Iran

Todesurteil gegen Soheil Arabi aufgehoben!

BERLIN. (hpd) Nach aktuellen Informationen hat das Obersten Revolutionsgericht in Teheran das Todesurteil gegen den iranischen Fotografen und Blogger Soheil Arabi aufgehoben. Arabi war im Iran wegen "Beleidigung des islamischen Propheten" zum Tode verurteilt worden.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, begrüßte die Entscheidung des Obersten Revolutionsgerichts und nannte sie "einen ersten Schritt in die richtige Richtung."

Allerdings wies Strasser darauf hin, dass nach wie vor Soheil Arabi sowie zahlreiche weitere Journalisten und Blogger wegen friedlicher Meinungsäußerung in iranischen Gefängnissen einsitzen. "Viele von ihnen müssen mehrjährige Haftstrafen verbüßen, während zahlreiche weitere, erst kürzlich Inhaftierte noch auf ihr Gerichtsverfahren warten."

Auf dem Fall des Bloggers und Fotografen hatte unter anderem auch Amnesty International aufmerksam gemacht. Das Internationale Komitee gegen die Todesstrafe sowie der Zentralrat der Ex-Muslime unterstützen Soheil Arabis Frau. Mina Ahadi zeigte sich noch im Dezember sehr besorgt, dass das islamische Regime die Todesstrafe kurzfristig vollstrecken könnte.

Soheil Arabi wurde am 30. August 2014 vor der Abteilung 76 des Teheraner Strafgerichts wegen "Beleidigung des islamischen Propheten" (Sabbo al-Nabi) zum Tode verurteilt: drei der fünf RichterInnen sprachen sich für die Verhängung der Todesstrafe aus. Am 24. November bestätigte das iranische Oberste Gericht das Urteil. In einem anderen Verfahren wurde er am 3. September 2014 ebenfalls wegen seiner Facebook-Äußerungen vom Teheraner Revolutionsgericht wegen "Beleidigung des Religionsführers" und "Propaganda gegen das Regime" zu 3 Jahren Haft verurteilt.

Iran befindet sich im aktuellen Pressefreiheit-Index von Reporter ohne Grenzen auf Platz 173 von 180 Staaten. Im Mai 2015 sollen sich 16 Journalisten und 27 Online-Aktivisten und Blogger in Haft befunden haben.