Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweiz zum dritten Mal über bestimmte Maßnahmen im Covid-19-Gesetz ab, die vom Parlament bis Mitte 2024 verlängert wurden. Lanciert wurden die Referenden von Impf- und Maskengegnern, die sich zunehmend radikalisieren. Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) hält dagegen und wirbt am 18. Juni für das dritte Ja zum Covid-Gesetz an der Urne – aus Vernunft und Verantwortung.
Die zweifache Niederlage an der Urne und die extremistischen Auftritte ihrer Exponenten dürften dazu geführt haben, dass die Masken- und Impfgegner das dritte Referendum gegen das Covid-Gesetz nur noch ganz knapp zustande gebracht haben – und dass sie mit ihren sogenannten "Kinderschutzinitiativen" in mehreren Kantonen im Sammelstadium scheiterten, zuletzt in Zürich.
Dies stimmt die FVS zuversichtlich für den Urnengang im Juni. Da die Parteien jedoch keine gemeinsame Ja-Kampagne aufzugleisen vermochten, springt sie mit dem Freiheitsimpfler erneut in die Bresche. Er wurde bereits im Vorfeld der zweiten Abstimmung zum Covid-Gesetz zum Maskottchen der "schweigenden Mehrheit" der Befürworter einer vernünftigen Pandemiepolitik. Bis heute löst die humorvolle Kampagne der FVS mit der sympathischen Comic-Persiflage auf die Freiheitstrychler viel Echo aus.
Wissenschaft vor!
Die FVS vertritt ein wissenschaftlich plausibles Weltbild und setzte sich schon bei den ersten beiden Abstimmungen zum Covid-19-Gesetz für ein Ja ein. Die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes stand beide Male (13. Juni und 30. November 2021) hinter dem Covid-Gesetz und damit auch hinter den Maßnahmen, die zur Eindämmung der Pandemie verhängt wurden. Für Andreas Kyriacou, Präsident der FVS, ist klar: "Wir alle hoffen, dass es keine weiteren einschneidenden Maßnahmen gegen das Sars-CoV-2-Virus braucht. Sollten aber erneut Mutationen auftreten, die ein koordiniertes Handeln erfordern, benötigen kantonale und nationale Behörden dafür eine Gesetzesgrundlage. Uns diese Handlungsfähigkeit bis Mitte 2024 zu erhalten, ist absolut vernünftig."
Zugang zu neuen Covid-19-Medikamenten und Zertifikat für Reisen
Ebenso vernünftig ist, dass nur mit der Verlängerung in der Schweiz nicht zugelassene Medikamente gegen Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden können. So konnten während der Pandemie Risikopatienten behandelt und vor schwerer Erkrankung geschützt werden. Auch das Covid-Zertifikat, das für Auslandreisen wieder nötig sein könnte, kann weiterhin ausgestellt werden. Diese und weitere Möglichkeiten, die Bevölkerung zu schützen, sind bei Ablehnung des Gesetzes hinfällig.