Kommentar zur Einführung eines Verhaltenskodexes zur Religionsausübung an der Universität Hamburg

Die Universität Hamburg hat ein Religionsproblem

Die Universität Hamburg hat sich als erste deutsche Hochschule einen religiösen Verhaltenskodex gegeben. Das ist eine Reaktion auf Übergriffe und versuchte Eingriffe von Muslimen in den universitären Alltag und die Freiheit von Forschung und Lehre.

Zu Beginn des Kodex heißt es über die Universität: "Sie ist eine säkulare, auf Pluralität in weltanschaulichen Fragen verpflichtete Institution, die den Methoden und Standards wissenschaftlicher Forschung und Lehre verpflichtet ist. Die Freiheit in Forschung und Lehre beinhaltet auch die Freiheit von wissenschaftsfremden Einflüssen auf ihre Methoden, sachlichen Standards und Personalentscheidungen." Dem kann man zustimmen, doch betrachten wir das, was diesen Sätzen folgt näher und aus konsequent säkularer Perspektive, ergeben sich eine Kritikpunkte.

Der Verhaltenskodex ist eine Reaktion auf Übergriffe und versuchte Eingriffe von Muslimen in den universitären Alltag und die Freiheit von Forschung und Lehre. Seit zehn Jahren gibt es an der Universität einen Raum der Stille, der allen Angehörigen der Universität offen steht. Hier führten Muslime eigenmächtig und offen Geschlechtertrennung ein. Studentinnen wurden aufgefordert, sich zu verschleiern. Die sanitären Anlagen wurden für rituelle Fußwaschungen benutzt. Prediger riefen in Fluren zum öffentlichen Gebet auf. Andere Muslime forderten, die Vorlesungszeiten nach den Gebetszeiten auszurichten.

Diese und andere "Einzelfälle" (Dieter Lenzen, Präsident der Universität) zeigen klar ein Problem an der Universität an.

Nur ist der religiöse Verhaltenskodex, der unter Leitung von Philosophieprofessorin Birgit Recki von insgesamt zehn Wissenschaftlern der Universität, unter anderem aus Islamwissenschaft, islamischer, jüdischer, katholischer und evangelischer Theologie oder auch Verfassungsrecht erarbeitet wurde, auch die richtige Antwort? Vor allem wenn der Verhaltenskodex fordert, vor allem mit Hinblick auf religiöse Feiertage und die religiöse Speisevorschriften, wo immer es "ohne Einschränkung des wissenschaftlichen Auftrags möglich ist, soll Rücksicht genommen werden."

Interessant ist hierbei vor allem ein Blick in die Fußnoten. So ist zu den religiösen Speisevorschriften dort vermerkt: "Es wäre wünschenswert, dass das Studierendenwerk so weit wie möglich den Vorschriften der verschiedenen Religionen entsprechende Speisen in das Angebot aufnähme." Die Mensen der Universität bieten bereits ein breites Angebot an Speisen an, darunter auch täglich vegetarische und vegane Mahlzeiten. Das kann man begrüßen oder auch nicht. Würden nun noch religiöse Speisevorschriften berücksichtigt, müssten noch eine Mahlzeit darunter sein, die halal ist, eine koschere und eine für die Christen. Dabei gibt es meist schon am Freitag Fisch und seien wir ehrlich, wie groß ist der Anteil von Christen, die noch die christlichen Speisegebote befolgen?

Die Buddhisten können wahrscheinlich bei den vegetarischen oder veganen Mahlzeiten bleiben. Für die Hindus müsste bei mindestens einer Mahlzeit auf Rindfleisch verzichtet werden. In der Fastenzeit gibt es nur Ramen, damit sich die Pastafaris nicht benachteiligt fühlen müssen. Und freitags gibt es Hot Dogs, um auch den Diskordianisten gerecht zu werden. Und ich habe hier bestimmt noch jemanden vergessen. Das mag polemisch formuliert sein, ist aber eigentlich nur konsequent.

