an der Grenze zur Lebensfähigkeit oder darüber hinaus abgetrieben werden sollten, durch eine Kaliumchlorid-Injektion vor der Geburtseinleitung präventiv zu töten. Es wurde davon ausgegangen, dass die Föten die Geburt nicht überleben würden. Tim jedoch kam nach der Geburtseinleitung mit Prostaglandin unter der Aufsicht eines Assistenzarztes der gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilung mit einem Gewicht von 690 g bei einer Größe von 32 cm lebend zur Welt.
Da das Ziel des Eingriffs der Tod des Fötus war, wurde das Frühgeborene rund zehn Stunden nicht medizinisch versorgt. Erst als deutlich wurde, dass der Junge nicht sterben würde, bekam er ärztliche Hilfe. Zu diesem Zeitpunkt soll seine Körpertemperatur bereits auf 28 °C gesunken gewesen sein.
[Hinweis der Wikipedia-Redaktion: Dieser Absatz ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. - - - Ende des Hinweises]
Da die leiblichen Eltern den Jungen nicht annahmen, blieb der Junge bis März 1998 in der Obhut der Oldenburger Kinderklinik und wurde dann vom Jugendamt als Pflegekind in eine Familie im Landkreis Cloppenburg vermittelt.
Tim ist im Gegensatz zu der Mehrheit reif geborener Kinder mit Down-Syndrom schwerstbehindert. Durch den Schwangerschaftsabbruch und die fehlende medizinische Versorgung nach der Frühgeburt wurden sein Gehirn, seine Augen und die Lungen schwer geschädigt. Mehrere Operationen waren nötig, und der Junge entwickelte autistische Züge.
Nach einer zweiwöchigen Delfintherapie im Jahr 2003 zeigte er deutliche Fortschritte im motorischen Bereich, Verbesserungen bei der Nahrungsaufnahme und der Nutzung der Lautsprache. Seit 2004 besucht Tim eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung.
Die leiblichen Eltern des Kindes reichten Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Geburtsklinik und den behandelnden Arzt ein und gaben an, nicht über die Möglichkeit informiert worden zu sein, dass das Kind den Schwangerschaftsabbruch in diesem Stadium der Schwangerschaft überleben könnte. Seitens der Klinik wurde dieser Vorwurf bestritten. Der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU) erstattete Strafanzeige mit der Begründung, dass zu prüfen sei, ob überhaupt eine Indikation für den Abbruch vorgelegen habe, und wies unabhängig davon auf die ärztliche Behandlungspflicht hin, die in diesem Fall mehrere Stunden unterblieben sei, was u. a. gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen habe („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).
Der Assistenzarzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vorgenommen hatte und das Kind nicht medizinisch versorgen ließ, sollte zunächst wegen Körperverletzung angeklagt werden, allerdings wurde nie Anklage erhoben. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden nach einem Strafbefehl wegen „Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ eingestellt.
Die leibliche Mutter von Tim begab sich nach dem gescheiterten Schwangerschaftsabbruch in psychotherapeutische Behandlung, schließlich nahm sie sich sechs Jahre nach der Geburt des Kindes das Leben. Der leibliche Vater hat formell nach wie vor bestimmte Sorgerechte inne, die er jedoch nicht ausübt.“ Usw. ---
Wenn derartige Spätabtreibungsversuche die Folge von Abtreibungsbefürwortung sind, wie Sie hier zum Ausdruck bringen: was ist dann Ihrer Ansicht nach die konkrete Alternative zur Abtreibungsbefürwortung?
Ad 2)
Betr. Ihren Verweis auf die sowjetischen Gulag-Lager:
Soll das eine Entkräftung bzw. Widerlegung meiner Beschreibung der hässlichen Fratze des gottgläubigen Moralismus sein? Ist es demnach nicht erlaubt, diesen offen so zu nennen, ohne zugleich eine eilfertige Relativierung hinterherzuschicken?
Gesetzt der Fall, ich hätte hier statt vom monotheistischen Moralismus vielmehr von der hässlichen Fratze des Sowjetsystems geschrieben: hätten Sie mir dann ebenso empört vorgehalten, dass ich doch auch die kirchlicherseits betriebene Menschenschinderei zu bedenken hätte, da Grausamkeit kein Privileg des Stalinismus sei? Falls nein: weshalb nicht?
Ad 3)
Betr. Ihren Einwurf „... sind Sie etwa der Meinung, die betroffenen Mädchen und Frauen hätten von Ihren Müttern besser abgetrieben werden sollen?“:
Wie kommen Sie eigentlich auf solch eine ungeheuerliche Idee?
Die Zustände in den katholischen Magdalenen-Wäschereien haben nichts mit Abtreibung zu tun, sondern mit dem meiner Auffassung nach verlogenen Moralismus etlicher Kleriker und ihres Umfeldes. Allein davon war meine Rede, und das dürfte aus meinen Ausführungen auch eindeutig bzw. unmissverständlich so hervorgegangen sein.
Es steht Jedermann selbstredend völlig frei, meine diesbezügliche Sichtweise zurückzuweisen. Aber mir mittels polemischer Frage indirekt zu unterstellen, ich hätte eine Abtreibung dieser System-Opfer „etwa“ für „besser“ gehalten, ist ein dreister Rhetorik-Trick, der meine neulich getätigte Aussage bezüglich des Unterstellens finsterer Motive nur erneut bestätigt.
Ad 4)
Betr. Ihren Einwand, ich solle „Spekulationen“ über Ihre Motive unterlassen:
Wo Sie weltanschaulich stehen, ist Ihre persönliche Sache und geht mich nichts weiter an. Wenn ich Ihren Kommentar als christlich vermutete (deshalb dabei mein Wörtchen „wohl“, was eben auch die Möglichkeit des Sich-Irrens einschliesst), dann habe ich mich in Ihrem Fall schlicht & ergreifend vertan, sorry. Aber „errare humanum est“.
Ad 5)
Betr. Ihren neulich gegen diesen hpd-Artikel erhobenen Vorwurf „Schon die Überschrift … ist eine Lüge“:
Wäre es der Sachlichkeit halber stattdessen nicht völlig hinreichend gewesen, hierbei von einer „irrigen/falschen Überschrift“ zu sprechen? Aber es musste offenbar gleich eine faustdicke „Lüge“ sein, - womit dem Artikel und seinem Verfasser ein bösartiges Motiv untergeschoben wurde.
Gerhard am Permanenter Link
1) Was wären denn die "katastrophalen Folgen" gewesen, wenn die beiden Abtreibungsversuche unterblieben wären?
Das Oldenburger Baby wäre mit dem Down-Syndrom zur Welt gekommen.
Ich zitiere die Mutter von Tim:
"Als alles vorbei war, grübelte Susanne B. oft: Wäre es besser gewesen, wenn ich nichts gewusst hätte von der Behinderung? Oder besser, wenn ich viel mehr gewusst hätte - über das Down-Syndrom, das, was sie nur als "Mongolismus" kannte? "Dann hätte ich mich für eine normale Entbindung und gegen einen Abbruch entschieden", sagte sie später."
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/spaetabtreibung-das-geschenk-eines-lebens-a-685454.html
2) Wenn Sie ein fundamentalistischer Katholik wären und so argumentiert hätten, um die moralische "Überlegenheit" ihrer Religion gegenüber Atheisten oder Säkularen zu "beweisen", dann hätte ich selbstverständlich so ähnlich argumentiert, wie Sie es beschrieben haben. Wären Sie allerdings ein Pinochet-Anhänger, dann hätte ich mit den Unmenschlichkeiten in den Pinochet-Lagern argumentiert.
3) Warum regen Sie sich denn so künstlich auf?
Zitat aus dem Artikel: "Oft waren es unehelich geborene Mädchen oder Mütter unehelicher Kinder, die in den Magdalenen-Wäschereien von früh bis spät schwere körperliche Arbeit verrichten mussten."
"Gegründet wurde die katholische Einrichtung in den 1780er Jahren. Zunächst galt sie als Zufluchtsort für Prostituierte und Hilfsbedürftige."
Sind es nicht fanatische Abtreibungsbefürworter wie Sie, die ständig das "Recht auf Abtreibung" aufgrund sozialer Indikation fordern? Unehelich geborene Mädchen, Prostituierte und Hilfsbedürftige, sind das etwa keine "Kandidatinnen" für eine soziale Indikation?
5) Ein Irrtum oder ein Fehler würde vorliegen, wenn versehentlich etwas falsch dargestellt worden wäre. Ich gehe allerdings davon aus, dass das Wort "Frauengesundheit" hier ganz bewusst als Euphemismus oder als Kampfbegriff eingesetzt wurde.
Wo war denn der Aufschrei des hpd, es würden "Mittel für Frauengesundheit" gestrichen, als die Gesundheitsministerin von Niedersachsen Rundt der Capio Elbe-Jeetzel-Klinik Geldentzug wegen verweigerter Abtreibungen androhte?
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Keine-Abtreibungen-mehr-Kritik-an-Klinik-,klinik330.html
susanne thiele am Permanenter Link
Machtmänner wie Donald Trump instrumentalisieren alles und jeden. Als ob sich ein Mann wie Herr Trump ehrlich um die ungeborenen Babys und deren Familien außerhalb seinens Lebensbezugs kümmert.
agender am Permanenter Link
Ich möchte meine Zeit nicht mit den obigen Abtreibungsverbietern verschwenden, denen geht es genauso darum, über Frauen zu herrschen und LGBTQAs zu foltern wie dem Finasterid-Mop (hoffe, die Medikamentenliste der pers
Wenn Sie die Religion aufgeben und auch das entsprechende hierarchische Denken, wird Abtreibung zu einem wenig riskanten medizinischen Eingriff bzw. einem Medikament mit wenig Nebenwirkungen.
Ausschliesslich innerhalb der Entscheidung einer cisFrau oder sonstigen Person mit einem Uterus und der/dem Ärztin/Arzt ihres Vertrauens.