Unverhältnismäßiger Eingriff in persönliche Freiheitsrechte

Vorgesehene Dienstpflicht in der Kritik

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e. V. (IBKA) kritisiert die Überlegungen der Bundesregierung, die Wehrpflicht bzw. einen Ersatzdienst wieder einzuführen.

Nachdem die CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer eine Diskussion über eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen anregte, wird das Thema in Politik und Medien wieder diskutiert. Kramp-Karrenbauer schlug vor, dass junge Männer und Frauen ab 18 Jahren künftig wieder zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden können.

Dem widerspricht der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e. V. (IBKA) vehement. "Eine Dienstpflicht stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in persönliche Freiheitsrechte dar und ist daher grundsätzlich abzulehnen", sagte dazu der IBKA-Vorsitzende René Hartmann. Aus Sicht des IBKA gäbe es weder für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht noch für einen sozialen Pflichtdienst eine Rechtfertigung.

Bereits im Jahr 1978 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: "Die von der Verfassung geforderte militärische Landesverteidigung kann auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht, aber – sofern ihre Funktionsfähigkeit gewährleistet bleibt – verfassungsrechtlich unbedenklich beispielsweise auch durch eine Freiwilligenarmee sichergestellt werden."

In einer Erklärung weist der IBKA darauf hin, dass die Kosten sozialer Versorgung nicht per Zwangsdienst auf eine bestimmte Altersgruppe abgewälzt werden dürften. Aus gutem Grund verböten sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention einen solchen allgemeinen Zwangsdienst.

Die Einberufung zum Grundwehrdienst wurde im März 2011 ausgesetzt, nachdem der Deutsche Bundestag das Wehrpflichtgesetz abgeändert hat. Der Bundesrat stimmte dem am 15. April 2011 zu. Seither besteht eine Pflicht zum Wehrdienst nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall.