Das neue Buch "Deutschland in Coronazeiten" zeichnet ein vielfältiges Bild von Menschen, die sich zur Corona-Krise äußern und die unterschiedlichsten Probleme, Herausforderungen und Chancen der Pandemie aufzeigen. Die Philosophen Florian Chefai und Adriano Mannino haben einen Gastbeitrag über die Gefahren künftiger Katastrophenrisiken beigesteuert.
Trotz Impfung, Aufklärungskampagnen, Expertise erlebt die Gesellschaft eine möglicherweise verheerende vierte Corona-Welle. Nach wie vor fehle ein Konzept, um Kinder und Heranwachsende zu schützen, kommentiert die Ärztin Natalie Grams-Nobmann.
Und wieder haben wir dieselben Fehler gemacht: Während wir de facto regierungslos durch die vierte Welle einer Jahrhundert-Pandemie steuern, kann man beobachten, wie gut das mit der Eigenverantwortung funktioniert – ein falsch verstandener Freiheitsbegriff und einseitiges kritisches Hinterfragen haben uns in eine Lage gebracht, die schlimmer ist als je zuvor und noch immer massiv unterschätzt wird. Die persönliche Frustration ist enorm.
Immer wieder brechen in Waldorfschulen Infektionskrankheiten (wie die Masern) aus, weil sich die oft esoterisch angehauchten Eltern bewusst gegen eine Impfung ihrer Kinder entscheiden. Das allein sollte schon genügen, um die anthroposophischen Schulen genauer unter die Lupe zu nehmen. Doch hier versagen Staat und Gesellschaft. Wie sehr, zeigt sich während der Corona-Pandemie.
Zügige Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 für die Hälfte der Bevölkerung könnte die vierte Infektionswelle wahrscheinlich brechen. Denn sie könne die Zahl Ansteckungen und Übertragungen bei diesen Personen nochmal auf ein Zehntel reduzieren. Dies ist eine zentrale Aussage einer Stellungnahme, die ein Team um Viola Priesemann, Leiterin einer Forschungsgruppe am Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen, formuliert hat.
Die Ärztin und Kolumnistin Natalie Grams-Nobmann hat Verständnis für kritisches Hinterfragen beim Impfen. Sie selbst grübelt aber, warum Laien sich nicht auf Expertinnen und Experten mit Fachwissen verlassen.
Es gibt in der Schweiz eine stattliche Anzahl von Ärzten und Ärztinnen, die auf Homöopathie spezialisiert sind. In den meisten Fällen münden die Konsultationen in der Verschreibung von homöopathischen Zuckerkügelchen, den Globuli.
Trotz zahlreicher Großproteste in Polen und auch im Ausland wurde dort Ende 2020 ein noch strikteres Abtreibungsverbot erlassen, das selbst die Entfernung lebensunfähiger Föten verbietet. Jetzt hat diese Entscheidung womöglich der 30-jährigen Izabela das Leben gekostet, weil ihre Ärzte, statt den nicht lebensfähigen Fötus zu entfernen, auf dessen Tod warteten. Izabela starb an einer Sepsis. Ihr Tod löst weltweit Trauer und Wut aus, die sich besonders in Polen wieder in Form von Demonstrationen gegen das religiös motivierte Abtreibungsgesetz richtet.
Nun ist es also passiert. Der Sommer ist vorbei und die vierte Welle ist da. Und mit ihr schwindet die Hoffnung auf ein baldiges Ende der Pandemie. Stattdessen steht uns ein dunkler Winter bevor, den viele Menschen nicht überleben werden. Schuld an dieser Situation sind Diejenigen, die aus völlig irrationalen Gründen eine Impfung ablehnen, sowie die Politik, die nicht in der Lage ist, einen wirksamen Schutz aller durchzusetzen.
1958 war Bayern die erste Landesärztekammer in der Bundesrepublik, die den Erwerb der "ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie" in die Landesweiterbildungsordnung aufnahm. Am vorletzten Wochenende endete diese allzu lange Phase – mit großer Mehrheit entschied sich der 80. Bayerische Ärztetag in Hof, den krassen Dissens zwischen dem Anspruch ihrer Weiterbildungsordnung, auf dem Boden aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis zu stehen, und der Privilegierung einer seit über 200 Jahren nicht belegten Methode als Gegenstand ärztlicher Weiterbildung aufzulösen.
Sowohl die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) als auch der Humanistische Verband Österreich (HVÖ) begrüßen den aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf zur Regelung der Freitodhilfe. Auch der geplante Ausbau palliativmedizinischer Einrichtungen trifft bei beiden Organisationen auf positiven Widerhall.
Aus Anlass der heutigen Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms "Bring mich nach Hause" weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, zum Beispiel bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind.
Die Rufe nach einer Aufhebung der coronabedingten Einschränkungen werden immer lauter. Egal ob aus Unwissen, Unbedarftheit, unbedingtem Freiheitsdrang oder böser Absicht heraus formuliert: Stand heute sind diese Forderungen vor allem wissenschaftsfeindlich und asozial. Ein Kommentar von Constantin Huber.
Ärztin und Kolumnistin Natalie Grams-Nobmann hat Alternativmedizin früher einmal sogar für die bessere Medizin gehalten. Aber nicht erst seit der Krise ist ihr klar: Im Zweifel gibt es keine Alternative zur echten Wissenschaft.
Das texanische "Fetal Heartbeat Law", das Abtreibungen ab der Feststellung eines Herzschlags beim Fötus verbietet, ist vorerst an den Klippen der Justiz zerschellt. Bundesrichter Robert Pitman urteilte am Mittwoch zugunsten des US-Justizministeriums, das gegen das texanische Gesetz geklagt hatte. In seiner Urteilsbegründung zerreißt Pitman die texanische Argumentation und nennt sie eine "Absurdität". Doch das Urteil ist lediglich ein Etappenssieg im Kampf um reproduktive Rechte.