Schwangerschaftsabbruch

Gehsteigbelästigung wird zur Ordnungswidrigkeit

Ende Dezember 2021 wurde der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP veröffentlicht. Darin wurde angekündigt, der Belästigung Schwangerer vor Beratungsstellen, Kliniken und Praxen durch Abtreibungsgegner*innen wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Bis Ende dieses Jahres kündigte Bundesfamilienministerin Lisa Paus nun eine Vorlage für eine neue Gesetzesregelung an, welche die sogenannte Gehsteigbelästigung zur Ordnungswidrigkeit machen soll.

Viele hunderttausend Schwangere wenden sich jedes Jahr an Beratungsstellen. Teilweise, weil sie Informationen oder Unterstützung zu Schwangerschaft und Elternsein suchen, teilweise aber auch, weil vor einem Schwangerschaftsabbruch ein Beratungsgespräch vorgeschrieben ist.

Als wäre das verpflichtende Einholen einer Beratungsbescheinigung für eine Entscheidung über den eigenen Körper und die eigene Zukunft nicht schon genug, werden hilfesuchende Schwangere vor Beratungsstellen, Praxen und anderen Einrichtungen teilweise auch noch von Abtreibungsgegner*innen mit Schockbildern, Puppen, Gebeten, Beleidigungen, abstrusen Geschichten zur Abtreibung oder gar Berührungen belästigt. Bisweilen sogar noch unterstützt von gerichtlichen Entscheidungen, die die Ansammlung von Selbstbestimmungsgegner*innen zur Versammlungsfreiheit zählten. So zum Beispiel im Jahr 2021, als das Verwaltungsgericht Frankfurt die Einschränkung des Aufenthaltsrechts durch die Stadt Frankfurt aufhob.

Das soll sich nun bald ändern. Wie im Koalitionsvertrag auf Seite 118 festgelegt, plant die Bundesregierung "Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern […] wirksame gesetzliche Maßnahmen" entgegenzusetzen. Wie Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) vergangene Woche verkündete, soll es noch bis Ende dieses Jahres eine Gesetzesvorlage geben, durch die aus den bisher nicht geahndeten Belästigungen durch Abtreibungsgegner*innen Ordnungswidrigkeiten werden. Paus erklärte, dass es sich hierbei nicht um Demonstrationen handele, sondern vielmehr um Bedrohungen.

Bisher forderte der Beratungsstellenverband pro familia Schutzzonen rund um Beratungsstellen, um die Rechte Ratsuchender zu wahren und sie vor Belagernden, die sie mittels Parolen, lauten Gesängen und Gebeten zu beeinflussen suchen, zu schützen. Ordnungswidrigkeiten werden in Deutschland mit einem Bußgeld belegt. Ob die Androhung eines solchen Abtreibungsgegner*innen von Belästigungen abhält, wird sich zeigen.

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