BERLIN. (hpd) Gestern fand vor dem Bochumer Amtsgerichts die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren gegen Martin Budich, Initiator der säkularen Gruppe "Religionsfrei im Revier", statt. Gegenstand des Verfahrens war die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag 2014. Die Stadt Bochum hatte Budich für die verbotene Filmaufführung mit einem Bußgeld von 300 Euro belegt.
Es dürfte in Deutschland wenige Prozesse geben, in denen Zeugen wahrheitsgemäß darüber aussagen müssen, ob sie am Tatort Damenbärte und Steine aus Papierknödeln gesehen haben.
Mit sichtlichem Vergnügen befragte der Verteidiger Rechtsanwalt Erich Eisel die beiden Angestellten des Ordnungsamtes, die aufgrund dienstlicher Anweisung der Filmvorführung im Sozialen Zentrum Bochum am Karfreitag 2014 als verdeckte Ermittler beigewohnt hatten. Die Aufführung des Films stellt nach Auffassung des Ordnungsamts der Stadt Bochum einen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW dar, das an den sogenannte stillen christlichen Feiertagen wie Karfreitag alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verbietet. Unter anderem ausdrücklich verboten ist die Vorführung von Filmen, die nicht als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind - wie “Das Leben des Brian”. Im Jahr 1980 wurde er von der FSK als nicht feiertagsgeeignet eingestuft.
Doch bei dem Bußgeldverfahren ging es nur vordergründig um die Verhandlung einer Ordnungswidrigkeit. Budich und sein Anwalt Eisel machten im überfüllten Verhandlungssaal keinen Hehl daraus, dass es ihnen bei diesem Verfahren darum geht, das Feiertagsgesetz selbst infrage zu stellen, das Eisel als “kleines Scharia-Gesetz” bezeichnete. Der Anwalt kämpfte mit harten Bandagen. Er stellte einen Antrag auf Befragung der NRW-Kultusministerin, um zu klären, ob die privatwirtschaftliche FSK überhaupt dazu befugt sei, die Feiertagstauglichkeit eines Films festzustellen. Und er stellte einen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens, durch den der Prozess ausgesetzt und an das Bundesverfassungsgericht verwiesen würde, um dort zu klären, inwieweit das Feiertagsgesetz mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der vom Grundgesetz zugesicherten Religions- und Versammlungsfreiheit vereinbar sei. Beide Anträge wurden von der Vorsitzenden, Richterin Bürschen, zurückgewiesen.
Der Angeklagte Budich unterstrich, dass man es mit der Aufführung des Films von Anfang an darauf angelegt habe, vor Gericht zu landen, um auf diese Weise die Möglichkeit zu haben, das Feiertagsgesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Er wies darauf hin, dass das Feiertagsgesetz nur die Spitze des Eisbergs darstelle, an dem der Öffentlichkeit deutlich gemacht werden könne, welche religiösen Normen im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch immer die Gesetzeslage prägen.
Da sich der Angeklagte freimütig schuldig bekannte und den Vorsatz seiner Tat betonte, hatte Richterin Bürschen kaum eine andere Möglichkeit, als ihn zu verurteilen. Wobei sie die Strafe auf ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro abmilderte.
Martin Budich und die Initiative "Religionsfrei im Revier" freuen sich über das Urteil. Denn nun besteht die Möglichkeit, nach Ausschöpfung des Instanzenzuges bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, um dort beurteilen zu lassen, inwieweit das Feiertagsgesetz zeitgemäß und grundgesetzkonform ist. Wie schnell das Verfahren dort landet, entscheidet sich in den nächsten Wochen. Zunächst muss vom zuständigen Oberlandesgericht über einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde entschieden werden. Wird er angenommen, beschäftigt sich erst das OLG mit dem Fall, wird er abgelehnt, ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht direkt eröffnet.
In Vorfreude auf die erhoffte Verurteilung hatte die Iniative "Religionsfrei im Revier" bereits am Morgen vor der Verhandlung im Eingangsbereich des Amtsgerichts Presse und Öffentlichkeit mit einer Aktion über die Bedeutung des Prozesses aufgeklärt. Zum Klang von "Always look on the bright side of life" in unzähligen Coverversionen wurden Interessierten neben Infomaterialien auch kleine gebackene Kreuze aus Milchteig angeboten. Streng limitiert, versteht sich: Jeder nur ein Kreuz!
9 Kommentare
Kommentare
Schmuel Cohn am Permanenter Link
Spalter!
Bino am Permanenter Link
Wird für diese Aktion irgendwo gesammelt? Geld oder Unterschriften... Bin gewillt mich zu beteiligen ;D
pavlovic am Permanenter Link
Vielen Dank für das juristische Engagement! Das sollte öfter passieren. Es ist so wertvoll. Vielleicht schaffen wir es in die großen Medien.
Wolfgang am Permanenter Link
Die Justiz kann bald einpacken und macht sich selbst lächerlich.
Was für eine Gaga-Welt!
Ralf Muschall am Permanenter Link
Die Justiz ist unabhängig und muss nach dem geschriebenen Wortlaut des Gesetzes urteilen, insofern war das Ergebnis zu erwarten. Eine Unterscheidung nach gut und böse steht ihr nicht zu.
unwesen am Permanenter Link
Bei aller Liebe zur Religionsfreiheit, die Justiz hat genau das getan, was sie tun muss. Das macht sie nicht laecherlich. Das Gesetz ist laecherlich (zumindest in meinen Augen), aber genau daran wird ja gekaempft.
Basse am Permanenter Link
Eine Steinigung und Kreuzigungen stellen keine Gewalt dar????? Wer hat blos solch eine Einstellung? Haben sie zuviele Ballerspiele gespielt und dabei jeden Bezug für Gewalt verloren?
Mathias Sohn de... am Permanenter Link
Jehova!
Sabine Jarnot am Permanenter Link
Hahaha - ich lache mich kaputt über diese Provinzposse!
Wir sollten einen Deal aushandeln und zwar in aller Öffentlichkeit: Kirchen, Ihr dürft am Karfreitag uns Karsamstag Kirchensteuer einziehen, obwohl der Herr Jesus da tot ist, und wir können im Gegenzug den Film gucken. Gut?