Der Fingerabdruck sei ein "Zeichen des Teufels": Mit dieser Argumentation verweigerte eine Evangelikale die Abgabe ihrer Fingerabdrücke an ihren früheren Arbeitgeber und wurde dafür gefeuert. Nun kann sie sich über Arbeitslosengeld freuen, da ein Gericht ihr zum Teil Recht gab.
Bonnie Kaite war 2015 nach 14 Jahren beim Altoona Student Transportation entlassen worden, weil sie ihren Fingerabdruck nicht abgeben wollte. Ihr früherer Arbeitgeber forderte diesen für die Personalunterlagen ein. Kaite argumentierte, dass dies gegen ihre Religion sei. Sie selbst definiert sich als Evangelikal, ist aber keiner bestimmten religiösen Gruppe angehörig, sondern beruft sich auf die Glaubenslehren ihres Vaters, der sich auf die Offenbarung des Johannes in der Bibel beruft.
Kaite gab an, dass der Fingerabdruck gegen ihre Religion sei. Hätte sie diesen abgegeben, würde sie nicht in den Himmel kommen, "weil ich gebrandmarkt bin – mit dem Zeichen des Teufels", gab Richter Joseph M. Cosgrove als Aussage der Frau an.
Gläubige und Verschwörungstheoretiker beziehen sich oftmals auf das Buch der Offenbarung, speziell auf die Stelle 13,16-18. Zuerst war dies nur die Referenz zum "666". Aber seit geraumer Zeit wurde diese Textstelle verändert – unter anderem mit Fingerabdrücken.
Damit machte Cosgrove den Weg für Arbeitslosengeld frei. Dies war ihr nämlich von der pennsylvanischen Behörde verwehrt geblieben, da diese angab, dass Kaite ihre Kündigung aus minderen Gründen provoziert habe. Richter Cosgrove sah dies anders und gab dem Einsprich Kaites damit statt.
Richter Cosgrove verglich den Fall mit dem Zelebrieren religiöser Feiertage. Das Gericht von Pennsylvania hat nämlich bestimmt, dass das Urlaubnehmen aufgrund von religiöser Feiertage rechtmäßig sei.
Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde am 16.01.2018 in einer überarbeiteten Version noch einmal veröffentlicht.
13 Kommentare
Kommentare
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Ja, wenn es irgendwo anfängt, dann ist das meistens im Kopf.
Die USA sind auf einem guten Weg in einen Gottesstaat. Es wird sicherlich nicht mehr lange dauern, bis der Einbruch deutlich wird.
Wolfgang am Permanenter Link
Wir schreiben das Jahr 2018! Net mögggllliiiiccchhhhh.
Martin Mair am Permanenter Link
Fingerabdruck würde ich auch so nicht hergeben! Einfach unglaublich, was sich die Unternehmer leisten können!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Wie jetzt - eine Textstelle wurde durch Fingerabdrücke verändert? Ich muss gestehen, so richtig klar ist mir diese ganze Geschichte nicht.
Resnikschek Karin am Permanenter Link
Ein Rechtsstaat sollte die Berufung auf einzelne Bibelstellen einfach nicht zulassen. "Religion first" ist genauso falsch wie "Amerika first"! Karin Resnikschek
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Die arme Frau! Sie darf kein Glas anfassen, keine Fensterscheibe, keine Vase, nichts mit einer glatten festen Oberfläche. Überall würde sie ihre Teufelszeichen hinterlassen und niemals - wirklich niemals!
Sollte sie wider Erwarten dort doch ankommen (weil der Teufel ihr half, die Millionen hinterlassener Fingerabdrücke wegzuwischen), dann kann sie sich nie am erbaulichen Spielen der Harfe erfreuen, nie den Ambrosiakelch anfassen, nie die Mannaschale, sich nie an all den glatten Köstlichkeiten des Himmels ergötzen, pardon- ergotten. Bis in alle Ewigkeit. Amen!
Norbert Schönecker am Permanenter Link
Komische Auslegung dieser evangelikalen Christin.
In Off 13, 16 ist auch nur von der rechten Hand (und der Stirn) die Rede. Wäre dann nicht ein Fingerabdruck der linken Finger möglich gewesen?
Andererseits halte ich auch einen Fingerabdruck für die Personalunterlagen für eine weite Grenzüberschreitung des Arbeitgebers, selbst wenn in diesem Fall die Fingerabdrücke vom Staat gefordert wurden. Meine Sympathie hat das wirklich nicht.
Mein Fazit: Das Argument der evangelikalen Christin ist zwar schräg, aber ich gönne ihr den Erfolg und dem Arbeitgeber den Misserfolg.
Dieter Bauer am Permanenter Link
Es ist erstaunlich, welchem unsinnigen und längst widerlegtem Fantastengewäsch selbst die amerikanische Justiz ihre Referenz erweist.
Es erhebt sich die Frage nach juristischer Unbefangenheit, die in vorliegendem Fall angezweifelt werden kann.
"Amerika first"?
Unechter Pole am Permanenter Link
Ich frage mich, was dadran absurder ist: der Inhalt des Geschichte über die "Zeichen des Teufels" oder dass man wohl keine anderen Möglichkeiten hat, sich vor der allgegenwärtigen Verletzung der Privatsphäre
Matthias Krause am Permanenter Link
Bitte prüfen, ob das so richtig ist. (Es handelt sich wohl um diese Entscheidung: http://www.pacourts.us/assets/opinions/Commonwealth/out/851CD16_11-29-17.pdf?cb=1)
Dem Dokument zufolge gewann die Klägerin offenbar nicht gegen ihren Arbeitgeber, sondern gegen die Behörde, die ihr Arbeitslosengeld verweigert hatte. Die Frage war offenbar nicht, ob die Entlassung rechtens war, sondern ob jemandem Arbeitslosengeld verweigert werden darf, wenn er oder sie wegen ihrer religiösen Überzeugung (und hier: der daraus folgenden Weigerung, Fingerabdrücke abzugeben) gekündigt werden.
Ulf am Permanenter Link
Das eigentliche Problem und das kommt mir hier deutlich zu kurz, ist doch, dass ein Arbeitgeber( ! )zu erkennungsdienstlichen Mitteln greift, gegenüber unbescholtenen Mitarbeitern.
Traurige Grüße
MartinT am Permanenter Link
Den muß ich mir merken, für die nächste einreise in die USA. Mal schaun was Immigrations und Zoll dazu sagt...
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Schon bemerkt? Die USA und der Iran nähern sich immer mehr an. Ist das nicht toll?