Internationaler Gedenktag für die Opfer der Wachtturm-Organisation

Aufklärung auf dem Alexanderplatz

Am vergangenen Freitag, dem 26.07.2019, wurde weltweit anlässlich des "Internationalen Gedenktages für die Opfer der Wachtturm-Organisation" auf Grund- und Menschenrechtsverletzungen bei den Zeugen Jehovas aufmerksam gemacht. So auch im Zentrum Berlins.

Auf dem schattenlosen Vorplatz des Berliner Fernsehturms stand am vergangenen Freitag ein weithin leuchtendes Partyzelt. Allerdings wurde dort nicht gefeiert, sondern aufgeklärt. Etliche Aussteiger aus der Sekte "Zeugen Jehovas" berichteten über ihre eigenen Erfahrungen. Sie sprachen davon, dass es innerhalb der Zeugen Jehovas vorgeschrieben sei, getaufte Mitglieder, welche die Gemeinschaft verlassen oder ausgeschlossen werden, zu ächten. Das betrifft auch engste Familienmitglieder wie Eltern, Geschwister und eigene Kinder.

Über solch eine Situation berichtete auch ein Aussteiger, deren Eltern noch immer in der Sekte sind und die die Versuche des Sohnes, mit ihnen über die Abwendung von der Sekte zu reden, einfach ignorieren. Man säße sich gegenüber und habe das Gefühl, dass die Eltern es schaffen würden, die Dinge einfach nicht zu hören, die er ihnen sage. "Sie sind völlig unfähig, mich zu verstehen oder über ihren Tellerrand hinaus zu sehen. Sie ignorieren jede Kritik."

Es gab viele Fragen an die Aussteiger, Foto: © Frank Nicolai
Es gab viele Fragen an die Aussteiger, Foto: © Frank Nicolai

Immerhin: Er hat noch Kontakt zu seinen Eltern. Denn das ist von der Sekte nicht gewünscht. Jeder Umgang mit Aussteigern soll vermieden werden, sie sollen nicht einmal mehr gegrüßt werden. Da das das engste soziale Umfeld der Betroffenen betrifft, erleben viele von ihnen schwere psychische Krisen, manche begehen Verzweiflungssuizid.

Die religiösen Normen fördern Formen von Gewalt

Wenn hierzulande von einer Paralleljustiz die Rede ist, wird häufig eine andere Religion gemeint, Doch auch die Zeugen Jehovas haben eine eigene Gerichtsbarkeit, welche sich (auch) bei sexueller Gewalt an Kindern zuständig sieht. Es gilt hier die sogenannte Zwei-Zeugen-Regel. Gibt es keinen zweiten Zeugen für ein Verbrechen, was gerade bei einem Sexualdelikt meist der Fall ist, wird die Sache in Jehovas Hände gelegt. Opfer haben dann zu schweigen. Falls der mutmaßliche Täter zur gleichen Versammlung (Gemeinde) gehört, muss das Opfer weiterhin mit dem Täter zweimal wöchentlich die Versammlung besuchen. 

Die Opfer sind doppelt gestraft: Sie wurden Opfer und sollten sie sich wehren, werden sie aus der Sekte verstoßen – mit den oben genannten Folgen.

Das Blutverbot

Zum Allgemeinwissen gehört, dass die Zeugen Jehovas jegliche Bluttransfusion ablehnen. Hinter diesem häufig mit Kopfschütteln abgetanen Irrsinn steht allerdings eine unglaublich gefährliche Ideologie: Zeugen Jehovas dürfen auch dann keine Bluttransfusionen akzeptieren, wenn diese lebensrettend wäre. Bei Erwachsenen mag man das noch als zwar unverständlichen, aber zu tolerierenden Spleen halten. Doch dieses irrsinnige Gebot gilt auch für Kinder! Deshalb regeln viele Staaten lebensrettende Maßnahmen für Kinder gesetzlich.

Erwachsene Zeugen Jehovas hingegen können das Blutverbot nicht umgehen: Willigt eine betroffene Person in eine Transfusion ein, gilt sie als freiwillig ausgetreten. Kann sie nicht genügend Reue beweisen, bleibt sie ausgeschlossen und wird geächtet. Einem Erkrankten, der eine lebensrettende Transfusion erhalten soll, bleibt so nur die Wahl zwischen sozialem Tod oder der Gefahr des physischen Todes.

Die Aufklärer am Alexanderplatz betonten: "Grundrechte gelten für alle, auch für Zeugen Jehovas, die austreten wollen! Kein Mensch soll wählen müssen zwischen seinem Glauben und seinen Liebsten, seiner psychischen und physischen Integrität oder seinem Leben."

Veranstalter der Aufklärungsveranstaltung in Berlin waren der JW Opfer Hilfe e. V. sowie der "Goldene Aluhut".