Container-Urteil gegen Studentinnen

Lebensmittel aus dem Müll retten verboten

Als "containern" wird das Sammeln noch verwendbarer Lebensmittel aus den Abfalltonnen von Lebensmittelmärkten bezeichnet. Obwohl strafbar, schlägt denen, die Lebensmittel vor der Entsorgung retten, große Sympathie entgegen. Jetzt hat die Verurteilung zweier Studentinnen in Oberbayern die Diskussion darüber, was mit unverkäuflichen Lebensmitteln geschehen soll, neu entfacht.

Seit 2011 der Film "Taste the Waste" aufgezeigt hat, wie viele noch essbare Lebensmittel wie Müll vernichtet werden, weil sie zu Beispiel nicht strengen optischen Ansprüchen entsprechen, weil sie überproduziert werden, um der Kundschaft stets die Auswahl voller Supermarkt-Regale zu bieten oder einfach nur der Platz für neue Ware benötigt wird, hat sich der Blick vieler auf die Verschwendung von Lebensmitteln geschärft. Containern ist damit nicht mehr nur ein Begriff für eine kleine Gruppe, die sich gegen Verschwendung und Ausbeutung auflehnt oder schlicht auf kostenlose Mahlzeiten angewiesen ist. Mehr Menschen beschlossen, sich die Tonnen des Lebensmittelhandels anzusehen.

Die Bilder von containerten Produkten sind erschreckend. So finden sich in den Tonnen eines Marktes Netze mit Früchten, in denen nur eine Frucht verschimmelt ist, Brote, die am selben Tag ablaufen, Säfte, die einem neuen Produkt weichen müssen und Dosen, deren einziges Problem eine Delle im Blech ist.

In den Folgejahren des Filmes kam es daher zu verstärkter Aufmerksamkeit durch Marktleitung und Polizei sowie Verurteilungen wegen des Diebstahles von Müll. Die Welt berichtete im Jahre 2014 von drei Studierenden, bei denen die Polizei ganz genau hingesehen hatte, weil sie mit ungeschnittenem Brot, Joghurt und weiteren Lebensmitteln im Auto unterwegs waren.

Während die Tonnen der Märkte oftmals offen in frei zugänglichen Höfen stehen, sodass containernden Menschen kein Übersteigen von Zäunen oder Öffnen verschlossener Tonnen vorzuwerfen ist, liegt der Fall bei den bayerischen Studentinnen anders. Sie hatten sich laut Bayerischem Rundfunk Zutritt zu verriegeltem Müll verschafft, sodass sie nicht nur fremdes Eigentum gestohlen haben. Sie erhielten jeweils eine Geldstrafe von 225 Euro, die jedoch nicht zu zahlen ist, wenn sie in den nächsten Jahren straffrei bleiben. Zudem müssen sie acht Stunden bei der Tafel aushelfen.

Nun stellt sich die Frage nach einer Gesetzesänderung. Während einige Märkte nicht mehr verkäufliche Waren bereits jetzt zur freien Entnahme aufstellen oder mit Foodsharing zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass Nahrung überhaupt erst im Abfall landet, bedarf es bei anderen wohl einer neuen Gesetzgebung. Andere Länder machen es bereits vor. So müssen Supermärkte in Tschechien laut Tagesschau karitativen Einrichtungen die Lebensmittel anbieten. In Frankreich müssen größere Märkte einen Plan für unverkäufliche Lebensmittel haben. Dieser kann laut GEO allerdings auch in der Verwendung der Produkte als Tierfutter oder die Kompostierung bedeuten.