Bochumer Brian nimmt erste Hürde fürs Verfassungsgericht
Jeder nur ein Kreuz!
BERLIN. (hpd) Gestern fand vor dem Bochumer Amtsgerichts die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren gegen Martin Budich, Initiator der säkularen Gruppe "Religionsfrei im Revier", statt. Gegenstand des Verfahrens war die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag 2014. Die Stadt Bochum hatte Budich für die verbotene Filmaufführung mit einem Bußgeld von 300 Euro belegt.
Es dürfte in Deutschland wenige Prozesse geben, in denen Zeugen wahrheitsgemäß darüber aussagen müssen, ob sie am Tatort Damenbärte und Steine aus Papierknödeln gesehen haben.
Mit sichtlichem Vergnügen befragte der Verteidiger Rechtsanwalt Erich Eisel die beiden Angestellten des Ordnungsamtes, die aufgrund dienstlicher Anweisung der Filmvorführung im Sozialen Zentrum Bochum am Karfreitag 2014 als verdeckte Ermittler beigewohnt hatten. Die Aufführung des Films stellt nach Auffassung des Ordnungsamts der Stadt Bochum einen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW dar, das an den sogenannte stillen christlichen Feiertagen wie Karfreitag alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verbietet. Unter anderem ausdrücklich verboten ist die Vorführung von Filmen, die nicht als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind - wie “Das Leben des Brian”. Im Jahr 1980 wurde er von der FSK als nicht feiertagsgeeignet eingestuft.
Doch bei dem Bußgeldverfahren ging es nur vordergründig um die Verhandlung einer Ordnungswidrigkeit. Budich und sein Anwalt Eisel machten im überfüllten Verhandlungssaal keinen Hehl daraus, dass es ihnen bei diesem Verfahren darum geht, das Feiertagsgesetz selbst infrage zu stellen, das Eisel als “kleines Scharia-Gesetz” bezeichnete. Der Anwalt kämpfte mit harten Bandagen. Er stellte einen Antrag auf Befragung der NRW-Kultusministerin, um zu klären, ob die privatwirtschaftliche FSK überhaupt dazu befugt sei, die Feiertagstauglichkeit eines Films festzustellen. Und er stellte einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens, durch den der Prozess ausgesetzt und an das Bundesverfassungsgericht verwiesen würde, um dort zu klären, inwieweit das Feiertagsgesetz mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der vom Grundgesetz zugesicherten Religions- und Versammlungsfreiheit vereinbar sei. Beide Anträge wurden von der Vorsitzenden, Richterin Bürschen, zurückgewiesen.
Der Angeklagte Budich unterstrich, dass man es mit der Aufführung des Films von Anfang an darauf angelegt habe, vor Gericht zu landen, um auf diese Weise die Möglichkeit zu haben, das Feiertagsgesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Er wies darauf hin, dass das Feiertagsgesetz nur die Spitze des Eisbergs darstelle, an dem der Öffentlichkeit deutlich gemacht werden könne, welche religiösen Normen im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch immer die Gesetzeslage prägen.
Da sich der Angeklagte freimütig schuldig bekannte und den Vorsatz seiner Tat betonte, hatte Richterin Bürschen kaum eine andere Möglichkeit, als ihn zu verurteilen. Wobei sie die Strafe auf ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro abmilderte.
Martin Budich und die Initiative "Religionsfrei im Revier" freuen sich über das Urteil. Denn nun besteht die Möglichkeit, nach Ausschöpfung des Instanzenzuges bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, um dort beurteilen zu lassen, inwieweit das Feiertagsgesetz zeitgemäß und grundgesetzkonform ist. Wie schnell das Verfahren dort landet, entscheidet sich in den nächsten Wochen. Zunächst muss vom zuständigen Oberlandesgericht über einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde entschieden werden. Wird er angenommen, beschäftigt sich erst das OLG mit dem Fall, wird er abgelehnt, ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht direkt eröffnet.
In Vorfreude auf die erhoffte Verurteilung hatte die Iniative "Religionsfrei im Revier" bereits am Morgen vor der Verhandlung im Eingangsbereich des Amtsgerichts Presse und Öffentlichkeit mit einer Aktion über die Bedeutung des Prozesses aufgeklärt. Zum Klang von "Always look on the bright side of life" in unzähligen Coverversionen wurden Interessierten neben Infomaterialien auch kleine gebackene Kreuze aus Milchteig angeboten. Streng limitiert, versteht sich: Jeder nur ein Kreuz!
Kommentare (9)
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Spalter!
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Wird für diese Aktion
Wird für diese Aktion irgendwo gesammelt? Geld oder Unterschriften... Bin gewillt mich zu beteiligen ;D
Vielen Dank für das
Vielen Dank für das juristische Engagement! Das sollte öfter passieren. Es ist so wertvoll. Vielleicht schaffen wir es in die großen Medien.
Die Justiz kann bald
Die Justiz kann bald einpacken und macht sich selbst lächerlich. Ein Film ohne Brutalitäten stört das Feiertagsgesetz, aber im INTERNET, im FERNSEHEN oder anderen öffentlich zugängigen Medien können ungestraft alle Filme angesehen werden.
Was für eine Gaga-Welt!
Die Justiz ist unabhängig und
Die Justiz ist unabhängig und muss nach dem geschriebenen Wortlaut des Gesetzes urteilen, insofern war das Ergebnis zu erwarten. Eine Unterscheidung nach gut und böse steht ihr nicht zu. Jetzt muss das Thema vors BVerfG, parallel kann sich der Landtag darum kümmern.
Bei aller Liebe zur
Bei aller Liebe zur Religionsfreiheit, die Justiz hat genau das getan, was sie tun muss. Das macht sie nicht laecherlich. Das Gesetz ist laecherlich (zumindest in meinen Augen), aber genau daran wird ja gekaempft.
Eine Steinigung und
Eine Steinigung und Kreuzigungen stellen keine Gewalt dar????? Wer hat blos solch eine Einstellung? Haben sie zuviele Ballerspiele gespielt und dabei jeden Bezug für Gewalt verloren? Grundsätzlich bin ich aber auch dafür, dass Staat und Religion getrennt werden. Kirchenfürsten bekommen Geld vom Staat und das reichlich. Haben immer noch so viel Einfluss, das die C-Perteien mit ihren ach so christlichen Einstellungen jedes rütteln an schlechten Gesetzen oder überholten Verträgen verhindern!
Jehova!
Jehova!
Hahaha - ich lache mich
Hahaha - ich lache mich kaputt über diese Provinzposse!
Jeder Mensch kann den Film "Das Leben des Brian" käuflich erwerben und zu Hause im Kreise seiner Lieben oder mit renitenten Kirchengegnern ansehen, wann immer er will.
Wir sollten einen Deal aushandeln und zwar in aller Öffentlichkeit: Kirchen, Ihr dürft am Karfreitag uns Karsamstag Kirchensteuer einziehen, obwohl der Herr Jesus da tot ist, und wir können im Gegenzug den Film gucken. Gut?