Die Dialektik von Islamismus und Diskriminierungsgetöse treibt im Wochentakt immer neue Blüten. Da verlangt eine Studierende, der Göttergatte solle sie auf Staatskosten beim Auslandssemester begleiten. Andere wiederum bestehen auf Räumlichkeiten für ihre fünf täglichen Gebete. Da muss zur Not das Kartenzimmer der Schule herhalten. Hier lässt sich die Illusion von Weltläufigkeit wenigstens als optische Täuschung aufrechterhalten. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich Stundenpläne und Freizeitangebote an den religiösen Vorschriften ausrichten sollen.
Es bestätigt sich in all diesen Fällen die alte Erkenntnis, dass gerade religiös übermotivierte Personen jedes Entgegenkommen nur zu weitergehenden Nachforderungen verführt.
Damenoberbekleidung: Endstation islamistischer Sehnsüchte
Mit Vorliebe macht sich der Streit um das rechte Maß religiöser Vollkommenheit an der Damenoberbekleidung fest. Mal geht es um köpflich betuchte Pädagoginnen in der Grundschule, mal um den Sehschlitz einer Verkäuferin. Jetzt ist zur Abwechslung eine rundum verpackte Studentin aus Kiel an der Reihe, die als wandelnder Vorhang die Segnungen der akademischen Lehre konsumieren und die Gerichtsbarkeit bis zum Anschlag beschäftigen will.
Die Christian-Albrechts-Universität hat es ähnlich wie schon vor Jahren die Universität Gießen tatsächlich über sich gebracht, die Vollverschleierung des Gesichts in ihren Lehrveranstaltungen zu verbieten. Um jedoch den Zorn Allahs und der glaubensfrohen deutschen Gerichtsbarkeit nicht über Gebühr zu beschwören, dürfen die Damen auf dem Campus auch weiterhin mit Burka, Niqab und ähnlich züchtigen Gewändern für die modische Freizügigkeit des in himmlische Ungnade gefallenen Karl Lagerfeld Buße tun.
Lernen ohne Durchblick?
Wahrlich: In Zeiten allfälliger Wehklagen über Diskriminierungen vom Klo bis zum Himmelbett gibt sich eine Deutsche Universität nicht länger mit einem bloßen Augenschlitz zufrieden, durch den die renitente Konvertitin von der Kieler Förde aus das Licht der Welt zu erkennen glaubt. Nein, die Richtlinie der Uni hält mutig und entschlossen fest, es brauche in Forschung und Lehre eine offene Kommunikation, die nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik beruhe.
Wie einfach und wie wahr zugleich: Studierende müssen ebenso wie SchülerInnen im Unterricht klar erkennbar sein, damit die Lehrkraft ihre Antworten eindeutig zuordnen können. Sonst schreibt noch der große Bruder inkognito die Klassen- und Seminararbeiten. Es geht ja wohl nicht an, dass sich Madame Christo durch Verhüllung einen logistischen Vorteil verschafft, wenn sie selbst wie durch eine verspiegelte Sonnenbrille unkenntlich bleibt, selbst aber alles genau beobachten kann. Soziale Kompetenz sieht anders aus; nehmen ist eben besser als geben.
Die CDU-Bildungsministerin des Landes verkündet schneidig, das Schulgesetz in Schleswig-Holstein entsprechend ändern zu wollen. Der grüne Koalitionspartner muss da wohl ganz tapfer sein. Bisher hält ihr Sprecher noch die Burka als Fahne der Antidiskriminierung wacker in die Höhe.
Angesichts des herausragenden Talents deutscher Gerichte, sich in religiös motivierten Auseinandersetzungen mit einer geradezu kaninchenhaften Fruchtbarkeit justiziell zu verewigen, geht auch der Kieler Fall zu Gericht. Da stehen schon allerlei Sponsoren und ihre multikulturell verschleierten Hofbeamten der politischen Korrektheit mit geöffneter Brieftasche und offenem Mund bereit.
