Wer aus einer der Kirchen austreten will, muss sich auf längere Wartezeiten einstellen. Der Andrang ist groß und zuletzt waren die Termine bei Gerichten und Behörden mancherorts Monate im Voraus ausgebucht. In Deutschland müssen Austrittswillige persönlich bei Amtsgericht beziehungsweise Stadtverwaltung vorsprechen oder den teureren Weg über den Notar nehmen. Erheblich einfacher wäre es, wenn sich der Austritt auf digitalem Wege erklären ließe, wie es das Online-Zugangsgesetz (OZG) vorsieht. Doch daran hapert es noch gewaltig, wie eine Recherche des Computermagazins c't zeigt.
Laut OZG müssen Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 zahlreiche Verwaltungsakte auf digitalem Weg anbieten, darunter kann auch der Kirchenaustritt fallen. Bei diesem Thema hat Nordrhein-Westfalen eine Schlüsselrolle übernommen, denn der Austritt gehört zum Themenfeld "Engagement und Hobby", das von NRW bearbeitet wird. So sollte das Land etwa eine Austritts-Software entwickeln, die auch andere Bundesländer übernehmen können.
Doch dazu wird es wohl nicht kommen. Für Aufsehen hatte ein:e Sprecher:in der Düsseldorfer Staatskanzlei im Juli gesorgt, als er:sie auf Anfrage der FAZ erklärte, dass diese das Projekt Online-Kirchenaustritt nicht weiter verfolge. Demnach habe das schwarz-grün regierte Land dem OZG-Entscheidungsgremium empfohlen, vom Online-Austritt Abstand zu nehmen. "Aufgrund der rechtlichen Unmöglichkeit" sei man dort dem Vorschlag gefolgt und das Projekt werde "nicht weitergehend betrachtet". Der:die Sprecher:in betonte weiter, dass das OZG den Gesetzgeber nicht verpflichte, den Online-Austritt durch Gesetzesänderung zu erlauben. So deutlich die Entscheidung, so vage die Begründung: "Unter die Digitalisierungspflicht des OZG fallen nur geeignete Verwaltungsleistungen."
Dennoch zwingt Düsseldorfs Blockade-Haltung die übrigen Länder nicht grundsätzlich zur Untätigkeit, denn das OZG räumt ihnen die Freiheit ein, eigene Progamme zu entwickeln. Laut c't wollten viele Länder – unabhängig, welche Parteien regieren – ihre Gesetze aber nicht ändern, obwohl Rechtsanpassungen bei OZG-Projeken durchaus üblich seien.
Sofern die Länder Gründe für ihre Haltung anführen, erscheinen die Argumentationen wenig stichhaltig. In Bayern sollen sich Standesbeamte beim Entgegennehmen der mündlichen Austrittserklärung auch weiterhin Gewissheit über die Person des Erklärenden verschaffen und die Erklärung auf ihre Wirksamkeit prüfen. Baden-Württemberg beruft sich bei seiner Ablehnung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008. Damals schrieben die Richter, dass eine formlose oder in der Form vereinfachte Austrittserklärung im Vergleich zur persönlichen Vorsprache weniger Klarheit "über die Authentizität, die Ernsthaftigkeit und auch den genauen Zeitpunkt der Austrittserklärung" biete. Zu Recht weist c't angesichts dieser technisch überholten Argumentation auf Entwicklungen wie die verschlüsselte und rechtssichere De-Mail oder den digitalen Personalausweis hin.
Leidglich Berlin signalisiert in seinem rot-rot-grünen Koalitionsvertrag das Vorhaben, den Online-Austritt anzubieten. Dazu bedarf es allerdings einer Änderung im Kirchenaustrittsgesetz; Voraussetzungen, Möglichkeiten und Vorgehensweisen würden derzeit geprüft. In Brandenburg erlaube zwar der rechtliche Rahmen eine digitale Austrittserklärung, jedoch müsse man einem:einer Regierungssprecher:in zufolge "schon aus finanziellen Gründen" prüfen, ob eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern möglich sei.
Mit ihrer Blockadepolitik rufen die Länder nicht nur die Kritik von Netzaktivisten wie dem digitalpolitischen Verein D64 und dem Verein für digitale Netzpolitik Load auf den Plan. Für den Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!) hatte Hans-Joachim Horn bereits im Juni gefordert, dass im Onlinezeitalter der Austritt "eigentlich per Mausklick funktionieren" sollte. Oder "zumindest per eingeschriebenem Brief, wie bei jedem anderen Verein auch". In Düsseldorf waren die Kirchenaustrittstermine wegen der hohen Nachfrage teilweise auf Monate hin ausgebucht. Erst nach mehreren Offenen Briefen des DA! hat die Stadt ein wenig Abhilfe geschaffen. Nicht durch Digitalisierung, aber indem sie mehr Termine anbot.
