Seit sechs Jahren führt die Initiative Religionsfrei im Revier am Karfreitag in Bochum den Film "Das Leben des Brian" vor. In diesem Jahr lädt sie zusätzlich zu einer öffentlichen Tanzveranstaltung ein. Beides ist laut dem Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen an Karfreitagen eigentlich streng verboten. Doch die Initiative erhielt von der Bezirksregierung Arnsberg eine Ausnahmegenehmigung.
In allen deutschen Bundsländern gelten jeweils eigene Feiertagsgesetze. Für einige hohe christliche Feiertage wie den Karfreitag sind dort extreme Stilleschutzregelungen vorgesehen. Unterhaltsame oder sportliche Veranstaltungen sind an dem Tag komplett verboten. Ebenso wie die öffentliche Aufführung von rund 700 Filmen, die keine FSK-Freigabe für die Aufführung an Feiertagen haben. Nicht-Gläubigen ist diese Feiertagsgesetzgebung ein Dorn im Auge, denn warum sollten sich Nicht-Christen einem Tag der Zwangstrauer um den Tod des christlichen Heilands unterwerfen? Eine Frage, die sich umso stärker stellt, da der Anteil der Konfessionsfreien in der Bevölkerung stetig steigt, während der der Christen stetig sinkt. Ganz zu schweigen davon, dass die Karfreitags-Trauernden selbst unter den Taufschein-Christen eine Minderheit darstellen.
Um diesen nicht mehr zeitgemäßen besonderen staatlichen Schutz christlicher Feiertage grundsätzlich auf den Prüfstand stellen zu lassen, verstieß die Initiative Religionsfrei im Revier mit der Aufführung des an Feiertagen verbotenen Films "Das Leben des Brian" bewusst gegen das Feiertagsgesetz von NRW. Für die Filmaufführung am Karfreitag 2014 wurde gegen Martin Budich als "Brian-Verantwortlichem" der Initiative Religionsfrei im Revier von der Stadt Bochum ein Bußgeld verhängt. Das Verfahren schaffte es – wie von den Religionsfreien beabsichtigt – zum Bundesverfassungsgericht. Doch statt das Feiertagsgesetz auf seine Zeitgemäßheit zu überprüfen, lehnte das Bundesverfassungsgericht im November 2017 eine Entscheidung mit der Begründung ab, dass die Initiative erst einen Ausnahmeantrag durch sämtliche Instanzen hätte einklagen müssen, um Verfassungsbeschwerde einreichen zu können.
Seitdem hofft die Initiative Religionsfrei im Revier auf die Verweigerung einer Ausnahmegenehmigung für ihr jährliches Event, um erneut den Rechtsweg beschreiten zu können und die Möglichkeit zu haben, die Feiertagsgesetzgebung erneut grundsätzlich vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Doch im letzten Jahr wurde die Ausnahmegenehmigung ebenso gewährt wie in diesem Jahr. Und das, obwohl die Bochumer ihr gesetzlich verbotenes Event in diesem Jahr um ein weiteres Karfreitags-No-Go erweitert haben: Eine Tanzveranstaltung.
"Damit sind die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes faktisch von der Bezirksregierung als bedeutungslos erklärt worden", heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative Religionsfrei im Revier. "Bisher galt das Tanzverbot am Karfreitag als unantastbar. Dass die Bezirksregierung nach der Genehmigung der Vorführung eines verbotenen Films im letzten Jahr jetzt auch das Tanzen erlaubt hat, ist für Religionsfrei im Revier ein schöner Erfolg, der am Karfreitag gebührend gefeiert wird. Das Ziel bleibt aber weiterhin, das Feiertagsgesetz vom obersten Gericht als verfassungswidrig eingestuft zu bekommen. Vielleicht müssen wir im nächsten Jahr die Veranstaltung in einem anderen Regierungsbezirk durchführen, um ein Verbot zu erzwingen, das uns den Weg nach Karlsruhe frei macht", so Religionsfrei im Revier.
Ob nun Erfolg oder kurzfristiger Rückschlag auf dem langen Weg zur Abschaffung des Feiertagsgesetzes: Religionsfreie sollten sich keinesfalls davon abhalten lassen, am Karfreitag der Bochumer Brian-Tradition zu folgen und gemeinsam mit Gleichgesinnten zu tanzen und den Film "Das Leben des Brian" anzuschauen, der in diesem Jahr übrigens sein vierzigstes Jubiläum feiert.
Die Veranstaltung findet am Karfreitag ab 18 Uhr (Einlass) in der RIFF-Halle im Bermudadreieck in Bochum statt:
18:30 Uhr: Antiklerikale Videos
19:30 Uhr: Das Leben des Brian
21:00 Uhr: Das Wort zum Karfreitag
21:05 Uhr: Tanz gegen das Feiertagsgesetz
23:00 Uhr: Auf Wiedersehen 2020
3 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Der größte Feind der Christen, das sind die Atheisten
Das Christenhirn total verpeilt
dem Klerus immer brav nacheilt
alles tut was Ihm befohlen
ohne andre Meinung einzuholen
sonst gibts´ dafür nur schlechte Noten
so würden diese, ich muss es nennen
Atheisten am liebsten noch verbrennen
so kann man mit dem Geisterglauben
den Menschen den Verstand ganz rauben
drum rat ich allen denkt mal nach
das bewahrt vor Ungemach
G.B.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Schönes Hasenfest mit Lattenjupp!
Stefan Dewald am Permanenter Link
Wenn es ja nur um die rhythmischen Körperbewegungen ginge. Aber die Verbotsliste legt den Gedanken an einen Trauerzwang nahe: http://lachsdressur.de/trauerzwang/