US-Gericht: Fingerabdrücke sind "Zeichen des Teufels"

Der Fingerabdruck sei ein "Zeichen des Teufels": Mit dieser Argumentation verweigerte eine Evangelikale die Abgabe ihrer Fingerabdrücke an ihren früheren Arbeitgeber und wurde dafür gefeuert. Nun kann sie sich über Arbeitslosengeld freuen, da ein Gericht ihr zum Teil Recht gab.

Bonnie Kaite war 2015 nach 14 Jahren beim Altoona Student Transportation entlassen worden, weil sie ihren Fingerabdruck nicht abgeben wollte. Ihr früherer Arbeitgeber forderte diesen für die Personalunterlagen ein. Kaite argumentierte, dass dies gegen ihre Religion sei. Sie selbst definiert sich als Evangelikal, ist aber keiner bestimmten religiösen Gruppe angehörig, sondern beruft sich auf die Glaubenslehren ihres Vaters, der sich auf die Offenbarung des Johannes in der Bibel beruft.

Kaite gab an, dass der Fingerabdruck gegen ihre Religion sei. Hätte sie diesen abgegeben, würde sie nicht in den Himmel kommen, "weil ich gebrandmarkt bin – mit dem Zeichen des Teufels", gab Richter Joseph M. Cosgrove als Aussage der Frau an.

Gläubige und Verschwörungstheoretiker beziehen sich oftmals auf das Buch der Offenbarung, speziell auf die Stelle 13,16-18. Zuerst war dies nur die Referenz zum "666". Aber seit geraumer Zeit wurde diese Textstelle verändert – unter anderem mit Fingerabdrücken.

Damit machte Cosgrove den Weg für Arbeitslosengeld frei. Dies war ihr nämlich von der pennsylvanischen Behörde verwehrt geblieben, da diese angab, dass Kaite ihre Kündigung aus minderen Gründen provoziert habe. Richter Cosgrove sah dies anders und gab dem Einsprich Kaites damit statt.

Richter Cosgrove verglich den Fall mit dem Zelebrieren religiöser Feiertage. Das Gericht von Pennsylvania hat nämlich bestimmt, dass das Urlaubnehmen aufgrund von religiöser Feiertage rechtmäßig sei.

Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde am 16.01.2018 in einer überarbeiteten Version noch einmal veröffentlicht.