Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren

1000 qm Platz für vier Giraffen

Video zur Pressekonferenz am 7. Mai 2014:

Fazit: Seit dem 7. Mai 2014 sind „Mindestanforderung an die Haltung von Säugetieren“ postuliert. Wir wissen damit also: Die Tiere wurden und werden bisher nicht ihrer Art entsprechend versorgt und gehalten.

Wie geht es weiter? Die Umsetzung ist vage und offen. Mit einem in die Hände klatschen ist nichts getan. Flusspferden beispielsweise ist täglich im Außen- oder Innen-Gehege mindestens 12 Stunden Zugang zum Wasserbecken mit einer Größe von 50 qm zu gewährleisten. Oder die Außengehege der Nashörner sind für ein bis zu zwei Tieren auf mindestens 1.000 qm  umzuwandeln und der Innenbereich soll zur getrennten Nutzung mit einem sauberen, trockenen Schlafplatz, dazu einem Fress-, Dusch- und Kotplatz zur Verfügung stehen“, denn so steht’s geschrieben und das ebenso beispielhaft und detailliert für Affen, Biber, Großkatzen, Hirsche, Kamele, Koalas, Walrosse, Zebras, auch Delfine sind nicht zu vergessen. Und auch: 1000 qm Platz für vier Giraffen.

Nach diesem Gutachten ist erst einmal klar: Bei der Haltung von eigentlich wildlebenden Säugetieren ist die Praxis in Deutschland außerhalb der Mindestanforderungen. Das festzustellen bedurfte es fünf Jahre.

Wie viele Tiere in Deutschland tatsächlich ein artgerechteres Dasein über die Umsetzung erleben, ist offen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Flachsbarth lenkte ein mit den Worten: „Ein Zoobesuch macht Freude, wenn es den Tieren gut geht.“