Für die Fans von trockenem Brot: Anmerkungen zur Rechtslage
Das Tragen einer Vollverschleierung in der Öffentlichkeit wird nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich vom Schutzbereich der Religionsfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz erfasst. Ein komplettes Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum würde daher in Karlsruhe als unzulässiger Eingriff in die Religionsfreiheit der Burka-Modells verworfen. Das Grundgesetz verlangt nur gleichwertige Grundrechte, um der Religionsfreiheit Grenzen zu setzen; das nennt man Konkordanz (hat übrigens gleiche Wortgeschichte wie "Konkordat"). Eine lediglich einfachgesetzliche Regelung für ein generelles Verhüllungsverbot käme daher mit Artikel 4 Grundgesetz in Konflikt. Die Religionsfreiheit kennt keinen Gesetzesvorbehalt.
Anders stellt sich aber die Zulässigkeit der Beschränkung während der Lehrveranstaltungen oder in Prüfungen dar. Nicht nur die Religionsfreiheit ist grundrechtlich stark geschützt, auch die Freiheit von Forschung und Lehre hat einen ähnlichen Verfassungsrang. Sie kann nur durch andere Grundrechte und Verfassungsgüter eingeschränkt werden. Insofern ist ein Dozent, dem zugemutet wird, seine Studierenden nicht mehr erkennen zu können, auch in seinen Rechten verletzt. Er muss – ein wesentlicher Bestandteil der akademischen Lehre – erkennen können, ob seine Ausführungen verstanden wurden. Spricht er aber gegen Textilwände, geht ein zentrales Element der didaktischen Kommunikation verloren. Allerdings ist diese Freiheit der Lehre ein Privileg der Universitäten. Der Pauker am örtlichen Gymnasium kann sich nicht auf die Lehrfreiheit des Grundgesetzes berufen. Aber auch er sollte wissen, mit wem er spricht oder ob seine goldenen Worte eher den Tiefschlaf befördern.
Bei der Verfassungsmäßigkeit einer Beschränkung der Vollverschleierung in Universitäten stellt sich auch die Frage der Chancengleichheit der Studierenden untereinander. Während sich die einen – etwa bei der Feststellung von Anwesenheitspflichten oder bei Klausuren – "vertreten lassen" können, haben Zuchtlose ohne religiöses Brimborium keine Chance zum Abtauchen. Ob hingegen auch multikulturell so unerhebliche Fragen wie die Grundregeln des menschlichen Miteinanders und der wechselseitigen Erkennbarkeit, Verfassungsrang beanspruchen können, mag hier dahingestellt bleiben. Wem es nur darum geht, das eigene religiöse Ego auszuleben, ist soziale Kompetenz, menschliches Miteinander und wechselseitiger Respekt ohnehin fremd.
Kiel ahoi: Der Kurs stimmt
Die Entscheidung der Universität, der Studentin das Tragen eines Gesichtsschleiers in einer Lehrveranstaltung zu verbieten, ist in jedem Fall richtig, als konkrete Maßnahme und als Signal. Richtig ist auch die genannte Ankündigung von Bildungsministerin Karin Prien (CDU), die Vollverschleierung künftig auch aus den Schulen zu verbannen. Anders als beim Reformationstag als gesetzlicher Feiertag gibt es hier einen gelungenen Nordverbund. In Niedersachsen gilt das Verbot der Vollverschleierung bereits seit 2017. Leider hat sich damals die Humanistische Union (HU) gegen die Änderung des Schulgesetzes gestellt. Den Autor hat dieser Abschied vom säkularen Handeln seinerzeit dazu bewogen, den Beirat der HU nach über 20 Jahren zu verlassen.
Ein wichtiges Argument für den Erlass gesetzlicher Regelungen ist auch, die Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Ganzkopfverhüllung nicht den einzelnen Schulen zu überlassen. Aber auch einzelne Landesregelungen greifen zu kurz. Es braucht einen gemeinsamen Beschluss aller 16 Kultusminister. Ansonsten müsste die Entscheidung den 40.000 Schulen vor Ort getroffen werden; eine wenig erstrebenswerte Aussicht.
Skeptisch zu sehen sind hingegen Bemühungen, im gesamten öffentlichen Bereich die Verhüllung Erwachsener zu verbieten. Die Erfahrungen in anderen Ländern stimmen nicht zuversichtlich. Der Nachweis eines äußeren Zwangs bei der Verkleidung ist zudem kaum zu erbringen.
