Sterbehilfe in Kanada

Kanada legalisiert ärztlich assistierten Suizid

BERLIN. (hpd) Nach mehrwöchigen Debatten legalisierte das kanadische Parlament am 17. Juni den ärztlich assistierten Suizid. Die kanadische Regierung hatte den Gesetzentwurf im April eingebracht, am vergangenen Freitag nahm er die letzte Hürde im Senat.

Um ärztlich assistierten Suizid in Anspruch nehmen zu können, müssen laut dem neuen kanadischen Gesetz folgende Kriterien erfüllt sein:

Der Suizidwillige muss geistig zurechnungsfähig und mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss eine schwere und unheilbare Krankheit oder Behinderung haben, die einen fortgeschrittenen und unumkehrbaren Zustand mit andauerndem und nicht ertragbarem Leid erreicht hat. Ferner muss der Suizidwillige berechtigt sein, das kanadische Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen. So soll der Zugang zum assistierten Suizid auf Kanadier und Menschen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis in Kanada beschränkt und 'Selbstmord-Tourismus' nach Kanada verhindert werden.

Kanada gehört nun zu den wenigen Ländern weltweit, in denen Ärzte kranken Menschen legal helfen dürfen zu sterben.