16 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Vor 50 Jahren ging das in Berlin-Wedding noch alles ohne Termin bzw. längere Wartezeit - und ausschließlich analog, versteht sich.
Klaus Weidenbach am Permanenter Link
Aber genau das ist doch gewollt: den Austrittswilligen diesen Gang zu Amtsgericht, Standesamt o.a.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ich schrieb doch extra noch, den Konjunktiv zu beachten...
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Es ist ein Skandal, mit der Taufe wird man ungefragt Kirchenmitglied und das kostenlos,
Uwe Lehnert am Permanenter Link
Ich bin unbedingt für die digitale Austrittserklärung . . . aber ich habe sogar ein wenig Verständnis für das Zögern der verantwortlichen Politiker.
A.S. am Permanenter Link
Ob der Islam zur tonangebenden Religion in Deutschland wird hängt davon ab, ob sich unsere Bevölkerung selber aufklärt. Aufklärung seitens der Regierung steht nicht zu erwarten.
Silvia K. am Permanenter Link
Der eigentliche Skandal ist doch, dass der Kirchenaustritt überhaupt beim Amt erklärt werden muss. Laut Grundgesetz haben wir keine Staatskirche, sind Kirchen also private Organisationen.
Ja, dann muss das Kirchenaustrittsgesetz geändert werden – das ist längst überfällig. Auch die zahlreichen Austrittswilligen, die sich vor den Ämtern stauen, würden das sicher begrüßen.
Roland Weber am Permanenter Link
Es war schon immer verfehlt, um nicht zu sagen rechtsmissbräuchlich, überhaupt Gebühren von Austretenden zu verlangen. Es war zudem verfehlt, dies auch noch in unterschiedlicher Höhe zu gestatten.
Darüber hinaus hätten diese Gebühren selbstverständlich die Kirchen selbst tragen müssen, was ihnen der Staat als dienstleistender „Austrittsabwickler“ abnimmt. Keinem Verein wäre es zudem gestattet, von Austretenden eine Austrittsgebühr zu verlangen. Aber gleich heißt ja bekanntlich nicht gleich, da einige immer gleicher sind.
Dass die Kirchensteuer mit der Abgabe der Austrittserklärung und vollkommen unabhängig von der verwaltungstechnischen Umsetzung zu sein hätte, ist ein weiteres staatlich geduldetes, aber in sich rechtswidriges Verfahren. Die Wartezeiten dürften nach gängiger Rechtsauffassung nie zulasten des Erklärenden gehen. Die Erklärung in dermaßen erschwerten Form überhaupt abgeben zu müssen, ist ein weiteres skandalträchtiges Ergebnis dieser kirchlich-staatlichen Zusammenarbeit.
Leider sind es noch viel zu wenige, die ihrer selbst-erkannte Glaubensunlust im angemessenen Rahmen einer Erledigung zuführen. Allein schon die o.a. Verfahrensweisen müssten für einen „Rechtssensiblen“ unannehmbar sein und schon damit umgehend als weiterer und erst recht gerechtfertigter Austrittsgrund von Bedeutung sein.
Es wird Zeit, dass diese obrigkeitsstaatliche Gemengelagen zwischen Thron und Altar ihr verdientes Ende finden.
A.S. am Permanenter Link
Es ist schon erstaunlich, was die Kirchenfreunde in der Politik sich alles einfallen lassen um Austrittswilligen den Weg zu erschweren.
Meine Empfehlung: Kirchenfreude abwählen!
Uwe Lehnert am Permanenter Link
... und wer sitzt dann noch im Parlament?
A.S. am Permanenter Link
... da werden sich schon welche finden.
In Bayern ist kommendes Jahr Landtagswahl und die Listenaufstellungen stehen demnächst an, ebenso die Verabschiedung der Wahlprogramme.
ToDoList für säkulare Parteimitglieder:
Säkulare Wahlprüfsteine formulieren und die KandidatInnen zur öffentlichen Stellungnahme auffordern.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Genau, am besten alle Glaubensaffine Politiker, welche abseits von logischem Denken sind
und sich mehr um die Belange der Kirchen als um die der Bürger kümmern.
Konrad Schiemert am Permanenter Link
Man müsste die Eintrittswillige genauso schikanieren wie die Austrittswillige.
Robert am Permanenter Link
Warum muss man überhaupt zum Amtsgericht? Warum muss man dafür auch noch Geld zahlen? Für einen übergriffigen Akt, den einzig die Eltern zu verantworten haben, ohne ihre Kinder diesbzgl. um Einwilligung zu fragen.
wolfgang am Permanenter Link
Man darf nicht vergessen, wir wohnen in einem christlichen Abendland. Also mehr Abend und man sieht kein Land.
wolfgang am Permanenter Link
Zuerst die Kasse und dann ist Wandertag.