Neben den genannten verfassungsrechtlichen Problemen sind Szenen wie das öffentliche Auswickeln einer französischen Burka-Dame am Strand von Nizza durch die Polizei schlicht abstoßend. Säkularität kann man nicht verordnen, sondern nur Schritt für Schritt voranbringen. Wollen wir wirklich in einem Staat leben, der vorschreibt, was wir anziehen dürfen und was nicht?
30 Kommentare
Kommentare
Wolfgang Schaefer am Permanenter Link
Man nennt es einfach Religion und schon sind alle aus dem Schneider und alle müssen sich dem beugen. Vernagelte Religionen, Burka oder Kreuz, was alle vereint, es ist ein Kreuz.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"... aus dem Schneider" - nicht eher 'im' oder 'beim' Schneider? ;-)
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Nein in einem Staat der vorschreibt was ich anziehen darf oder nicht möchte ich nicht leben. Aber ein Gesetz, welches die Vollverschleierung im öffentlichen Raum verbietet ist
verbirgt und in Zeiten ständiger Selbstmordattentäter wäre dies ein Sicherheitsrelevantes
Mittel um die Möglichkeiten von Attentaten zu verringern.
Hat schon einmal jemand diesen Aspekt in Erwägung gezogen.
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Es geht nicht so sehr um Vorschriften. Die sind immer nur eine Notlösung. Warum sollte man Menschen vorschreiben, wie sie sich zu kleiden haben?
Was ein Staat aber sollte, ist ein klares Benennen der Gründe, warum sich jemand so oder so kleidet. Wenn jemand in SS-Uniform öffentlich auftritt, mag man einen geschmacklosen Scherz vermuten; man könnte dahinter aber auch eine verfassungsfeindliche Gesinnung sehen. Daher ist das Tragen einer solchen Uniform aus gutem Grund verboten - selbst wenn sie der Erheiterung auf niedrigstem Niveau dienen sollte.
Die Vollverschleierung mag in Einzelfällen im religiösen Wahn der Trägerin begründet sein. Doch die weitaus meisten Fälle dienen ausschließlich der Provokation. "Wir" regen uns darüber auf, beschäftigen Gerichte, schreiben Zeitungs- oder hpd-Berichte, äußern uns genervt beim Anblick der Verhüllten.
Das ist ganz nach dem Geschmack der polit-islamischen Strippenzieher, die Hass zwischen ihrer Community und der übrigen Gesellschaft schüren wollen. Je mehr Provokation, je mehr Aufregung desto besser für's Separationsgeschäft, für die soziale Desintegration der muslimisch konditionierten Mitbürger.
Eine Möglichkeit des Umgangs mit dieser Problematik wäre, die islamischen Bekleidungsvorschriften (die in Wahrheit gar nicht in der Form, wie es die Vollverschleierung suggeriert, existieren) als das zu bezeichnen, was sie - neben ihrer Funktion als Provokationsmittel - sind, nämlich ein Missbrauch des Art. 4 GG, da sie gleichzeitig gegen Art. 3 GG verstoßen.
Art. 3 GG regelt die Gleichstellung von Mann und Frau, der "Geist" der islamischen Bekleidungsverschriften verhindert diese jedoch, da die Vollverschleierung als Mittel zur Geschlechterapartheit genutzt wird. Frauen werden dadurch Männern unterstellt; sie sind in einer Weise abhängig von ihrer männlichen Verwandtschaft, wie dies die biodeutsche Frau seit Jahrzehnten nicht mehr ist.
Damit symbolisiert diese Bekleidung den politischen Islam, der das GG ignoriert und sich deswegen - aus meiner Sicht - nicht auf genau dieses GG mit Art. 4 berufen kann. Speziell Absatz 2 des Art. 3 ist hier überdeutlich: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Wenn wir feststellen, dass die islamischen Bekleidungsvorschriften, die nur Frauen benachteiligen/betreffen, der Geschlechterapartheit und damit der Benachteiligung von Frauen dient - egal, ob sich Frauen diesem Diktat freiwillig unterwerfen -, dann muss der Staat die bestehenden Nachteile beseitigen.
So wie niemand mit einer SS-Uniform Werbung für eine verfassungsfeindliche Gesinnung machen darf (egal ob Scherz oder ernstgemeint), sollte keine Frau (ob freiwillig oder erzwungenermaßen) als laufende Litfaßsäule Werbung für den politischen, grundgesetzwidrigen Islam machen dürfen...