Für bedenklich erachte ich auch die Fußnote acht, in der es heißt: "Die Universität ist im Rahmen ihrer Ressourcen bemüht, allen Religionen einen angemessenen Raum für die Gestaltung ihrer religiösen Ausdrucksformen zu geben (Raum der Stille, Ausweichangebote bei zwingenden Geboten der Religion, zu ergänzen gegebenenfalls durch Handreichungen mit Informationen über nahegelegene Cem-Häuser, Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel), solange und soweit der Auftrag der Universität und die gleiche Freiheit aller ihrer Mitglieder anerkannt wird." Warum sollte die Universität ihre Ressourcen einsetzen, um ihren Mitgliedern Raum für Privatvergnügen zu ermöglichen? Ich halte es schon für bedenklich, dass der AStA dies tut, aber der bekommt das Geld meines Wissens durch Zwangsabgaben der Studenten, nicht durch Steuermittel.

Unter Punkt 2 der Ausführungsbestimmungen heißt es: "Religiöse Feste finden nicht auf dem Gelände der Universität statt. Sie sind auf den 'Raum der Stille' zu beschränken. Der 'Raum der Stille' ist der angemessene Raum für die Gestaltung religiöser Ausdrucksformen. Seine Nutzungsordnung ist zu befolgen." (Hervorhebungen im Original).

Der "Raum der Stille" befindet sich zwar auch auf dem Gelände der Universität, aber sei's drum. Warum er überhaupt von der Universität zur Verfügung gestellt werden sollte, erschließt sich mir nicht. Wer nach religiöser Einkehr sucht, was an einer wissenschaftlichen Institution schon recht merkwürdig erscheint, dem stehen Kirche, Moschee und Co. in der Nähe zur Verfügung. Die Universität steht schließlich mitten in der Stadt. Außerdem besteht stets die Möglichkeit, sich als Gruppe zusammen zu schließen und privat Räumlichkeiten zu mieten. Allerdings stellt sich bei mir auch die Frage nach der Studierfähigkeit von Studenten, die von der Universität darüber unterrichtet werden müssen, wo sie einen Platz zum Beten finden können.

Der Verhaltenskodex formuliert Selbstverständlichkeiten – davon hat sich auch die Kommission nach eigener Aussage in ihrer Arbeit leiten lassen. Und dafür sollte es eigentlich keinen Verhaltenskodex brauchen. Vielmehr zeigt er klar auf, wie viel Raum sich der Islam bereits an der Universität erobert hat. Die Idee ist offenbar der Religion Grenzen an der Universität aufzuzeigen, doch letztlich bedeutet dieser Verhaltenskodex eine neue Form von Legitimation von Religionen an der Universität.

Der Verhaltenskodex ist nur die neueste Entwicklung der Einbindung und Legitimierung von Religion bzw. Religionsgemeinschaft in die Universität.

Die Hamburger Universität feiert in zwei Jahren ihr hundertjähriges Bestehen. Sie ist die erste demokratische Universitätsgründung auf deutschem Boden. Eine eigenständige evangelische Theologie gehörte nicht dazu. Sie wurde erst 1954 institutionalisiert; übrigens zusammen mit einem Institut für "Missionswissenschaft und ökumenische Beziehungen der Kirchen".

Angesichts abnehmender Studentenzahlen bestanden Ende der 90er Jahre Pläne, die Theologie der Universität Hamburg mit jener in Kiel zusammen zu legen, was das Aus für die Hamburger Theologie bedeutet hätte. Doch es kam anders. Die Theologie blieb an der Universität bestehen. Über die seit 2010 bestehende "Akademie der Weltreligionen" wurden auch Lehrstühle für islamische bzw. alevitische Theologie, sowie buddhistische und jüdische Theologie eingerichtet. Außerdem besteht im Fachbereich Philosophie ein Institut für jüdische Philosophie und Theologie. 2014 wurde zudem ein Institut für katholische Theologie eingerichtet. Es kam also in den vergangen gut fünfzehn Jahren zu einer steten Theologisierung der Universität.

Neben dieser von Kirchen, Religionsgemeinschaften und Politik vorangetriebenen Theologisierung auf Seiten der Lehre, versuchen Studenten für ihre Religion immer größeren Raum im universitären Alltag zu erlangen. Davon gibt dieser Verhaltenskodex beredte Auskunft.

Statt eines religiösen Verhaltenskodex wäre eine konsequente (Re-)Säkularisierung der Universität wünschenswert gewesen. Angefangen bei den seit 1928 bestehenden Universitätsgottesdiensten, über die Schließung des "Raums der Stille" und weitergeführt mit der Umwandlung sämtlicher theologischer Einrichtungen und Lehrstühle in religionswissenschaftliche Pendants.