Ursula Hollwedel am Permanenter Link
Vollkommen richtig!
Gegen Kopftuch, Burka etc. als Fahnen des politischen Islams wettert "Emma" übrigens schon seit Jahrzehnten.
Gilt (oder galt nicht früher) bei Demos ein Vermummungsverbot oder habe ich das falsch in Erinnerung? Bei der Tankstelle in unserem Ort wird am Eingang zum Kassenhäuschen darauf hingewiesen, dass Motorradfahrer ihre Helme und Sturmhauben abzunehmen haben.
Marianne Mauch am Permanenter Link
Danke für den Artikel und diese beiden Kommentare - perfekt auf den Punkt gebracht!
Ulf Dunkel am Permanenter Link
Wo genau hat eigentlich die aus meiner Sicht rein sexistische Verhüllung islamistischer Frauen ihren religiösen Bezug, so dass man meint, sich auf Religionsfreiheit im Sinne von Art.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Islampelle" werde ich übernehmen.
Rene Goeckel am Permanenter Link
Tatsache ist, ich habe die U-bahn gewechselt, als zwei in Burka bekleidete Personen den Zug bestiegen.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Um garnicht erst in mit solchen Situationen konfrontiert zu werden fahre ich nicht mit der U-Bahn, sondern benutze meinen bestens ausgestatteten SUV.
Heinz König am Permanenter Link
Und an Umwelt denkt natürlich keiner. Bravo!
Jürgen Roth am Permanenter Link
Ich hoffe aber doch, dass Sie noch rechtzeitig da angekommen sind, wo sie vor dem Burka-Schreck hinfahren wollten.
Günter Rack am Permanenter Link
Das bedeutet aber, denen das Feld zu überlassen. Und das wollen wir doch alle nicht.
Bernd Kockrick am Permanenter Link
Inhaltlich gut, aber warum muss der Verfasser mit seinen albernen Sprachspielereien das Verständnis d es Gesagten so erschweren?
ottokar am Permanenter Link
ich habe beim Lesen genau dasselbe gedacht.
Danke für Ihren Kommentar
Jürgen Roth am Permanenter Link
haben Sie Nachsicht und üben Sie Barmherzigkeit mit mir. Ich kann die religiöse Maskarade nur mit einem guten Schuss Humor ertragen.
Andrea Pirstinger am Permanenter Link
"Ich kann die religiöse Maskerade nur mit einem guten Schuss Humor ertragen."
Geht mir auch so.
Wie kommt's?
Der ursprünglich in mir vorhandene "Humor" hat sich im Laufe der Jahre/Jahrzehnte immer mehr in Ironie resp. (Steigerung) Satire entwickelt.
Roland Weber am Permanenter Link
Der Kommentar von Bernd ist sehr gut. Hakenkreuz, Hitlergruss und SS-Uniformen sind auch keine geschützten Galubensaussagen und Symbole.
Welch einfältiger Glaube, dass ein Stück Stoff (Kopftuch und mehr) oder Anhängsel (z.B. Kreuz) einen Bezug zu einer Gottheit herstellen oder verbessern könnten. Da war schon Nathan der Weise schlauer ... Die Wahrheit oder die Festigkeit eines Glaubens beweist sich nicht dadurch, inwieweit er andere provoziert oder diskrimiert.
Rüdiger Weida am Permanenter Link
Verhüllung?
Wie ich finde, ein völlig verniedlichender Ausdruck.
Textiler Missbrauch bringt die Sache viel konkreter auf den Punkt und lässt auch leichter erkennen, wie mit er Problematik umzugehen ist.
Kay Krause am Permanenter Link
Auch mir als langjährigem Motorradfahrer ist es (obwohl ich keiner Religion angehöre) nicht erlaubt, mit Integral-!)Helm und /oder Sturmhaube (Winterfahrer, Kälteschutz),öffentliche Gebäude, Geschäfte, Banken, Tankste
Aber warum nicht gleiche Rechte und gleiche Pflichten für ALLE in einem demokratischen, (säkularen?) Staat? Warum müssen sich Burka-Damen mit potenziellen Bankräubern auf eine Ebene begeben?Ganz ehrlich: begegne ich diesen Mumien direkt auf dem Gehweg, erwecken sie Angstgefühle in mir und ich wechsle die Straßenseite!
Es geht hier doch gar nicht darum, ob der Staat einigen Menschen Bekleidungs-Vorschriften verpassen will, sondern darum, wieweit Einwanderer, die hierher gekommen sind, um hier an unserem Leben teilzuhaben,bereit sind, sich hier den gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen!
Heinz König am Permanenter Link
Säkularer Staat? Hab ich was verpasst? Schön wärs ja...
Kay Krause am Permanenter Link
Dass offizielle Version und Realität nicht immer konform gehen, Herr König, das ist mir auch klar. Aber das Wunschdenken besteht doch?
A.S. am Permanenter Link
Das Problem unseres Staates ist doch, dass er (bzw. seine Exekutive) nicht willens ist, konsequent säkular zu sein. Hier wirkt in allzuvielen Köpfen noch die religiöse Konditionierung aus Kindestagen nach.
Mit dem Gottes-Bluff machen sich Priester Menschen untertan, verlangen Gehorsam und bringen ihre Gefolgsleute gegen die staatliche Ordnung in Stellung.
Religion und Demokratie sind nicht vereinbar. Bei Religion geht es immer um die Herrschaft der Priester. Priester-Herrschaft und Volks-Herrschaft sind nur vereinbar, wenn das komplette Volk den Priestern untertan und die Priester sich alle einig sind, und das ist dann im Ergebnis Priester-Herrschaft. Freiheit ade!
Es kann nur eins von beiden geben:
1. eine einzige Religion und Priester-Diktatur (wie im Iran oder in Saudi-Arabien) oder
2. Freiheit und Demokratie.
Ich bin für letzteres und darum ein sehr konsequenter Atheist. (Gruß an Herrn Jürgen Roth!)
Die Vereinbarkeit von Religion und freiheitlicher Demokratie ist eine Illusion, friedliches Multikulti unter freiheitlichen Bedingungen ist ein Illusion. Scheinbar friedliches Multikulti gibt und gab es immer nur im Rahmen einer starken Diktatur.
Elisabeth Brunner am Permanenter Link
Zana Ramadani hat das in einem anderen Kontext mal sehr schön gesagt: Die islamische Kopfbedeckung unterstellt quasi jedem Mann ein ungezügeltes Sexmonster zu sein, das beim Anblick eines unverhüllten Frauenkopfes nic
Dieter Bauer am Permanenter Link
So lange unsere Politiker der Ansicht sind, dass der Islam zu Deutschland gehört, dass Religionen politikbestimmend sind, so lange dürfen sie sich niemals auf das GG berufen, das sie fortwährend missachten.
Kay Krause am Permanenter Link
Aus all diesen Artikeln und Kommentaren der vergangenen Monate im hpd kann ich nur schließen, dass der Islam (zumindest in seiner hier von diversen Islamisten ausgeprägten Form), eben doch nicht zu Deutschland gehört,
Unter Umgehung der Menschenrechte (für Herrn Spahn sicherlich kein Problem), könnten wir die Muslime, die nicht bereit sind, sich hier friedfertig einzugliedern, notfalls in ihre Heimatländer zurückschicken. Was aber machen wir mit tausend Klerikern, die sich bei uns auf Staatskosten ein feines Leben machen? Rom wird sie mit Konkubine, Kind und Kegel nicht haben wollen?!
Wolfgang Schaefer am Permanenter Link
Aber der Atheismus gehört zu Deutschland! Irgendwelche Zweifel?
Wie schön!!
Jürgen Roth am Permanenter Link
Kritik an meinem Text: geschenkt! Ausgrenzen von Menschen mit religiösen Überzeugungen: Nein!
Kay Krause am Permanenter Link
Lieber Herr Roth! Es geht hier nicht um Kritik an Menschen mit religiösen Überzeugungen, sondern um die unsäglichen Ausuferungen und Mißbräuche der Religionen und der Religions-Benutzer!
Jürgen Roth am Permanenter Link
Lieber Herr Krause, wir sind uns einig in der Abneigung gegen Auswüchse von Religiosität.